Dokument: AUT-HO-04002
Bezeichnung:
AUFENTHALTSTITEL
Ausstellendes Land:
AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •
Dokumentennummer - Version:
04002
Erstmals ausgestellt am:
18/02/2008
Gültig:
ja
Gesetzlicher Status / Hauptzweck:
Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, der dazu ermächtigt, sich in folgendem Land aufzuhalten: AUT - Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH • und sich innerhalb des Schengen-Raums zu bewegen.
Wechsel des Kartenherstellers - Nachfolgemodell für Aufenthaltstitel AUT-HO-04001
Allgemeine Gestaltung:
Karte
Breite (mm):
86
Höhe (mm):
54
Anzahl der Seiten:
Gültigkeit
Angabe der Gültigkeit:
variabel
Unter der Bezeichnung "ART DES AUFENTHALTSTITELS" können folgende Bezeichnungen eingetragen sein:
"NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG"; in diesem Fall muss unter "SONSTIGE ANGABEN"(auf Seite 1) einer der folgenden Vermerke eingetragen sein: "SCHLÜSSELKRAFT", "AUSGENOMMEN ERWERBSTÄTIGKEIT", "UNBESCHRÄNKT", "BESCHRÄNKT", "ANGEHÖRIGER";
"FAMILIENANGEHÖRIGER"; in diesem Fall muss unter "SONSTIGE ANGABEN"(auf Seite 1) folgender Vermerk eingetragen sein: "KEINE";
"DAUERAUFENTHALT-EG"; in diesem Fall muss unter "SONSTIGE ANGABEN"(auf Seite 1) folgender Vermerk eingetragen sein: "KEINE";
"DAUERAUFENTHALT-FAMILIENANGEHÖRIGER"; in diesem Fall muss unter "SONSTIGE ANGABEN"(auf Seite 1) folgender Vermerk eingetragen sein: "KEINE";
"AUFENTHALTSBEWILLIGUNG"; in diesem Fall muss unter "SONSTIGE ANGABEN"(auf Seite 1) einer der folgenden Vermerke eingetragen sein: "ROTATIONSARBEITSKRAFT", "FAMILIENGEMEINSCHAFT", "BETRIEBSENTSANDTER", "SELBSTÄNDIGER", "KÜNSTLER", "SONDERFÄLLE UNSELBSTÄNDIGER ERWERBSTÄTIGKEIT", "SCHÜLER", "STUDIERENDER", "SOZIALDIENSTLEISTENDER", "FORSCHER", "HUMANITÄRE GRÜNDE" (wurde in der Zeit von 01.01.2006-31.03.2009 ausgestellt), "§ 69a NAG" (wird seit 01.04.2009 ausgestellt);
Vorderseite - Identität
Rückseite
Diese Information wird für Sie vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bereitgestellt. Sie wurde von Dokumentenexperten des folgenden Landes ausgewählt und zusammengestellt: Österreich • REPUBLIK ÖSTERREICH •