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Ministerinnen und Minister führen Gedankenaustausch über gewonnene Erkenntnisse
Der Rat führt einen Gedankenaustausch über die gewonnenen Erkenntnisse in Bezug auf das Verfahren des Europäischen Semesters. Dabei handelt es sich um eine regelmäßige Bestandsaufnahme, mit der das Verfahren verbessert werden soll. Die Ministerinnen und Minister erörtern die Umsetzung des Verfahrens 2023 und geben politische Leitlinien für das nächste Jahr vor.
Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: Rat nimmt Schlussfolgerungen an
Der Rat nimmt Schlussfolgerungen zu den eingehenden Überprüfungen 2023 im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht an.
In diesen Schlussfolgerungen weist der Rat darauf hin, dass sich die EU-Wirtschaft trotz des schwierigen Umfelds weiterhin als widerstandsfähig erweist, und würdigt die stabile Erholung nach der Pandemie. Er betont, wie wichtig es ist, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität im Wege der in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Reformen und Investitionen vollständig, fristgerecht und wirksam umgesetzt wird. Der Rat betont ferner, wie wichtig eine anhaltende enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU sowie die Erkennung, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sind.
Auf ihrer Junitagung beraten die Staats- und Regierungschefs der EU über die vom Rat erörterten länderspezifischen Empfehlungen, damit das Europäische Semester 2023 abgeschlossen werden kann.
Die im Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ versammelten EU‑Ministerinnen und ‑Minister bestätigen die integrierten länderspezifischen Empfehlungen, die den EU-Mitgliedstaaten alljährlich Orientierung für ihre nationalen Reformen geben.
Die Empfehlungen werden den Führungsspitzen der EU auf der Tagung des Europäischen Rates am 29./30. Juni zur Billigung vorgelegt. Im Juli sollen sie vom Rat förmlich angenommen werden, und damit endet das Europäische Semester 2023.
Rat verständigt sich auf länderspezifische Empfehlungen
Der Rat verständigt sich auf seine länderspezifischen Empfehlungen zu den nationalen Reformprogrammen der Mitgliedstaaten für 2023 und seine Stellungnahmen zu deren aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen.
Der Europäische Rat wird die länderspezifischen Empfehlungen voraussichtlich auf seiner Tagung am 29./30. Juni 2023 billigen.
Danach kann der Rat zur förmlichen Annahme übergehen, womit die letzte Phase des Europäischen Semesters 2023 abgeschlossen wird.
Ich freue mich sehr, dass wir uns heute auf die länderspezifischen Empfehlungen geeinigt haben. Damit werden wir das übergeordnete Ziel, das Wachstum zu steigern und unsere Resilienz zu stärken, weiter voranbringen. Angesichts des Krieges Russlands gegen die Ukraine und der schwierigen wirtschaftlichen Lage ist es von grundlegender Bedeutung, die Resilienz unserer Volkswirtschaften zu sichern und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu verfolgen.
Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin und Präsidentin des Rates
Rat nimmt Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an
Der Rat nimmt seine Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an. Der Rat hatte den Text bereits am 17. Januar 2023 vorbehaltlich der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen gebilligt; auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2023 wird er dann auch auf höchster Ebene gebilligt.
EU-Führungsspitzen billigen Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets
Die Führungsspitzen der EU billigten auf der Tagung des Europäischen Rates den Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets.
Sie billigten außerdem die im Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum genannten politischen Prioritäten und ersuchten die Mitgliedstaaten, diese in ihren nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen.
Rat nimmt Schlussfolgerungen zum Warnmechanismus-Bericht und zum Jahresbericht über nachhaltiges Wachstum an
Der Rat leitet den jährlichen Zyklus des Europäischen Semesters ein, mit dem die Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten überwacht wird.
Die Ministerinnen und Minister für Wirtschaft und Finanzen nehmen Schlussfolgerungen zum Warnmechanismus-Bericht 2023 sowie Schlussfolgerungen zum Jahresbericht 2023 über nachhaltiges Wachstum an. Ferner billigen sie die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets für 2023. Letztere wird dem Europäischen Rat im März 2023 zur Billigung vorgelegt werden.