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Einheitliche Vorschriften zu Asylanträgen

Überarbeitete EU-Vorschriften zur Harmonisierung der Schutznormen und Rechte von Asylsuchenden in den Mitgliedstaaten helfen die Zahl der Sekundärbewegungen zu senken.

Fakten und Zahlen zu Asylanträgen in der EU

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem gibt gemeinsame Mindeststandards für die Behandlung von Asylsuchenden vor. In der Praxis werden Asylsuchende nicht einheitlich behandelt, und die Anerkennungsquote variiert von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.

Infolgedessen wandern viele Asylsuchende in der Union weiter, um in dem Land mit den für sie günstigsten Bedingungen einen Asylantrag zu stellen. Dieses Phänomen wird „Asyl‑Shopping“ genannt.

1 129 795 Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger haben 2023 einen Asylantrag in der EU gestellt. Diese Zahlen umfassen sowohl Asylerstanträge als auch Folgeanträge. Die Infografik veranschaulicht auch:

  • die Entwicklung der Zahlen der Asylsuchenden in der EU
  • die Herkunftsländer der Asylsuchenden
  • die Zahl der Anträge je EU-Mitgliedstaat

 

Diese Infografik gibt einen Überblick über die Anzahl der Asylsuchenden in der EU in den Jahren 1990 bis 2022.
Asylanträge in der EU (Infografik)

Asylanträge in der EU (Infografik)

Überarbeitete EU-Vorschriften für eine faire Behandlung von Asylsuchenden

Mit den Rechtsvorschriften soll gewährleistet werden, dass Asylsuchende in allen Mitgliedstaaten gleich behandelt werden. In den überarbeiteten Vorschriften ist Folgendes festgelegt:

Globus mit Schloss-Symbol.

einheitliche Kriterien für die Ermittlung der Personen, die tatsächlich internationalen Schutz benötigen

Symbol für eine ausgewogene Waage.

einheitliche Rechte dieser Personen in allen Mitgliedstaaten

Arbeiten am Migrations- und Asylpaket

Im Juli 2017 verständigten sich die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter auf ein Mandat für Verhandlungen über den Entwurf von Vorschriften für die Anerkennung von Asylsuchenden und harmonisierten EU-weit die Rechte und Leistungen für Personen, die internationalen Schutz genießen. Die Verhandlungen mit dem Parlament wurden 2022 abgeschlossen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben am 8. Februar 2024 die Einigung gebilligt, über die der Rat und das Parlament 2022 erzielt hatten.

Der Rat hat das Migrations- und Asylpaket der EU am 14. Mai 2024 angenommen.

Letzte Überprüfung: 13. Februar 2025