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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 21. Dezember 2020 13:40

Aktionsplan im Zollbereich: Rat billigt Schlussfolgerungen

Der Rat hat am 18. Dezember 2020 Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission „Aktionsplan für den Ausbau der Zollunion“ gebilligt. In dem Aktionsplan wird eine Reihe von Initiativen festgelegt, um den Zollbereich der EU angesichts zahlreicher Herausforderungen intelligenter, innovativer und effizienter zu gestalten; zu diesen Herausforderungen zählen unter anderem die zunehmende Digitalisierung und Verbreitung des elektronischen Handels sowie der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und der Zollunion der EU.

Der Rat begrüßt in seinen Schlussfolgerungen den Aktionsplan der Kommission und betont, dass die komplexen Herausforderungen im Zollbereich am besten durch Zusammenarbeit unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche der EU-Organe und der Mitgliedstaaten bewältigt werden können. Die Zollunion der EU funktioniert im Allgemeinen gut. Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Funktionsweise sollten daher bei den vorhandenen Ressourcen, Strukturen und Verfahren ansetzen und dabei Innovationen und den sich verändernden Umständen der Zollarbeit Rechnung tragen. Die Hochrangige Gruppe der Generaldirektoren für Zollfragen des Rates wird die Umsetzung der Maßnahmen von strategischer Bedeutung im Zollbereich und deren Vereinbarkeit mit den Schlussfolgerungen prüfen.

Zu bestimmten von der Kommission vorgeschlagenen Initiativen steht der Rat wie folgt: Er

  • ersucht die Kommission, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben und der Rolle der gemeinsamen Analysekapazitäten der EU auszuarbeiten. Dabei handelt es sich um ein neues Analysezentrum für die Erhebung, die Analyse und den Austausch von Schlüsseldaten im Zollbereich;
  • fordert die Kommission hinsichtlich des elektronischen Handels auf, die Nutzung von Mehrwertsteuerdaten für Zollzwecke weiter zu prüfen, und sieht ihrer Bewertung der Frage, ob Akteuren des elektronischen Handels, insbesondere Online-Verkaufsplattformen, im Interesse der wirksameren Kontrolle und der Bekämpfung von Zoll- und Steuerbetrug Zollmeldepflichten auferlegt werden können, erwartungsvoll entgegen;
  • sieht dem geplanten Single-Window-Umfeld der EU für den Zoll, das Unternehmen die Erledigung von Zollförmlichkeiten in einem einzigen Portal ermöglicht, erwartungsvoll entgegen und hebt hervor, dass eine ausreichende Harmonisierung der Meldepflichten in anderen Politikbereichen als dem Zollwesen eine Voraussetzung für seine erfolgreiche Umsetzung ist;
  • betont, wie wichtig eine moderne und zuverlässige Zollausrüstung ist;
  • vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden, Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden verbessert werden muss;
  • begrüßt die Einsetzung einer Reflexionsgruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten und Interessenträgern, um zu prüfen, wie die Zollunion weiter modernisiert werden kann, und fordert, dass gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ein klares Mandat für die Gruppe vereinbart wird.

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024