Medienfreiheit in der EU
Ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie
Medienfreiheit und Medienpluralismus sind wesentliche Bestandteile der Demokratie und der Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Eine echte Demokratie ist nicht möglich ohne freie Medien, die die Ausübung von Macht kritisch prüfen.
Die Medien sind eine tragende Säule des Systems von Kontrolle und Gegenkontrolle, das der demokratischen Ordnung zugrunde liegt. Deshalb beginnt die Entwicklung autoritärer Regime häufig damit, dass unabhängige Medien ins Visier genommen werden. In den letzten Jahrzehnten haben mehrere Staaten auf der ganzen Welt diesen Weg eingeschlagen, durch Nötigung und häufig gewaltsame Verfolgung von Medien und einzelnen Journalistinnen und Journalisten.
Journalistinnen und Journalisten arbeiten nach wie vor unter schwierigen Bedingungen – sie stehen zunehmend unter finanziellem und politischem Druck, werden überwacht, willkürlich inhaftiert oder sind Gewalt ausgesetzt, weil sie ihrer Arbeit nachgehen. Obwohl sie ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie sind, wurden 2025 weltweit mindestens 129 Journalistinnen und Journalisten und Medienschaffende getötet (1 922 seit 1993), und viele weitere wurden festgenommen, belästigt oder bedroht.
Auch in der EU müssen Medienfreiheit und Medienpluralismus gewahrt werden. Sie bilden einen der vier Pfeiler des Berichts der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit, dessen Schwerpunkt unter anderem auf folgenden Kernbereichen liegt:
- Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden
- Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich
- Transparenz und Fairness bei der Zuweisung staatlicher Werbung
- Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und Zugang zu Informationen
Hierfür sollen die bestehenden Rechtsvorschriften durch zwei neue Vorschläge der Kommission zur Medienfreiheit ergänzt werden, nämlich
- die Richtlinie zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung und
- den Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit.
Richtlinie zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung
Die Europäische Kommission hat im April 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung – gemeinhin als SLAPP-Klagen bezeichnet – vorgelegt. SLAPP-Klagen sind unbegründete oder missbräuchliche Gerichtsverfahren. Sie werden gegen Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und ‑verteidiger und andere eingesetzt, um sie daran zu hindern, sich mit Fragen von öffentlichem Interesse zu befassen, oder dies einzuschränken oder zu sanktionieren.
Die vorgeschlagene Richtlinie enthält Maßnahmen zum Schutz dieser Personen vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren. Diese vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen werden für Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug gelten. Dazu gehört, dass
- Gerichte offenkundig unbegründete Klagen im beschleunigten Verfahren abweisen können, um ihre Auswirkungen (für die Opfer) so gering wie möglich zu halten;
- ein finanzieller Schadenersatz angeordnet werden kann, um die von SLAPP-Klagen betroffenen Personen für den von ihnen erlittenen Schaden zu entschädigen;
- Schutz vor Urteilen aus Drittländern geboten wird, um sicherzustellen, dass die Schutzmaßnahmen der vorgeschlagenen Richtlinie nicht durch die Anrufung von Gerichten in anderen Rechtsräumen ausgehöhlt werden.
Dieser Vorschlag wird seit Dezember 2022 im Rat geprüft. Die Beratungen wurden in der Gruppe „Zivilrecht“ geführt.
Am 9. Juni 2023 hat der Rat seinen Standpunkt zu dem Entwurf einer Richtlinie festgelegt, mit der Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger vor offenkundig unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren geschützt werden sollen.
Mit den neuen Vorschriften sollen Verfahrensgarantien bei Klagen eingeführt werden, in denen es etwa um
- die frühzeitige Abweisung unbegründeter Ansprüche,
- vom Kläger zu tragende Verfahrenskosten,
- gegen den Kläger verhängte Sanktionen oder
- den Schutz vor Urteilen aus Drittländern geht.
Als nächsten Schritt wird der Rat Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
Am 30. November 2023 haben der Rat und das Parlament eine vorläufige Einigung über EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern erzielt.
Der Rat hat am 19. März 2024 einen Rechtsakt angenommen, der Personen, die sich zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse äußern, vor missbräuchlichen Klagen, mit denen sie zum Schweigen gebracht werden sollen, schützt.
Empfehlung an die Mitgliedstaaten
Die Richtlinie wird durch eine gleichzeitig angenommene Empfehlung ergänzt. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Schutzmaßnahmen der vorgeschlagenen Richtlinie auf einzelstaatliche Fälle und in allen Angelegenheiten – nicht nur bei Zivil- und Handelssachen – anzuwenden. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, eine Reihe weiterer Maßnahmen zu ergreifen, darunter
- juristische Schulungen,
- Sensibilisierungsmaßnahmen und
- Erhebung aggregierter Daten auf nationaler Ebene.
Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit
Ein weiterer Schritt zum Schutz der Medienfreiheit in der EU erfolgte im März 2024, als der Rat den Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit (EMFA) annahm. Der Rechtsakt trat am 7. Mai 2024 in Kraft. Die meisten seiner Bestimmungen gelten seit dem 8. August 2025.
Mit dem Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit wird ein gemeinsamer Rahmen für Mediendienste im EU-Binnenmarkt geschaffen und es werden Maßnahmen eingeführt, die Journalistinnen und Journalisten und Mediendiensteanbieter vor politischer Einflussnahme schützen und gleichzeitig ihre Tätigkeit über die Binnengrenzen der EU hinweg erleichtern sollen.
Mit den neuen Vorschriften wird das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien und pluralistischen Zugang zu Informationen gewährleistet und die Verantwortung der Mitgliedstaaten festgelegt, die geeigneten Rahmenbedingungen für deren Schutz zu schaffen.
Der Rechtsakt zur Medienfreiheit baut auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) auf und erweitert ihren Anwendungsbereich auf Radio und Presse.
Er enthält neue Vorschriften und Mechanismen zur Förderung des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Medien in der gesamten EU.
Mit der Verordnung wird der zunehmenden Besorgnis in der EU über die Politisierung der Medien sowie die mangelnde Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und die Zuweisung staatlicher Werbung an Mediendiensteanbieter Rechnung getragen.
Es werden Schutzmaßnahmen getroffen, um die politische Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen sowohl für private als auch für öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter zu bekämpfen, Journalistinnen und Journalisten und ihre Quellen zu schützen sowie Medienfreiheit und ‑pluralismus zu gewährleisten.
Zu den wichtigsten Elementen der Verordnung gehören:
- unabhängige öffentlich-rechtliche Medien mit einer stabilen Finanzierungsquelle
- Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich
- der Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit
- Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung des Medienpluralismus und zur Verhinderung der Medienkonzentration
- ein Europäisches Gremium für Mediendienste, ein neuer Wächter für Medienfreiheit
Die Verordnung enthält ferner verstärkte Mechanismen für die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden und ‑stellen der Mitgliedstaaten. So soll eine wirksame und kohärente Umsetzung sowohl des Rechtsakts zur Medienfreiheit als auch der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ermöglicht werden.
Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, strengere oder detailliertere Vorschriften als die Vorschriften in den einschlägigen Teilen der Verordnung zu erlassen.
- Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit: Rat nimmt neue Vorschriften zum Schutz von Journalisten und Mediendiensteanbietern an (Pressemitteilung, 26. März 2024)
- Europäischer Rechtsakt zur Medienfreiheit – Vorschlag für eine Verordnung und Empfehlung (Europäische Kommission)
- Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Hintergrundinformationen)
- Rat und Parlament erzielen Einigung über neue Vorschriften zum Schutz der Medienfreiheit, des Medienpluralismus und der redaktionellen Unabhängigkeit in der EU (Pressemitteilung, 15. Dezember 2023)
Interne Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit und Transparenz von Medieneigentum
Der Gesetzgebungsvorschlag zur Medienfreiheit wurde durch eine gleichzeitig angenommene Empfehlung der Kommission an in der EU niedergelassene Mediendiensteanbieter und an die Mitgliedstaaten ergänzt. In der Empfehlung wird Mediendiensteanbietern ein Katalog freiwilliger Maßnahmen vorgeschlagen, um ihre eigene redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Ferner werden die Mediendiensteanbieter und die Mitgliedstaaten darin bestärkt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz von Medieneigentum im Binnenmarkt zu fördern.
EU-Unterstützung für Medienfreiheit
Die bestehende Unterstützung für die Medienfreiheit in der EU beruht auf Initiativen wie dem Paket „Digitale Dienste“, dem Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor, dem Aktionsplan für Demokratie in Europa und den Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Schutz und Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und anderer Medienschaffender“.
Zu den wichtigsten Maßnahmen, die Bestandteil dieser Unterstützung sind, gehört Folgendes:
- die Einrichtung eines Systems zur Beobachtung der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, um eine länderspezifische Datenbank mit Informationen über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich zu errichten
- die Gewährung von Finanzhilfen, um Innovation in lokalen oder regionalen Medien zu unterstützen und den Pluralismus zu fördern
- die Schaffung eines Krisenreaktionsmechanismus, um gefährdeten Journalistinnen und Journalisten praktische Hilfe zu bieten
- die Bereitstellung eines Nothilfefonds für Investigativjournalistinnen und -journalisten und Medienorganisationen
- die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus, um potenzielle Gefahren für den Medienpluralismus zu ermitteln
Letzte Überprüfung: 29. April 2026