- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 19. Juli 2017 13:15
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Rat bereit für Verhandlungen über Anerkennungs- und Schutznormen
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 19. Juli 2017 im Namen des Rates ein Mandat für Verhandlungen über eine Verordnung über die Anerkennungsnormen, den Status und den Schutz, der Flüchtlingen und Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz zu gewähren ist, gebilligt. Auf Grundlage dieses Mandats wird der Vorsitz so bald wie möglich Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
"Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist ein wesentlicher Bestandteil unserer umfassenden Migrationspolitik und daher von größter Bedeutung für Europa. Damit haben nicht nur alle Asylsuchenden und Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, in ganz Europa die gleichen Rechte und Pflichten, es wird auch die Sekundärmigration verringert und den Personen geholfen, die wirklich Schutz benötigen. Über die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Sozialleistungen entscheidet weiterhin der jeweilige Mitgliedstaat", erklärte der estnische Innenminister, Andres Anvelt, im Anschluss an die heutige Einigung über Anerkennungs- und Schutznormen. "Ich möchte auch dem maltesischen Ratsvorsitz meine Anerkennung für seine enorme Arbeit an diesem Dossier aussprechen", fügte er hinzu.
Die EU-Botschafter haben den Wortlaut des Mandats unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Teile, die andere Dossiers der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) betreffen, überprüft werden, sobald eine Einigung zu diesen Vorschlägen erzielt worden ist.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll in erster Linie gewährleistet werden,
- dass die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung der Personen, die wirklich internationalen Schutz benötigen, gemeinsame Kriterien anwenden und
- dass diesen Personen in allen Mitgliedstaaten ein gemeinsames Bündel von Rechten zur Verfügung steht.
Sobald die Verordnung angenommen ist, sollten alle Antragsteller in allen Mitgliedstaaten der EU gleich behandelt werden, was zur Vermeidung von Sekundärmigration beitragen soll.
In dem Verordnungsentwurf werden die Normen für die Anerkennung sowohl des Flüchtlingsstatus als auch des Anrechts auf subsidiären Schutz festgelegt. Ferner wird festgelegt, welche Angaben bei der Prüfung eines Antrags zu berücksichtigen sind.
In dem Verordnungsentwurf wird ausgeführt, welcher Schutz den Anspruchsberechtigten im Einzelnen zu gewähren ist, so unter anderem die Geltungsdauer ihrer Aufenthaltstitel sowie ihre Rechte, was den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, sozialer Sicherheit, medizinischer Versorgung, Unterbringung und Integrationsmaßnahmen betrifft. Das Aufenthaltsrecht von Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, wird auf den Mitgliedstaat beschränkt, der ihnen den Schutz gewährt hat.
Außerdem wird in dem Verordnungsentwurf konkret festgelegt, wie der Lage von Minderjährigen, insbesondere unbegleiteten Minderjährigen, Rechnung zu tragen ist.
Hintergrundinformationen
Im Anschluss an ihre Mitteilung vom 6. April 2016 über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat die Kommission im Mai und im Juli 2016 sieben Vorschläge für Gesetzgebungsakte – darunter den oben genannten Vorschlag – vorgelegt, die
- dafür sorgen sollen, dass das GEAS besser funktioniert, indem sie der unterschiedlichen Behandlung von Asylbewerbern und den unterschiedlichen Anerkennungsquoten in den Mitgliedstaaten ein Ende setzen;
- die Sekundärmigration eindämmen und dazu beitragen sollen, dass die Verantwortung für den Schutz von Menschen in Not gerechter auf die Mitgliedstaaten verteilt wird.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024