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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 17. November 2015 13:50

Schlussfolgerungen des Rates zur Zentralafrikanischen Republik

1.             Die Europäische Union (EU) ist weiterhin entschlossen, den Übergang in der Zentralafrikanischen Republik auf dem Weg zu seinem Abschluss mit glaubwürdigen und transparenten Wahlen zu begleiten. Die EU verurteilt die jüngsten Gewalttaten und Versuche zur Destabilisierung, die darauf abzielen, die Rückkehr zur einer verfassungsmäßigen Ordnung zu gefährden und den Hass zwischen den Bevölkerungsgruppen wieder anzufachen. Es darf keine Toleranz gegenüber den Parteien geben, die sich weigern, das am 10. Mai 2015 unterzeichnete Abrüstungsabkommen, das am 23. Juli 2014 in Brazzaville unterzeichnete Abkommen über die Beendigung der Feindseligkeiten und der Gewalt sowie die Zusagen, keine Kinder mehr zu rekrutieren und einzusetzen, die am 5. Mai 2015 von den am Forum von Bangui teilnehmenden politisch-militärischen Gruppen unterzeichnet worden waren, einzuhalten. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, den Schutz der Zivilbevölkerung zu verbessern und unverzüglich die Bemühungen zur Bekämpfung der Straflosigkeit fortzusetzen. Zur Gewährleistung von Sicherheit, Frieden, Gerechtigkeit und nationaler Versöhnung ist es nach wie vor entscheidend, dass die Empfehlungen des Forums von Bangui umgesetzt werden.

2.             Die EU begrüßt den von den Übergangsbehörden am 9. November angekündigten Zeitplan für die Abhaltung von Wahlen sowie die Ausschreibung des Referendums bzw. der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 10. November 2015. Die hohe Zahl der Menschen, die sich in der Zentralafrikanischen Republik in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, zeigt, dass die Bevölkerung zur Wahl gehen will. Jetzt kommt es darauf an, alle internen und externen Kräfte zu mobilisieren, um vor Ende 2015 das Referendum über die Verfassung und die erste Runde der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zu organisieren. Es ist insbesondere wichtig, dass möglichst alle in die Nachbarländer geflüchteten zentralafrikanischen Bürger sich in das Wählerverzeichnis eintragen können. Desgleichen müssen die Bemühungen um eine schnelle Veröffentlichung eines endgültigen, glaubhaften und inklusiven Wählerverzeichnisses fortgesetzt werden, damit der nationale Zusammenhalt in der Zentralafrikanischen Republik gestärkt wird. In diesem Zusammenhang sind die Bemühungen zu begrüßen, die vom Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und den Ländern der Region unternommen werden, damit die zentralafrikanischen Flüchtlinge an der Wahl teilnehmen können.

3.             Die EU ersucht den internationalen Mediator, den Präsidenten der Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (CEEAC) und die Länder der Teilregion, den neuen Zeitplan für die Wahlen, der von allen beteiligten zentralafrikanischen Parteien gebilligt wurde, voll und ganz zu unterstützen und so bald wie möglich eine technische Verlängerung des Übergangszeitraums in die Wege zu leiten, um ihn an den neuen Zeitplan anzupassen. Die EU prüft auch weiterhin, unter welchen Voraussetzungen – in Fortsetzung der bereits unternommenen Bemühungen – Wahlexperten in ein von den internationalen Streitkräften angemessen gesichertes Umfeld zu den nächsten Wahlen in die Zentralafrikanische Republik entsandt werden können. Darüber hinaus begrüßt die EU, die den größten finanziellen Beitrag für den Wahlprozess leistet, die von verschiedenen Staaten zugesagten Beiträge und ruft die internationale Gemeinschaft auf, ihren Verpflichtungen zügig nachzukommen.

4.             Die EU begrüßt die Arbeit der Mehrdimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA) und die Unterstützung der Operation Sangaris, die für die Gewährleistung eines sicheren Umfelds, insbesondere bei den Wahlen im Hinblick auf die Teilnahme der gesamten Bevölkerung, unverzichtbar sind. Über die Wahlen hinaus ist die Arbeit der MINUSCA von grundlegender Bedeutung, um eine dauerhafte Stabilisierung in der Zentralafrikanischen Republik zu bewirken und die Reform des Sicherheitssektors zu unterstützen, einschließlich durch Fortschritte beim Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR-Prozess), und sie muss in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft erfolgen.

5.             Um eine dauerhafte Stabilisierung des Landes zu gewährleisten, müssen die Übergangsbehörden ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Straflosigkeit mit Unterstützung der MINUSCA und der internationalen Gemeinschaft fortsetzen. Die Übergangsjustiz sowie die Wiederherstellung des Strafrechtssystems und des Strafvollzugs sind von grundlegender Bedeutung, um Verstöße gegen die Menschenrechte, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, zu beenden. In diesem Zusammenhang ruft die EU alle Parteien auf, sich nach Kräften für die Verhütung solcher Akte der Gewalt einzusetzen, und unterstreicht erneut, wie wichtig die Achtung der internationalen Menschenrechtnormen ist.

6.             In diesem schwierigen sicherheitspolitischen und politischen Umfeld begrüßt der Rat die Arbeit der Mission EUMAM, die die Umstrukturierung der zentralafrikanischen Streitkräfte unterstützt. Die vor kurzem eingeleiteten nicht einsatzbezogener Fortbildungen stellen eine neue Etappe in der Unterstützung der Umstrukturierung der zentralafrikanischen Streitkräfte (FACA) dar, die der Rat begrüßt. Vor diesem Hintergrund hält der Rat es für erforderlich, in Unterstützung der Vereinten Nationen, die vom Sicherheitsrat ein Mandat zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Zentralafrikanischen Republik erhalten haben, die Hilfe für die FACA auszubauen und den Bedürfnissen auf zentralafrikanischer Seite Rechnung zu tragen. Der Rat ersucht in diesem Zusammenhang die Hohe Vertreterin, die Planungsarbeiten einzuleiten, damit Anfang 2016 ein Krisenbewältigungskonzept vorgelegt werden kann, das einen Prozess skizziert, in dessen Rahmen sich die EUMAM noch rechtzeitig vor Ablauf ihres Mandats zu einer Mission der strategischen Beratung und der einsatzgebundenen Fortbildung entwickelt, die eingeleitet wird, sobald die demokratisch gewählte Regierung ihre Arbeit aufgenommen hat. Dies erfolgt in Absprache mit den Vereinten Nationen und im Einklang mit dem laufenden Prozess zur Reform des Sicherheitssektors in der Zentralafrikanischen Republik. Der Rat hebt jedoch angesichts der Gewalttaten Ende September hervor, wie wichtig es ist, dass die Mission EUMAM RCA gemeinsam mit der MINUSCA und den zentralafrikanischen Behörden intensive Arbeit leistet.

7.             Im Rahmen ihres globalen Ansatzes bekräftigt die EU, die bisher etwa 238 Mio. EUR zur Verfügung gestellt hat, um die wichtigsten Maßnahmen der Übergangsregierung zu unterstützen, ihr Engagement für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der zentralafrikanischen Bevölkerung durch die vom Bêkou-Treuhandfonds finanzierten Maßnahmen. Sie appelliert an die anderen Partner, sich diesen Bemühungen – insbesondere zur Unterstützung des Staatshaushalts – anzuschließen, damit der öffentliche Sektor seine Kapazitäten für die Erbringung grundlegender Dienstleistungen für die Bevölkerung, u.a. in Bezug auf Gesundheitsversorgung und Bildung, erhöhen und den Fortbestand des Staates gewährleisten kann. Die EU setzt ihren Dialog mit den zentralafrikanischen Behörden im Hinblick auf eine bessere Verwaltung der öffentlichen Finanzen fort.

8.             Die EU setzt ihre humanitären Bemühungen zugunsten all jener, die sowohl in der Zentralafrikanischen Republik als auch in den Nachbarländern unter den Folgen der Krise leiden, fort. Sie würdigt die Arbeit, die die humanitären und Entwicklungsorganisationen unter schwierigen Sicherheitsbedingungen leisten, wie die jüngsten Ereignisse in Bangui gezeigt haben. Die EU appelliert an die zentralafrikanische Regierung und die internationalen Streitkräfte vor Ort, ihre Bemühungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter dieser Organisationen fortzusetzen, um ihre schnelle Rückkehr in den Einsatz vor Ort zu erleichtern. Es ist nämlich von entscheidender Bedeutung, dass den humanitären und Entwicklungsorganisationen ein ungehinderter und sicherer Zugang zu den bedürftigen Menschen garantiert wird. Die EU appelliert an die Konfliktparteien, die Rekrutierung von Kindern und deren Einsatz in bewaffneten Gruppierungen einzustellen und zu verhindern, und diese Kinder auch in Zukunft aufzufinden, zu befreien und in ein ziviles Leben zu integrieren. Die EU unterstreicht erneut, wie wichtig die Achtung der Verpflichtungen im Bereich des humanitären Völkerrechts ist.

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