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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 16. November 2015 11:30

Elektronische Zahlungsdienste: Rat nimmt aktualisierte Vorschriften an

Der Rat hat am 16. November 2015 eine Richtlinie angenommen, mit der der EU-weite Markt für elektronische Zahlungen weiterentwickelt werden soll. 

Die Richtlinie 2007/64/EG, die Rechtsgrundlage für den EU-weiten Binnenmarkt für Zahlungsdienste war, wird in die neue Richtlinie eingearbeitet und kann daher aufgehoben werden. 

Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die geltenden Vorschriften so angepasst, dass sie neue und innovative Zahlungsdienste, etwa Internet- und mobile Zahlungen, abdecken. Mit der Richtlinie soll ein sichereres Umfeld für Zahlungen, insbesondere für Zahlungen über einen Fernzugang, gewährleistet werden.

Veränderungen im elektronischen Handel

Seit dem Erlass der ursprünglichen Richtlinie über Zahlungsdienste im Jahr 2007 sind Methoden für Zahlungsauslösedienste im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs entstanden. Bei diesen Diensten wird eine Softwarebrücke zwischen der Website des Händlers und der Plattform für das Online-Banking des Zahlers eingerichtet, um auf Überweisungen gestützte Zahlungen über das Internet auszulösen. Diese Dienste werden nun von der Richtlinie erfasst. Sie ermöglichen es dem Zahlungsauslösedienstleister (der zu keinem Zeitpunkt über das Geld des Nutzers verfügt), dem Zahlungsempfänger eine Sicherheit zu geben, dass die notwendigen Mittel für einen bestimmten Zahlungsvorgang auf dem Konto des Kunden verfügbar sind und dass die Zahlung ausgelöst wurde. 

Darüber hinaus werden die Tätigkeiten von Kontoinformationsdiensten reguliert. Mit diesen Diensten erhält der Zahlungsdienstnutzer beispielsweise aggregierte Online-Informationen zu Zahlungskonten bei anderen Zahlungsdienstleistern. Damit hat er jederzeit in einem sicheren Umfeld einen Überblick über seine finanzielle Situation. 

Sichere Zahlungen via Internet

Zugleich verschärft die Richtlinie die Sicherheitsmaßnahmen für Internet-Zahlungen und für die Nutzung der Dienste neuer Marktteilnehmer. Sie gewährleistet eine verstärkte Kundenauthentifizierung, so dass der Kunde bei jeder einzelnen Transaktion identifiziert werden kann. Der neue und verstärkte Aufsichtsrahmen wird die Sicherheit und den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet noch weiter erhöhen. 

Frist für die Mitgliedstaaten

Die Richtlinie wurde auf einer Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) ohne Aussprache angenommen. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in ihre einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. 

Eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Text wurde am 5. Mai 2015 erzielt. Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung am 8. Oktober 2015 festgelegt. 

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024