- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 21. Januar 2019 12:30
Chemische Waffen: neun Personen und eine Organisation werden der neuen EU-Sanktionsregelung unterworfen
Der Rat hat heute Sanktionen gegen neun Personen und eine Organisation verhängt, die somit der neuen EU-Regelung für restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen unterliegen, die am 15. Oktober 2018 angenommen wurde.
In die Sanktionsliste aufgenommen wurden auch die beiden Offiziere sowie der Leiter und der stellvertretende Leiter der GRU (auch GU – Hauptverwaltung des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation), die verantwortlich sind für den Besitz, die Beförderung und den Einsatz des toxischen Nervenkampfstoffes "Nowitschok" am Wochenende vom 4. März 2018 in Salisbury (Vereinigtes Königreich). Den Sanktionen unterliegen nunmehr auch die für die Entwicklung und Herstellung chemischer Waffen zuständige syrische Organisation SSRC (Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung) sowie fünf syrische Amtsträger, die unmittelbar an den Tätigkeiten des SSRC beteiligt sind. Diese Personen und diese Organisation unterliegen als erste der neuen Sanktionsregelung für chemische Waffen. Das SSRC unterlag bereits der Sanktionsregelung für Syrien.
Im Rahmen der Sanktionen werden die Vermögenswerte bestimmter Einrichtungen und Personen eingefroren; für letztere gilt zudem ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus ist es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dieser Beschluss ist Teil der Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen, die eine ernste Bedrohung der internationalen Sicherheit darstellen.
Die Rechtsakte – einschließlich der Namen der Betroffenen – sind im Amtsblatt der EU verfügbar.
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Letzte Überprüfung: 22. Mai 2025