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Serbien

Im Dezember 2009 hat Serbien den Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt, und im März 2012 wurde dem Land der Status eines EU-Bewerberlands zuerkannt. Im Januar 2014 wurden die Beitrittsverhandlungen der EU mit Serbien aufgenommen. Bislang wurden 22 Verhandlungskapitel eröffnet.

Erweiterung

EU-Beitrittsgesuch

Serbien hat seinen Antrag auf EU-Mitgliedschaft am 22. Dezember 2009 eingereicht.

Der Rat hat auf seiner Tagung vom 25. Oktober 2010 die Kommission um Stellungnahme zum Antrag Serbiens ersucht.

Die Kommission hat am 12. Oktober 2011 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben und empfohlen, Serbien den Status eine Bewerberlands zuzuerkennen.

Am 1. März 2012 hat der Europäische Rat Serbien den Status eines Bewerberlands zuerkannt.

Beitrittsverhandlungen

Auf seiner Tagung vom 27./28. Juni 2013 ist der Europäische Rat übereingekommen, die Beitrittsverhandlungen mit Serbien spätestens im Januar 2014 zu eröffnen.

Am 17. Dezember 2013 hat sich der Rat auf einen Rahmen für die Verhandlungen mit Serbien geeinigt.

Tagungen der Beitrittskonferenz

Die Beitrittsverhandlungen finden im Rahmen von Regierungskonferenzen (auch „Beitrittskonferenzen“ genannt) zwischen den Ministerinnen und Ministern sowie Botschafterinnen und Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten und des Bewerberlands statt. Die Verhandlungen erstrecken sich auf die Gesamtheit der gemeinsamen Rechte und Rechtsvorschriften ( „EU-Besitzstand“) und sind in verschiedene Kapitel oder Cluster von Kapiteln unterteilt, die verschiedene Politikbereiche umfassen. Beitrittskonferenzen können entweder auf Minister- oder auf Stellvertreterebene abgehalten werden.

Die Beitrittsverhandlungen mit Serbien wurden am 21. Januar 2014 auf der ersten Tagung der Beitrittskonferenz auf Ministerebene eröffnet. Seither haben 13 Tagungen der Beitrittskonferenz auf Ministerebene stattgefunden. Bisher sind 22 Kapitel für Verhandlungen eröffnet worden, von denen zwei Kapitel bereits vorläufig abgeschlossen sind.

Im Mai 2021 einigte sich der Rat auf die Anwendung der überarbeiteten Verfahrensweise für die Erweiterung auf die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Serbien, um dem Beitrittsprozess neue Impulse zu verleihen, den Schwerpunkt stärker auf grundlegende Reformen zu legen und eine stärkere politische Steuerung zu geben. Außerdem wurden die 35 Verhandlungskapitel in sechs Cluster zusammengefasst.

Die 13. Tagung der Beitrittskonferenz auf Ministerebene mit Serbien vom 14. Dezember 2021 war die zweite Regierungskonferenz nach Billigung der überarbeiteten Verfahrensweise für die Erweiterung durch den Rat. Dies führte auch zur Eröffnung von „Cluster Vier“ der Verhandlungskapitel über die grüne Agenda und die nachhaltige Konnektivität.

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess

Mit allen Partnern im Westbalkan wurde ein sogenanntes Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen, das den allgemeinen Rahmen für ihre jeweiligen Beziehungen zur EU absteckt. Diese Abkommen bestehen parallel zu den EU-Beitrittsverhandlungen und sollen diese unterstützen.

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien wurde ratifiziert und trat am 1. September 2013 in Kraft.

Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Serbien

Vertreter der EU und Serbiens kommen im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Serbien zusammen, um die Fortschritte bei den Beziehungen zwischen der EU und Serbien im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu überprüfen.

Bis Januar 2022 fanden sechs Tagungen des Stabilitäts- und Assoziationsrats EU-Serbien statt. Auf der letzten Tagung erörterten die Teilnehmer die Beziehungen zwischen der EU und Serbien, einschließlich der COVID-19-Pandemie und der diesbezüglichen Hilfe der EU, politischer und wirtschaftlicher Kriterien, des EU-Rechts und der Heranführungshilfe.

Jährliche Bewertung der Fortschritte

Der Rat nimmt in der Regel jedes Jahr Schlussfolgerungen zur Erweiterung an, in denen er über die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer und Partnerländer, einschließlich Serbien, auf ihrem Weg in die EU Bilanz zieht.

Zusammenarbeit bei der Grenzverwaltung

Zur Steuerung der Migrationsströme, Unterbindung der illegalen Einwanderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität steht zwischen der EU und Serbien eine Vereinbarung über eine umfassendere Zusammenarbeit bei operativen Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) aus. Durch diese Vereinbarung wird es Frontex und Serbien ermöglicht, gemeinsame Maßnahmen zu setzen, und kann Frontex-Personal Grenzkontrollen durchführen und Personen registrieren.

Die Vereinbarung mit Serbien wurde am 21. Februar 2025 geschlossen und tritt am 1. April 2025 in Kraft.

Europäische Friedensfazilität

Im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität, einem Instrument zur Verhütung von Konflikten und zur Stärkung der internationalen Sicherheit, hat die EU Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Balkan Medical Task Force angenommen. Die Unterstützung umfasst die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung und des erforderlichen Materials für die medizinischen Einheiten der serbischen Streitkräfte. Ziel ist es, die militärmedizinischen Fähigkeiten und die zivilen Hilfsmaßnahmen im Westbalkan zu stärken.

Letzte Überprüfung: 16. Dezember 2025