- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 18. Juli 2025 09:57
Vereinfachung: Rat verabschiedet Verordnung zum „Stop-the-clock“-Mechanismus zu Vorschriften zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht
Der Rat hat heute eine neue Verordnung verabschiedet, um die EU-Vorschriften über Batterien zu lockern und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU in diesem Bereich zu steigern. Damit wird in erster Linie darauf abgezielt, den Geltungsbeginn der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten um zwei Jahre (bis zum 18. August 2027) zu verschieben, um Batterieherstellern und -exporteuren mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Die neue Verordnung ist Teil des sogenannten Omnibus-IV-Pakets. Die Omnibus-Pakete sind Teil der allgemeinen Bemühungen der EU, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit durch eine Verringerung der Komplexität der Rechtsvorschriften zu stärken.
Im Rahmen der 2023 angenommenen EU-Batterieverordnung sind die Batteriehersteller verpflichtet, Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten einzurichten, diese durch eine unabhängige Überprüfungsstelle überprüfen und regelmäßig prüfen zu lassen und öffentlich über ihre Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Vermeidung oder Verringerung der negativen Umweltauswirkungen von Batterien, einschließlich ihrer Abfallbewirtschaftung, Bericht zu erstatten.
Die neue Verordnung räumt Batterieherstellern und -exporteuren mehr Zeit ein, um diese neuen Vorschriften zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Umweltbereich einzuhalten. Die Verschiebung wird auch mehr Zeit für die Einrichtung von unabhängigen Überprüfungsstellen bieten, da bei ihrem Zulassungsverfahren mehrere Probleme festgestellt wurden.
Darüber hinaus wird die Kommission die Leitlinien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ein Jahr vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen veröffentlichen müssen, um den Unternehmen rechtzeitig Orientierungshilfen an die Hand zu geben und zu einer reibungsloseren Umsetzung der neuen Vorschriften beizutragen.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzgebungsakt wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten.
Hintergrund
Der Europäische Rat hat im Oktober 2024 alle EU-Organe, Mitgliedstaaten und Interessenträger aufgefordert, die Arbeiten vorrangig voranzubringen, insbesondere als Reaktion auf die Herausforderungen, die in dem Bericht von Enrico Letta („Weit mehr als ein Markt“) und dem Bericht von Mario Draghi („Die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas“) genannt werden. In der Erklärung von Budapest vom 8. November 2024 wurde die „Einleitung eines revolutionären Vereinfachungsprozesses“ gefordert, indem für einen klaren, einfachen und intelligenten Regelungsrahmen für Unternehmen gesorgt wird und der Verwaltungs-, Regulierungs- und Meldeaufwand, insbesondere für KMU, drastisch verringert wird.
Am 20. März 2025 forderte der Europäische Rat die beiden gesetzgebenden Organe nachdrücklich auf, die Arbeit an diesen Omnibus-Vereinfachungspaketen vorrangig und ambitioniert voranzubringen, damit sie so bald wie möglich in diesem Jahr abgeschlossen werden können.
Das Omnibus-IV-Paket umfasst auch Vorschläge für eine Richtlinie und eine Verordnung über Midcap-Unternehmen, eine Vereinfachung bestimmter Datenschutzverpflichtungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kleine Midcap-Unternehmen sowie Vorschläge für eine Richtlinie und eine Verordnung über die Digitalisierung und Angleichung gemeinsamer Spezifikationen zur Änderung von 20 EU-Produktvorschriften im Rahmen der Binnenmarktvorschriften.
- Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten (Omnibus IV), 18. Juli 2025
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Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
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- Verordnung in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht, Vorschlag der Kommission, 21. Mai 2025
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Letzte Überprüfung: 23. Juli 2025