Rat „Justiz und Inneres“
Der Rat „Justiz und Inneres“ (JI) ist für Fragen im Zusammenhang mit Justiz, innerer Sicherheit und Migration zuständig.
Der Rat „Justiz und Inneres“ befasst sich mit Maßnahmen und Rechtsvorschriften in den Bereichen Justiz, einschließlich Zivil- und Strafrecht, und Inneres, einschließlich Migration, Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie Sicherheit und Grenzkontrolle.
Eines seiner Ziele ist es auch, die Grundrechte und die Bürgerrechte zu schützen.
Arbeitsbereiche des Rates „Justiz und Inneres“
Der Rat arbeitet daran, das Management der EU-Außengrenzen zu stärken und die Visumpolitik zu harmonisieren, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Der Rat entwickelt und verabschiedet gemeinsame Vorschriften für Migration und Asyl, um in allen Mitgliedstaaten für eine gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten zu sorgen, Hilfsbedürftige zu schützen und die Migration wirksam zu steuern.
Der Rat trägt dazu bei, die justizielle Zusammenarbeit zu stärken und sicherzustellen, dass sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auf faire und wirksame Justizsysteme in allen Mitgliedstaaten verlassen können.
Der Rat steigert die Resilienz der EU gegenüber Cyberbedrohungen, indem er die Zusammenarbeit verbessert, wichtige Vorschriften über Cybersicherheit umsetzt und die Reaktion auf schwerwiegende Vorfälle stärkt.
Der Rat setzt sich für den Schutz der Grundrechte und der Bürgerrechte ein, indem er Rechtsakte zum Schutz der Privatsphäre, zum Datenschutz und zur Gleichbehandlung in der gesamten EU erlässt.
Wie arbeitet der Rat „Justiz und Inneres“?
Je nach Tagesordnung kommen auf den Tagungen des Rates „Justiz und Inneres“ (JI) die für Justiz und Inneres zuständigen Ministerinnen und Minister aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen. Sie tagen in zwei Zusammensetzungen.
Justiz
Im Rat „Justiz und Inneres“ (Justiz) stehen die justizielle Zusammenarbeit sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht und die Grundrechte im Mittelpunkt.
Inneres
Im Rat „Justiz und Inneres“ (Inneres) wird der Schwerpunkt auf Migration, Grenzmanagement und polizeiliche Zusammenarbeit gelegt. Sie sind auch für den Katastrophenschutz innerhalb der EU zuständig.
Die Ministerinnen und Minister treten in der Regel mindestens viermal jährlich im Rat „Justiz und Inneres“ zusammen. Auch die zuständigen Mitglieder der Europäischen Kommission nehmen an diesen Tagungen teil.
Die Tagungen des Rates „Justiz und Inneres“ werden von Arbeitsgruppen und Ausschüssen, die sich aus nationalen Sachverständigen zusammensetzen, sowie vom AStV (2. Teil) vorbereitet.
Arbeitsprogramm des irischen Vorsitzes
Im Rahmen des Rates „Justiz und Inneres“ fördert der irische Vorsitz ein umfassendes Konzept für Asyl und Migration, das fair, entschlossen und regelbasiert ist.
Im Bereich Sicherheit setzt der Vorsitz einen Schwerpunkt auf die Grenzsicherung, die Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität und die Reaktion auf neue und aufkommende Bedrohungen.
Weitere Schwerpunkte sind die Wahrung der Werte der EU, der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit indem gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifischer Gewalt vorgegangen wird, die Diskriminierung von Minderheiten bekämpft wird sowie die Rechte des Kindes geschützt und gefördert werden.
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Letzte Überprüfung: 2. Juli 2026