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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 2. Dezember 2024 11:35

Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte: Sanktionen um ein weiteres Jahr verlängert

Der Rat hat heute beschlossen, die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen wegen schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstößen unterliegen, um ein weiteres Jahr – bis zum 8. Dezember 2025 – zu verlängern und sie zu aktualisieren.

Die restriktiven Maßnahmen gelten nun für 116 Personen und 33 Organisationen.

Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, außerdem ist es Personen und Organisationen aus der EU verboten, ihnen Gelder, Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gilt für die in der Liste aufgeführten natürlichen Personen ein Einreiseverbot in die EU.

Mit dem heutigen Beschluss wird die Entschlossenheit der EU bekräftigt, Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße anzuprangern, wo immer sie auftreten, und dabei alle Instrumente einzusetzen und zugleich zu bekräftigen, dass die Menschenrechte allgemein gültig, unteilbar und miteinander verknüpft sind und sich wechselseitig bedingen.

Hintergrund

Die Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte, die am 7. Dezember 2020 verabschiedet wurde, ermöglicht der EU, gezielt gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen – darunter staatliche und nichtstaatliche Akteure – vorzugehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind bzw. daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen.

Am 4. Dezember 2023 verlängerte der Rat die restriktiven Maßnahmen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte um drei Jahre, d. h. bis zum 8. Dezember 2026. Die Listeneinträge im Rahmen der Sanktionsregelung werden alle 12 Monate überprüft.

Die EU verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und stellt daher sicher, dass die Listen fortlaufend überprüft werden.

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Letzte Überprüfung: 7. April 2025