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Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Energie), 28. März 2023
Wichtigste Ergebnisse
Gas- und Wasserstoffpaket
Die Energieministerinnen und ‑minister der EU haben sich auf die Verhandlungspositionen des Rates („allgemeine Ausrichtungen“) zu zwei Vorschlägen geeinigt, in denen gemeinsame Binnenmarktvorschriften für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff festgelegt werden.
Ziel der Rechtsvorschriften ist es, den Übergang des Gassektors zu erneuerbaren und CO₂-armen Gasen, insbesondere Biomethan und Wasserstoff, zu gestalten, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.
Ich freue mich, dass wir eine ausgewogene Einigung über das Gaspaket erzielt haben. Europa ist auf dem Weg, von fossilem Erdgas zu erneuerbaren und CO₂-armen Gasen überzugehen, und wir müssen dafür die richtigen Marktbedingungen schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und unser Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu verwirklichen.
Ebba Busch, schwedische Ministerin für Energie, Unternehmen und Industrie
Die Mitgliedstaaten haben eine politische Einigung über einen Vorschlag erzielt, die Geltungsdauer ihres freiwilligen Ziels zur Senkung der Gasnachfrage um 15 % um ein Jahr zu verlängern.
Ziel der Senkung der Gasnachfrage ist es, Einsparungen zu erzielen, um für mögliche Unterbrechungen der Gasversorgung Vorsorge zu treffen.
Die EU hat die Energiekrise noch nicht vollständig überwunden und Russland setzt Energie weiterhin als Waffe ein. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Solidarität zeigen und sich für den kommenden Winter wappnen. Der Gesamtverbrauch an Erdgas in der EU ist zwischen August 2022 und Januar 2023 um 19,3 % zurückgegangen. Aufgrund der Senkung unserer Gasnachfrage konnten wir unsere Speicher auffüllen, die Preise niedrig halten und eine bessere Energieversorgung sicherstellen. Es ist wichtig, dass wir so weitermachen und die Resilienz aufrechterhalten.
Ebba Busch, schwedische Ministerin für Energie, Unternehmen und Industrie
In der neuen Verordnung wird die Möglichkeit beibehalten, dass der Rat einen „Unionsalarm“ zur Versorgungssicherheit auslöst; in diesem Fall würde die Senkung der Gasnachfrage verpflichtend.
Die Ministerinnen und Minister haben eine erste Orientierungsaussprache über einen Vorschlag zur Umgestaltung des EU-Strommarkts geführt.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Stabilität des EU-Energiemarkts zu erhöhen, Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vor kurzfristigen Schwankungen der Strompreise zu schützen und Investitionen in erneuerbare Energien voranzutreiben.
Ziel der Aussprache war es, Orientierungshilfen für die weiteren Beratungen über den Vorschlag im Rat zu geben.
Die Ministerinnen und Minister äußerten sich zu der Frage, welche Änderungen an der bestehenden Marktgestaltung ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit von Verbesserungen und der Beibehaltung der Elemente, die gut funktionieren, schaffen würden, während zugleich die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt und die Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten erhöht würden.
Die Ministerinnen und Minister waren entschlossen, die Vorschläge rasch voranzubringen, und der Vorsitz bekräftigte, dass die Reform als Priorität behandelt wird und er alles in seiner Macht Stehende tun wird, um rasche Fortschritte zu erzielen.
Unter „Sonstiges“ informierte die Kommission die Ministerinnen und Minister über die Vorsorge für den Winter. Dänemark legte Informationen über die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vor. Griechenland gab den Ministerinnen und Ministern Informationen über das Stromnetz der EU.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Während des Mittagessens führten die Ministerinnen und Minister mit dem ukrainischen Energieminister German Galuschtschenko einen Gedankenaustausch über die Energiesituation in der Ukraine.
Der Rat nahm ferner die Rechtsakte mit und ohne Gesetzescharakter, die in den nachstehenden Listen der A-Punkte aufgeführt sind, ohne Aussprache an.
Insbesondere nahm der Rat vier Rechtsvorschriften an, die sich aus dem Paket „Fit für 55“ ergeben. Diese Rechtsvorschriften betreffen CO₂-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, Emissionsreduktionen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) und im Rahmen der Lastenteilungsverordnung (ESR) sowie einen Beschluss zur Änderung der Marktstabilitätsreserve, mit dem das EU-Emissionshandelssystem unterstützt wird.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.