Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen
Die EU kann als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit Sanktionen gegen Personen und Organisationen verhängen.
Globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte
Im Dezember 2020 hat der Rat einen weltweit geltenden Rahmen für Sanktionen im Bereich der Menschenrechte geschaffen. Damit kann die EU weltweit gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen (einschließlich staatlicher und nichtstaatlicher Akteure) vorgehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen – unabhängig davon, wo sie geschehen.
Der Rahmen gilt beispielsweise für
- Völkermord
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Sklaverei
- außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen
- Verschwindenlassen und willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen
Andere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße können ebenfalls unter den Sanktionsrahmen fallen, wenn sie weit verbreitet sind, systematisch geschehen oder aus anderen Gründen Anlass zu ernster Besorgnis geben, insbesondere mit Blick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU.
Dazu gehören Menschenhandel, Menschenrechtsverletzungen durch Schleuser, sexuelle Gewalt und geschlechtsspezifische Gewalt, Verletzungen oder Missbrauch der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit.
Die Sanktionen bestehen aus Reiseverboten, dem Einfrieren der Vermögenswerte von Personen und Organisationen sowie einem Verbot, den Gelisteten Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Dabei kann es Ausnahmen geben, insbesondere für die Bereitstellung humanitärer Hilfe.
Derzeit sind 141 Einzelpersonen und 38 Organisationen im Rahmen dieser Regelung mit Sanktionen belegt.
Die Geltungsdauer der Sanktionen wurde zuletzt bis zum 8. Dezember 2026 verlängert.
Ziele der verhängten Sanktionen sind z. B.:
- Personen und Organisationen, die für Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit, einschließlich in Afghanistan, Haiti, Iran, Myanmar/Birma, Nordkorea, Russland und Südsudan, verantwortlich sind
- Personen und Organisationen, die mit der Wagner-Gruppe in Verbindung stehen, angesichts der internationalen Dimension und Tragweite der Tätigkeiten dieser Gruppe
- Russische Personen und Organisationen, die mit dem Tod von Alexei Nawalny und mit Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten der Ukraine in Verbindung stehen – einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ukrainischer Gefangener
- extremistische israelische Siedler im besetzten Westjordanland und in Ost-Jerusalem, die für schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser verantwortlich sind
- gewalttätige israelische Aktivisten, die humanitäre Hilfe für Gaza blockieren
- Hamas und der Palästinensische Islamische Dschihad als Reaktion auf die weit verbreitete sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt bei den Terroranschlägen vom Oktober 2023
- mit dem al-Assad-Regime in Verbindung stehende und an Menschenrechtsverletzungen gegen die syrische Bevölkerung beteiligte Personen und Organisationen
Siehe auch
Schutz und Förderung der Menschenrechte
Warum verhängt die EU Sanktionen?
Grundrechte in der EU
Letzte Überprüfung: 24. Juli 2026