- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 20. Juli 2015 17:45
Schlussfolgerungen des Rates zu der Vereinbarung über das iranische Nuklearprogramm
Der Rat begrüßt die Vereinbarung über einen gemeinsamen umfassenden Aktionsplan, die am 14. Juli 2015 in Wien zwischen Iran sowie China, Frankreich, Deutschland, Russland, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika unter Mitwirkung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik erzielt worden ist. Angesichts der langwierigen diplomatischen Bemühungen um eine umfassende, dauerhafte und friedliche Lösung der iranischen Nuklearfrage ist dies ein historischer Augenblick.
Der Rat würdigt die koordinierende Rolle der Hohen Vertreterin, die ein wesentlicher Beitrag zum erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen war, und begrüßt die Unterstützung, die die österreichische Regierung als Gastgeberin der abschließenden Gesprächsrunde geleistet hat. Er würdigt die Rolle, die Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich seit Aufnahme der Verhandlungen in Teheran im Jahr 2003 mit der Teheraner Vereinbarung gespielt haben.
Der Rat erkennt an, dass die vollständige Umsetzung der im gemeinsamen umfassenden Aktionsplan enthaltenen Verpflichtungen, einschließlich des mit der IAEO vereinbarten Fahrplans, durch Iran dazu beitragen wird, internationales Vertrauen in den rein friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms aufzubauen.
Der Rat billigt den gemeinsamen umfassenden Aktionsplan und sagt zu, seine Bedingungen einzuhalten und den vereinbarten Umsetzungsplan zu befolgen.
Der Rat unterstützt uneingeschränkt die am 20. Juli 2015 einstimmig verabschiedete Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in der der gemeinsame umfassende Aktionsplan gebilligt und nachdrücklich seine vollständige Umsetzung gefordert wird.
Der Rat betont, dass alle Seiten nun auf die Umsetzung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans hinarbeiten müssen. Er ersucht die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, während der Umsetzung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans weiter eine koordinierende Rolle zu spielen. Er bekräftigt erneut, dass die Maßnahmen und Zusagen der EU im Rahmen des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans in Bezug auf die Aufhebung der Sanktionen in Einklang mit dem Zeitplan und den Modalitäten dieses Aktionsplans durchgeführt bzw. erfüllt werden und dass die Aufhebung der wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen in Kraft tritt, sobald sich die Internationale Atomenergie-Organisation davon überzeugt hat, dass Iran seine im gemeinsamen umfassenden Aktionsplan niedergelegten Zusagen betreffend den Nuklearbereich erfüllt hat. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bestimmungen im Rahmen des 2013 in Genf vereinbarten gemeinsamen Aktionsplans für weitere sechs Monate verlängert wurden, um den Zeitraum abzudecken, bis die IAEO überprüft hat, dass Iran diese Maßnahmen ergriffen hat.
Der Rat würdigt die wichtige Rolle der IAEO bei der Überprüfung des gemeinsamen umfassenden Aktionsplans und fordert alle Länder auf, die IAEO bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, auch durch finanzielle Mittel.
Der Rat äußert die Erwartung, dass diese positive Entwicklung die Tür für eine stetige Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Iran sowie für bessere regionale und internationale Beziehungen Irans öffnen wird und dass sie eine Basis für mehr Stabilität und Sicherheit in der Region schaffen wird.
Angesichts der Wiener Vereinbarung ersucht der Rat die Hohe Vertreterin, zu sondieren, wie die EU einen stärker auf Kooperation ausgerichteten regionalen Rahmen aktiv fördern könnte, und ihm in den kommenden Monaten darüber Bericht zu erstatten.
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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024