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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 6. März 2017 18:15

Schlussfolgerungen des Rates zur Demokratischen Republik Kongo

1. Die Europäische Union ist nach wie vor äußerst besorgt über die politischen Umstände in der Demokratischen Republik Kongo (DRK), die auf die Blockade bei der Umsetzung der umfassenden politischen Einigung vom 31. Dezember 2016 sowie die Sicherheitslage in mehreren Regionen des Landes, in denen ein unverhältnismäßiger Einsatz von Gewalt festzustellen ist, zurückzuführen sind. Die Situation wird durch eine Wirtschafts- und Haushaltskrise, die die Bevölkerung sehr hart trifft, noch verschärft.

2. Die EU begrüßt die Einigung vom 31. Dezember 2016, die der einzige Weg ist, um den Institutionen, die den Übergang - auch in Bezug auf das Amt des Präsidenten - in die Wege leiten müssen, die notwendige Legitimität zu verleihen. Weder der Tod des Oppositionsführers Etienne Tshisekedi noch die Sicherheitslage dürfen als Vorwand dienen, um diesen Prozess, der zu einem friedlichen und demokratischen Machtwechsel führen soll, in Frage zu stellen. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass der Präsident im Amt verbleiben kann, sofern ein von der Opposition vorgeschlagener Premierminister ernannt und das Fortbestehen aller Institutionen für die Zeit bis zum Jahresende gewährleistet wird. Sie schließt im Übrigen aus, dass der derzeitige Präsident über dieses Datum hinaus im Amt bleibt. Die EU betont, wie dringlich es ist, dass alle beteiligten Parteien, insbesondere die Präsidentenmehrheit, die Einigung wirklich umsetzen, damit die Wahlen vor Ende 2017 stattfinden können und somit eine umfassende verfassungsmäßige Legitimität hergestellt wird. Die kürzlich erfolgte Ernennung eines neuen Vorsitzenden des Rates der Weisen des "Rassemblement", der auch das Amt des Vorsitzenden des Nationalen Rates für die Umsetzung der Einigung ausüben wird, ist in dieser Hinsicht ein erster Schritt.

3. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die EU ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Vermittlerrolle der Konferenz der katholischen Bischöfe (CENCO), deren moralische Autorität, Unparteilichkeit und Legitimität wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Prozesses sind und von allen kongolesischen Akteuren anerkannt werden. Sie unterstützt die Empfehlungen, die die Vollversammlung der CENCO in ihrer Botschaft vom 22. Februar 2017 formuliert hat, und fordert die Region und die internationale Gemeinschaft auf, an ihrem Engagement an der Seite der CENCO festzuhalten. Die EU verurteilt die jüngsten Gewaltakte gegen Kirchen und andere Einrichtungen der CENCO und weist darauf hin, dass die Verantwortlichen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

4. Die tiefgreifende institutionelle, soziale und wirtschaftliche Krise, in der sich das Land befindet und die auch die Sicherheitslage betrifft, kann nur durch die vollständige Umsetzung der Einigung vom 31. Dezember 2016 und die Bildung einer Regierung beendet werden, die über ausreichende Legitimität verfügt, um das Land zu den Wahlen zu führen. Konkrete Fortschritte sind dringend erforderlich, wozu insbesondere die rasche Ernennung des aus der Sammlungsbewegung für sozialen und politischen Wandel ("Rassemblement") hervorgegangenen Premierministers gehört. Darüber hinaus müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, die zur Entspannung beitragen, wie die Freilassung der politischen Gefangenen, die unverzügliche Beendigung der Misshandlungen, denen diese Personen ausgesetzt sind, das Ende der Einschüchterung und der willkürlichen Verhaftungen von Oppositionellen und Aktivisten sowie die Einstellung aller politisch motivierten Gerichtsverfahren. Die EU stellt fest, dass die Teilhabe von Frauen am politischen Dialog eingeschränkt wurde, und ruft dazu auf, ihre Mitwirkung an der Umsetzung der Einigung zu erleichtern.

5. Die EU betont die Verantwortung der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (CENI) und die wichtige Rolle, die sie bei der Durchführung eines demokratischen und glaubwürdigen Wahlprozesses spielen muss. Zu diesem Zweck wiederholt sie ihren Aufruf, weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Transparenz und Governance der CENI zu treffen und umgehend im Konsens einen realistischen Zeitplan für die Wahlen und einen realistischen Finanzrahmen festzulegen, damit die Wahlen vor Ende 2017 stattfinden können. Die EU fordert die Nationalversammlung auf, möglichst rasch die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen für die Abhaltung der Wahlen sowie die Einsetzung des Nationalen Rates für die Umsetzung der Einigung zu erlassen, dem in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Überwachung der CENI zukommt. Daneben könnten auch finanzielle Zusagen der künftigen Regierung das Vertrauen fördern, sodass sich die EU und die anderen Partner in der Lage sehen, ihre Hilfen für die Wahlen bereitzustellen.

6. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wird im März das Mandat der MONUSCO erneuern. Bei dieser Gelegenheit wird es vorrangig darum gehen, der Mission die erforderlichen Mittel an die Hand zu geben, die es ihr ermöglichen, den neuen Herausforderungen in den Bereichen Politik und Sicherheit zu begegnen, indem sichergestellt wird, dass der Schutz der Zivilbevölkerung verstärkt und der Wahlprozess in angemessener Weise unterstützt wird.

7. Die EU verurteilt mit Nachdruck die schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte, die vor kurzem in der DRK begangen wurden, und weist darauf hin, dass der Kampf gegen die Straflosigkeit, unabhängig davon, wer die Täter sind, eine der notwendigen Voraussetzungen für einen friedlichen Übergang und eine dauerhafte Stabilisierung des Landes ist. Die Behörden müssen die Menschenrechte und die Grundfreiheiten uneingeschränkt wahren, vor allem die Meinungsfreiheit, auch für die unabhängigen Medien, sowie die Vereinigungsfreiheit. Die EU hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, dass das Gemeinsame Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen in der DRK seiner Arbeit im ganzen Land ungehindert nachgehen kann.

8. Sie bedauert, dass in den drei Provinzen in Kasaï und in Zentralkongo die Gewalt aufgeflammt ist, was zeigt, dass sich die Lage im Land jederzeit weiter verschlechtern kann. Die EU ist - ebenso wie die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen - besorgt angesichts der jüngsten Berichte über schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch lokale Milizen in Kasaï, insbesondere die Rekrutierung und den illegalen Einsatz von Kindersoldaten sowie die Tötung von Zivilisten durch Mitglieder der Sicherheitskräfte der DRK, wobei es sich um Kriegsverbrechen im Sinne des Völkerrechts handeln könnte. Die EU schließt sich der Forderung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. Februar 2017 an und verlangt von der Regierung der DRK, unverzüglich eine glaubwürdige und unparteiische Untersuchung dieser Sachverhalte einzuleiten, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, und wünscht ferner, dass dieser Prozess durch eine unabhängige internationale Untersuchung unterstützt wird.

9. Die EU ist zutiefst besorgt über die sich verschlechternde humanitäre Lage in mehreren Regionen des Landes und unterstreicht, dass die Achtung der humanitären Grundsätze Vorrang haben und dass Zugang zu den betroffenen Bevölkerungsgruppen gewährt werden muss.

10. Die Lage im Osten in den Kivu-Provinzen und in Tanganjika ist ebenfalls weiterhin beunruhigend, ebenso wie die Meldungen, wonach die ex-Rebellen der M23 möglicherweise wieder zu den Waffen gegriffen haben. Die EU erinnert an die Verantwortung der kongolesischen Behörden und fordert die FARDC auf, mit Unterstützung der MONUSCO alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Bevölkerung zu schützen. In Bezug auf die M23 verweist die EU auf die Zusagen in den Erklärungen von Nairobi vom Dezember 2013 sowie die im Rahmenabkommen über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die DRK und die Region verkündeten Grundsätze.

11. Die EU erinnert die politisch Verantwortlichen und die Mitglieder der Sicherheitskräfte daran, dass sie bereit ist, neue restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu erlassen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Gewalt aufrufen oder einen einvernehmlichen, friedlichen Ausweg aus der Krise sabotieren, der dem Bestreben des kongolesischen Volkes, seine Vertreter zu wählen, gerecht wird. Die EU ruft die Hohe Vertreterin auf, entsprechende Schritte einzuleiten.

12. Die EU bekräftigt, dass sie bereit ist, umgehend einen politischen Dialog auf höchster Ebene mit der künftigen Regierung gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou in die Wege zu leiten. Sie ist bereit, einen Wahlprozess, der allen einschlägigen Anforderungen gerecht wird, auch finanziell zu unterstützen. Die EU ist ferner bereit, die kongolesische Bevölkerung, die tagtäglich mit schwerwiegenden sozioökonomischen Problemen konfrontiert ist, weiterhin zu unterstützen, und ruft dazu auf, den Dialog mit den internationalen Finanzinstitutionen in strukturierter Weise wieder aufzunehmen, damit eine dauerhafte Lösung für die derzeitige Wirtschafts- und Haushaltskrise gefunden wird.

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