- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 20. Juli 2015 12:35
Schlussfolgerungen des Rates zu Mali
1. Die Unterzeichnung des Friedensabkommens für Mali vom 15. Mai und 20. Juni durch alle Parteien ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Frieden und Stabilität in Mali und der gesamten Sahelregion. Das Abkommen ist ein entscheidender Schritt bei der Wiederherstellung von Frieden, Stabilität und Sicherheit, indem es dazu beiträgt, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und das gegenseitige Vertrauen, das die nationale Aussöhnung voranbringen wird. wiederherzustellen. Der erste Schritt muss jedoch eine unbedingte und dauerhafte Einhaltung des gegenwärtigen Waffenstillstandsabkommens sein.
2. Die EU begrüßt das Abkommen in vollem Umfang und spricht Algerien, den Vereinten Nationen, weiteren Mitgliedern des Vermittlungsteams, der Regierung Malis und der Koalition bewaffneter Gruppen für ihre unermüdlichen Bemühungen um einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ihre Anerkennung aus. Der Rat begrüßt insbesondere den Einsatz des Sonderbeauftragten der EU für die Sahelzone während des gesamten Verlaufs der Verhandlungen. Vorrangig ist nun die zügige und umfassende Umsetzung des Abkommens. Ein transparenter Prozess ist entscheidend, und alle Parteien müssen ihre Zusagen einhalten, wenn die Bevölkerung Malis eine greifbare Friedensdividende erfahren soll. Dazu gehören Fortschritte bei der Regierungsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Reform des Justiz- und Sicherheitssektors sowie die strafrechtliche Verfolgung der für Übergriffe oder Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen. Die EU betont, wie wichtig eine dauerhafte und inklusive Friedenskonsolidierung ist, und unterstreicht daher, dass Frauen ebenso wie Männer umfassend in die Umsetzung des Abkommens einbezogen werden müssen. Die EU hebt ferner die besondere Bedeutung hervor, die der Förderung von Chancen für junge Menschen als Teil des gesamten Friedenskonsolidierungsprozesses zukommt. Die Verantwortung dafür, dass diese Zusagen auch eingehalten werden, liegt in erster Linie bei allen malischen Parteien selbst. Die EU bekräftigt ihre Zusage, den Prozess gemeinsam mit den anderen an der Mediation Beteiligten und der internationalen Gemeinschaft durch alle geeigneten und ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente und dadurch, dass sie eine aktive Rolle beim Follow-up-Mechanismus übernimmt, zu unterstützen.
3. Trotz der Unterzeichnung des Abkommens durch alle Parteien ist die Lage vor Ort nach wie vor prekär, wie die jüngsten Anschläge auf die Mehrdimensionale integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) gezeigt haben. Die EU verurteilt alle terroristischen Anschläge und unterstreicht, wie wichtig es ist, die Täter vor Gericht zu stellen; sie betont, dass alle Parteien den Schutz der Zivilbevölkerung, einschließlich des Personals der VN und der humanitären Helfer, sicherstellen müssen. Sie bekräftigt, dass sie die MINUSMA, die im Rahmen ihres erneuerten Mandats zur Unterstützung und Überwachung der Umsetzung des Friedensabkommens eine führende Rolle spielt, uneingeschränkt unterstützt. Ferner betont sie, wie wichtig die fortwährende enge Koordinierung zwischen der EU und den VN ist.
4. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. März 2015 bekräftigt die EU ihren umfassenden Ansatz, der darauf abzielt, Frieden, Sicherheit und Entwicklung im Land zu fördern. Sie hebt hervor, dass ihre GASP-Missionen EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Reform des Sicherheitssektors spielen. Mit ihrer wichtigen Arbeit leisten sie weiterhin einen bedeutenden Beitrag dazu, inklusive, effiziente und rechenschaftspflichtige nationale Streitkräfte und Sicherheitskräfte aufzubauen. Die EU unterstreicht ihren proaktiven Beitrag zum Wiederaufbau des Landes durch gemeinsame Planung, die auch die Instrumente der EU-Mitgliedstaaten und das nationale Richtprogramm für Mali im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds und des Stabilitäts- und Friedensinstruments umfasst.
5. Die EU hebt die Bedeutung hervor, die der regionalen Dimension bei der Gewährleistung von Sicherheit und Wohlstand in Mali zukommt. Was in einem Land geschieht, beeinflusst die gesamte Region und die Nachbarländer. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat, dass die Hohe Vertreterin am 17. Juni 2015 einen politischen Dialog mit den Außenministern der G5 der Sahelzone und deren Ständigem Sekretär ins Leben gerufen hat. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin, den EU-Sonderbeauftragten und die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit allen Ländern der Sahelzone und ihren internationalen Partnern einen Ansatz anzustreben, der größtmögliche Kohärenz zwischen diesem Dialog und der Umsetzung der einschlägigen Elemente des regionalen Aktionsplans für die Sahelzone gewährleistet, dessen vier prioritäre Bereiche lauten: Verhinderung und Bekämpfung der Radikalisierung; Schaffung geeigneter Bedingungen für die Jugend; Migration und Mobilität; Grenzmanagement und Bekämpfung des illegalen Handels und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität.
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