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Zeitleiste – Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen

  • 2026

    30. Juli

    Scam-Center: neue Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen

    Der Rat beschließt, Sanktionen gegen sieben Personen und drei Organisationen zu verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Menschenhandel, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, im Zusammenhang mit dem Betrieb von Scam-Centern in Südostasien verantwortlich sind.

    Zu den sanktionierten Organisationen gehören die Prince Holding Group und die Jin Bei Group (beide mit Sitz in Kambodscha) sowie die Democratic Karen Benevolent Army, eine birmanische bewaffnete Gruppe, die Gebiete im Karen-Staat in Myanmar kontrolliert.

  • 2026

    13. Juli

    Ukrainische Gefangene: neue Sanktionen als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen

    Der Rat beschließt restriktive Maßnahmen gegen 15 Personen und eine Organisation, die für schwere Menschenrechtsverletzungen gegen ukrainische Kriegsgefangene und inhaftierte Zivilpersonen verantwortlich sind.

    Die Sanktionierten sind für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung ukrainischer Kriegsgefangener und inhaftierter Zivilpersonen in den besetzten ukrainischen Gebieten und in Russland verantwortlich, unter anderem in den Strafkolonien Nr. 10 (Udarny) und Nr. 7 (Pakino).

  • 2026

    28. Mai

    EU verhängt weitere Sanktionen gegen extremistische israelische Siedler

    Der Rat nimmt zusätzliche Sanktionen gegen drei extremistische israelische Siedler und vier Organisationen, die sie unterstützen, an.

    Sie sind für schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser im Westjordanland verantwortlich, darunter die Verletzung des Rechts jeder Person, das höchstmögliche Maß an körperlicher und geistiger Unversehrtheit zu genießen, des Eigentumsrechts, des Rechts auf Privat- und Familienleben, auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und des Rechts auf Bildung.

  • 2025

    4. Dezember

    Rat verlängert Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen

    Der Rat beschließt, die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße unterliegen, bis zum 8. Dezember 2026 zu verlängern und zu aktualisieren.

  • 2025

    5. September

    Neue Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen in Haftzentren auf der Krim

    Die EU verhängt Sanktionen gegen Vadim Bulgakov und Aleksei Pikin, die für Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe in Haftzentren auf der Krim verantwortlich sind. Die Sanktionen werden im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte verhängt.

  • 2025

    15. Juli

    Neue Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen in Iran

    Der Rat verhängt im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte Sanktionen gegen acht Personen und eine Organisation.

    Die heutigen Aufnahmen in die Sanktionsliste bestätigen die Sorge der EU angesichts der transnationalen Repressionen, die iranische staatliche Stellen durch den Einsatz von Stellvertreteragenten – insbesondere unter Beteiligung von Kriminellen und organisierten kriminellen Gruppen – gegen Dissidenten und Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt, auch im Gebiet der EU, ausüben.

  • 2025

    23. Juni

    Neue Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen in Syrien

    Der Rat hat Sanktionen gegen fünf Personen verhängt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in Syrien, einschließlich der Unterstützung des Einsatzes chemischer Waffen unter dem Assad-Regime, und für ihre Beteiligung an der jüngsten Gewalt in den Küstenregionen verantwortlich sind.

  • 2025

    28. Mai

    Neue Sanktionen nach Gewalt in der syrischen Küstenregion

    Als Reaktion auf die Gewaltwelle in der syrischen Küstenregion im März 2025 verhängt die EU im Rahmen ihrer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte neue Sanktionen gegen zwei Personen und drei Organisationen.

  • 2025

    23. Juni

    EU ernennt neue Sonderbeauftragte für Menschenrechte

    Der Rat ernennt Kajsa Ollongren zur EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte.

    Die neue Sonderbeauftragte wird die Arbeit ihrer Vorgänger fortsetzen und zur Umsetzung der EU-Politik im Bereich der Menschenrechte sowie zu den Standpunkten der EU in Bezug auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Unterstützung der internationalen Strafjustiz beitragen.

  • 2024

    2. Dezember

    Rat verlängert Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen

    Der Rat beschließt, die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße unterliegen, bis zum 8. Dezember 2025 zu verlängern und zu aktualisieren.

  • 2024

    22. Juli

    EU verhängt neue Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen

    Der Rat billigt zusätzliche Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die weltweit für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und systematischer und weit verbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, verantwortlich sind. Der Beschluss wird im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gefasst.

    Zu den Personen, die mit Sanktionen belegt werden, gehören:

    • Abdel Karim Mohammad Ibrahim, Stabschef der syrischen Armee, und Ali Mahmoud Abbas, ehemaliger syrischer Verteidigungsminister und stellvertretender Oberbefehlshaber der syrischen Armee
    • Ri Chang Dae, Minister für Staatssicherheit der Demokratischen Volksrepublik Korea
    • Evgeniy Sobolev, der Leiter des sogenannten „Strafvollzugsdienstes“, welcher von Moskau in der vorübergehend besetzten Oblast Cherson in der Ukraine eingerichtet worden ist
  • 2024

    15. Juli

    EU verhängt Sanktionen gegen extremistische Siedler und gewalttätige Aktivisten aus Israel

    Die EU verhängt Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die für schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser im Westjordanland verantwortlich sind, darunter die Verletzung des Rechts jeder Person, das höchstmögliche Maß an körperlicher und geistiger Unversehrtheit zu genießen, des Eigentumsrechts, des Rechts auf Privat- und Familienleben, auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und des Rechts auf Bildung.

    Die Sanktionen richten sich auch gegen eine israelische Gruppe gewalttätiger Aktivisten, die Lastkraftwagen blockieren, die humanitäre Hilfe wie Nahrungsmittel, Wasser und Kraftstoff nach Gaza liefern.

  • 2024

    19. April

    EU verhängt Sanktionen gegen extremistische Siedler im besetzten Westjordanland und Ostjerusalem

    Der Rat hat beschlossen, Sanktionen gegen zwei Organisationen und vier Personen zu verhängen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, sowie für die Verletzung des Eigentumsrechts und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens von Palästinensern im Westjordanland verantwortlich sind.

    Bei den in die Sanktionsliste aufgenommenen Organisationen handelt es sich um:

    • Lehava, eine rechtsradikale jüdisch-suprematistische Gruppe
    • Hilltop Youth, eine radikale Jugendgruppe, die sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die für Gewalttaten gegen Palästinenser und deren Dörfer im Westjordanland bekannt sind

    Dieser Beschluss wurde im Kontext der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gefasst.

  • 2024

    12. April

    EU verabschiedet Sanktionen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad

    Als Reaktion auf die weiträumige sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, die während der brutalen und willkürlichen Terroranschläge in ganz Israel am 7. Oktober 2023 verübt wurde, hat der Rat beschlossen, drei Organisationen in die Liste aufzunehmen:

    • Al-Quds-Brigaden, der bewaffnete Arm der von der EU als terroristisch eingestuften Organisation Palästinensischer Islamischer Dschihad
    • Nukhba-Truppe, eine Spezialeinheit der von der EU als terroristisch eingestuften Organisation Hamas
    • Qassam Brigaden, der militärische Arm der Hamas

    Dieser Beschluss wurde im Kontext der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gefasst.

  • 2024

    22. März

    EU vergängt neue Sanktionen aufgrund des Todes von Alexej Nawalny

    Der Rat beschließt, restriktive Maßnahmen gegen 33 Personen und zwei Organisationen zu verhängen, die mit dem plötzlichen Tod des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny in einer harschen Strafkolonie in Verbindung stehen. Dieser Beschluss wird im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gefasst.

    Neu in die Sanktionsliste aufgenommen werden unter anderem die Strafkolonien, in denen Alexej Nawalny von Juni 2022 bis zu seinem Tod inhaftiert war:

    • die Strafkolonie IK-6
    • die Strafkolonie IK-3

    Beide Kolonien sind dafür bekannt, dass sie Gefangene physischem und psychischem Druck, völliger Isolation, Folter und Gewalt aussetzen. Gegen den Leiter von IK-3, Vadim Kalinin, und verschiedene stellvertretende Leiter der Kolonie werden ebenfalls Sanktionen verhängt.

    Ferner beschließt der Rat Angehörige der Justiz und hochrangige Beamte des Strafvollzugssystems und des Justizministeriums in die Liste aufzunehmen.

  • 2024

    29. Januar

    Russland: EU verhängt neue Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen

    Angesichts der anhaltenden Verschlechterung der Menschenrechtslage in Russland billigt der Rat restriktive Maßnahmen gegen vier Personen und eine Organisation im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte.

    Neu in die Liste aufgenommen werden unter anderem drei Personen, die im russischen Justizwesen beschäftigt sind und die Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen tragen, darunter willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Fall des Oppositionspolitikers, Demokratieaktivisten und erklärten Kremlkritikers Vladimir Kara-Murza.

    Darüber hinaus werden die russische parastaatliche Safe Internet League (Liga für ein sicheres Internet), die die russische Regierung bei der Durchsetzung von Zensurpraktiken unterstützt, sowie Ekaterina Mizulina, Vorsitzende der Safe Internet League, die für schwere und systematische Verstöße gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verantwortlich ist, in die Liste aufgenommen.

  • 2023

    7. März

    Gewalt gegen Frauen und Mädchen: EU-Sanktionen gegen neun Personen und drei Organisationen

    Der Rat hat beschlossen, restriktive Maßnahmen gegen neun Personen und drei Organisationen zu verhängen, denen vorgeworfen wird, an schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstößen, insbesondere an der Ausübung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt beteiligt zu sein.

    Mit diesen Maßnahmen wird die Entschlossenheit der EU untermauert, die Menschenrechte auf der ganzen Welt zu fördern und zu schützen. Neu in die Sanktionsliste aufgenommen wurden:

    • zwei amtierende Taliban-Minister für Hochschulbildung sowie für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters, die für die Dekrete verantwortlich sind, durch die Frauen ihr Recht auf Hochschulbildung vorenthalten wird, und mit denen geschlechtergetrennte Praktiken im öffentlichen Raum eingeführt wurden;
    • Offiziere der Polizeidienststelle Moskau, die für willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie für Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Zusammenhang mit den von den russischen Behörden ausgehenden Zensur- und Unterdrückungsmaßnahmen verantwortlich sind. Die Sanktionen richten sich auch gegen hochrangige Mitglieder der russischen Streitkräfte, deren Einheiten sich im März/April 2022 systematisch an sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalttaten im Rahmen der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine beteiligten;
    • Bezirkskommissare, die südsudanesische Milizen befehligen, die für den weiträumigen und systematischen Einsatz sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt als Kriegstaktik in dem Land verantwortlich sind;
    • der stellvertretende Minister für innere Angelegenheiten in Myanmar/Birma;
    • gegen das Gefängnis Qarchak in Iran, die syrische republikanische Garde und das Amt des Chefs des militärischen Sicherheitsdienstes in Myanmar/Birma werden aufgrund ihrer Beteiligung an schweren sexuellen und geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen Sanktionen verhängt.

    Die Vermögenswerte der in den Listen aufgeführten Personen und Organisationen in der EU werden eingefroren. Zudem gilt für die in den Listen geführten Personen ein Einreiseverbot in die EU. Außerdem dürfen Personen und Organisationen in der EU den in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder zur Verfügung stellen.

  • 2023

    25. Februar

    Wagner-Gruppe: EU-Sanktionen gegen weitere elf Einzelpersonen und sieben Organisationen

    Angesichts der internationalen Dimension und der Tragweite der Tätigkeiten der Wagner-Gruppe sowie ihrer destabilisierenden Wirkung auf die Länder, in denen sie tätig ist, beschließt der Rat, zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die mit der Wagner-Gruppe in Verbindung stehen.

    Die Wagner-Gruppe ist eine in Russland ansässige private militärische Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die in mehreren Ländern tätig ist, darunter:

    • die Ukraine
    • Libyen
    • die Zentralafrikanische Republik
    • Mali
    • Sudan

    Insbesondere hat der Rat beschlossen, acht Personen und sieben Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in der Zentralafrikanischen Republik und im Sudan verantwortlich oder daran beteiligt sind, im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte sowie eine Person, die für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Malis bedrohen, verantwortlich ist, im Rahmen der Sanktionsregelung gegen Mali mit Sanktionen zu belegen.

    Darüber hinaus wurden gegen zwei Personen wegen Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, Sanktionen verhängt.

  • 2023

    20. Februar

    Iran: EU verhängt weitere restriktive Maßnahmen gegen 32 Personen und 2 Organisationen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind

    Angesichts der Menschenrechtslage in Iran beschließt der Rat, im Rahmen der bestehenden Sanktionsregelung 32 Personen und 2 Organisationen in die Liste derjenigen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

    Zu den in die Liste aufgenommenen Personen gehören:

    • der iranische Minister für Kultur und islamische Führung und Minister für Bildung
    • der stellvertretende Befehlshaber und Sprecher des Korps der Iranischen Revolutionsgarde
    • Mitbegründer der „Ravin Academy“, die bereits EU-Sanktionen unterliegt
    • Mitglieder des iranischen Parlaments, die das gewaltsame Vorgehen unterstützen
    • Bedienstete der Polizei und der Justiz in verschiedenen Landesteilen sowie Gefängniswächter und -direktoren

    Diese Benennungen richten sich auch gegen die Stiftung für die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und das Institut für Polizeiwissenschaft und Sozialstudien.

  • 2023

    20. Februar

    Myanmar/Birma: Sechste Sanktionsrunde der EU gegen 9 Personen und 7 Organisationen

    Zwei Jahre nach dem Militärputsch in Myanmar/Birma vom 1. Februar 2021 beschließt der Rat restriktive Maßnahmen gegen 9 Personen und 7 Organisationen wegen

    • anhaltender Eskalation der Gewalt
    • schwerer Menschenrechtsverletzungen
    • Bedrohung des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität in Myanmar/Birma
  • 2023

    23. Januar

    Iran: EU beschließt weitere restriktive Maßnahmen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen

    Der Rat beschließt, im Rahmen der bestehenden Sanktionsregelung angesichts der Menschenrechtslage in Iran18 Personen und 19 Organisationen in die Liste derjenigen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen.

    Dies geschieht angesichts ihrer Rolle bei der weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt gegen gewaltlose Demonstranten nach dem Tod von Mahsa Amini.

    Zu den in die Liste aufgenommenen Personen gehören

    • Vertreter der Regierung und des iranischen Parlaments (Madschles)
    • wichtige Persönlichkeiten aus Politik und Medien
    • hochrangige Mitglieder der iranischen Sicherheitskräfte, einschließlich des Korps der Iranischen Revolutionsgarde
  • 2022

    12. Dezember

    Iran: EU adopts additional sanctions against perpetrators of serious human rights violations

    The Council added 20 individuals and one entity to the list of those subject to restrictive measures in the context of the existing Iran human rights sanctions regime.

    This is in view of the role of these individuals in the death of Mahsa Amini and the violent response to the unacceptable repression of the ongoing protests in Iran.

  • 2022

    14. November

    Iran: Sanktionen der EU gegen Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben

    Im Rahmen der angesichts der Menschenrechtslage in Iran bestehenden Sanktionsregelung nimmt der Rat weitere 29 Personen und drei Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen auf, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen, die im Rahmen der bestehenden Sanktionsregelung angesichts der Menschenrechtslage in Iran restriktiven Maßnahmen unterliegen, umfasst nun insgesamt 126 Personen und 11 Organisationen.

  • 2022

    17. Oktober

    Iran: Sanktionen der EU gegen Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben

    Im Rahmen der angesichts der Menschenrechtslage in Iran bestehenden Sanktionsregelung nimmt der Rat elf Personen und vier Organisationen in die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen auf, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Dieser Schritt erfolgt aufgrund ihrer Rolle beim Tod von Mahsa Amini und bei der gewaltsamen Reaktion auf die jüngsten Demonstrationen in Iran.

  • 2022

    25. September

    Iran: EU defends the right to peaceful protest

    Women and men across Iran have exercised their fundamental right to assemble and protest, following the death of Mahsa Amini. Concern has been raised that the response of the Iranian security and police forces has been disproportionate and resulted in the loss of lives as well as a large number of injuries.

    For the European Union and its member states, the widespread and disproportionate use of force against nonviolent protestors is unjustifiable and unacceptable. People in Iran, as anywhere else, have the right to peaceful protest. That right must be ensured in all circumstances.

    The decision to severely restrict internet access by the relevant Iranian authorities and to block instant messaging platforms blatantly violates freedom of expression.

  • 2020

    7. Oktober

    EU nimmt globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte an

    Der Rat nimmt einen Beschluss und eine Verordnung zur Einführung einer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte an.

    Damit gibt sich die EU erstmals einen Rahmen, der es ihr künftig ermöglicht, gezielt gegen jene vorzugehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen, wo auch immer diese begangen werden, und zwar sowohl gegen

    • Einzelpersonen als auch gegen
    • Organisationen und
    • Einrichtungen.

    Zu diesen restriktiven Maßnahmen zählen ein Reiseverbot für Einzelpersonen und das Einfrieren von Geldern sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen.

    Darüber hinaus wird es Personen und Einrichtungen in der EU untersagt, den in der Liste aufgeführten Personen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen.

Letzte Überprüfung: 30. Juli 2026