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Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie), 28. Mai 2026
Wichtigste Ergebnisse
Insgesamt haben die heutigen Beratungen gezeigt, dass ein starkes gemeinsames Bestreben besteht, die Widerstandsfähigkeit und die Autonomie der europäischen Industrie zu stärken und das volle Potenzial unseres Binnenmarkts freizusetzen, damit er weiterhin Vorteile für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa bringt.
Michael Damianos, Minister für Energie, Handel und Industrie der Republik Zypern
Verordnung zur industriellen Beschleunigung
Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache zum Thema „Verordnung zur industriellen Beschleunigung: Wie kann der Zugang zum Binnenmarkt durch eine europäische Präferenz und Niedrigemissionsanforderungen am besten genutzt werden“. Die Verordnung zur industriellen Beschleunigung ist ein richtungsweisender Gesetzgebungsvorschlag. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken, damit bis 2035 20 % des BIP der EU aus der Industrie stammen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, die Ankurbelung der Nachfrage nach CO₂-armen Produkten und in der EU hergestellten Produkten („Made in EU“) und die Kontrolle ausländischer Investitionen. Der Vorschlag wurde am 4. März 2026 von der Kommission angenommen.
Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützte die Ziele der Verordnung und die Maßnahmen zum europäischen Ursprung. Einige äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Marktfragmentierung (insbesondere in Bezug auf die Dekarbonisierungsanforderungen) und des erhöhten Verwaltungsaufwands, insbesondere für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Genehmigungsverfahren. Beim Tempo der Umsetzung gingen die Ansichten auseinander: Während einige rasche Maßnahmen zur Unterstützung der Industrie forderten, befürworteten andere ausreichende Übergangsfristen, um eine Anpassung zu ermöglichen. Mehrere Minister schlugen vor, die Verordnung auf weitere Sektoren auszuweiten. Schließlich bekräftigten die meisten Delegationen zwar die Notwendigkeit, eine offene Wirtschaft (sowohl für den Handel als auch für Investitionen) aufrechtzuerhalten, einige warnten jedoch vor übermäßiger Offenheit, die den Grundsatz „Made in Europe“ untergraben könnte.
Verordnung über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen (28. Regime): EU Inc.
Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen (28. Regime): Bei dem 28. Regime (EU Inc.) handelt es sich um einen Gesetzgebungsvorschlag, mit dem ein optionaler, vollständig digitaler Rechtsrahmen für Unternehmen geschaffen wird. Dieser soll es ihnen ermöglichen, in allen 27 EU-Mitgliedstaaten tätig zu sein, wobei eine einheitliche, harmonisierte Rechtsform verwendet wird und die Eintragung, die Governance und Auflösungsverfahren gestrafft werden. Diese neue Gesellschaftsform wird den Namen „EU Inc.“ tragen und kann innerhalb von nur 24 Stunden für nur 100 € über eine vollständig digitale Plattform gegründet werden.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten den Vorschlag und hoben die Vorteile eines vereinfachten digitalen gesellschaftsrechtlichen Rahmens hervor. Gleichzeitig betonten viele Delegationen, dass strenge Schutzmaßnahmen erforderlich seien, um Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verhindern. Einige Delegationen hoben hervor, wie wichtig es sei, die richtige Rechtsgrundlage zu wählen, um Rechtssicherheit in Bereichen wie Besteuerung, Mindestkapital oder Insolvenz zu gewährleisten. Mehrere Delegationen wiesen darauf hin, dass die nationalen Vorschriften in Bereichen wie den Arbeitnehmerrechten eingehalten werden müssten. Insgesamt brachten die meisten Delegationen ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, diesen wichtigen Vorschlag voranzubringen und das Ziel des Europäischen Rates zu erreichen, ihn bis Ende 2026 billigen zu lassen.
Schlussfolgerungen zum Aufbau eines nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Tourismus für die Zukunft
Der Rat hat umfassende Schlussfolgerungen zum Aufbau einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Tourismusbranche für das 21. Jahrhundert angenommen. Darin verweist er auf die große wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, der 7 % zur Bruttowertschöpfung der EU beiträgt, 10 % der Arbeitsplätze stellt und 4,6 Millionen Unternehmen – überwiegend KMU – unterstützt, und priorisiert dabei die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit.
Der Tourismus ist ein wichtiger Motor für Wachstum, Beschäftigung und kulturellen Austausch in der gesamten EU. In den heutigen Schlussfolgerungen wird klar gezeigt, welchen Weg wir gehen müssen, um die langfristige Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors in einer sich schnell verändernden Welt zu gewährleisten.
Kostas Koumis, Staatsminister für Tourismus der Republik Zypern
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Auswirkungen der Krise im Nahen Osten auf die Tourismusbranche der EU
Die Ministerinnen und Minister tauschten sich darüber aus, wie die Auswirkungen der Krise im Nahen Osten auf die Tourismusbranche der EU am besten bewältigt werden können, und stellten die auf nationaler Ebene eingeführten Unterstützungsmaßnahmen vor. Die Krise hat komplexe zweifache Auswirkungen auf den europäischen Tourismus – sie führt zu einem erheblichen täglichen Verlust an regionalen Reisen und stärkt gleichzeitig Europa als „sichere Alternative“.
Alle Delegationen erkannten die Herausforderungen an, mit denen die Branche – insbesondere KMU – konfrontiert ist, auch wenn das Ausmaß der Auswirkungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist, wobei Inselmitgliedstaaten und Inseln besonders betroffen sind. Viele Delegationen forderten eine koordinierte europäische Reaktion, unter anderem durch intensiveren Informationsaustausch, und Initiativen zur Förderung Europas als sicheres Reiseziel.
Wichtige Herausforderungen für die europäische chemische Industrie
Während der Mittagspause führten die Ministerinnen und Minister eine informelle Aussprache über die wichtigsten Herausforderungen, mit denen die europäische chemische Industrie konfrontiert ist. Der Generaldirektor des Europäischen Rates der chemischen Industrie (CEFIC), Marco Mensink, nahm ebenfalls teil.
Unter „Sonstiges“ wurde die Ministerrunde über elf Themen informiert:
Der Vorsitz Zyperns im Rat unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den Sachstand bei folgenden Gesetzgebungsvorschlägen:
Ergänzende Schutzzertifikate
Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF)
Verordnung zur Änderung der Verordnung zu kritischen Rohstoffen (CRMA)
Verordnung zur elektronischen Erklärung über entsandte Arbeitnehmer
Die Kommission stellte die Mitteilung „Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“ vor, die die Kommission am 28. April 2026 angenommen hat, wobei der Vorsitz Zyperns die während seiner Amtszeit geleistete wichtige Arbeit im Bereich der Vereinfachung vorstellte.
Die portugiesische und die lettische Delegation sprachen zum Thema: „Überprüfung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Präzisierung der praktischen Anwendung des Anreizeffekts zur Verbesserung der Bedingungen für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“.
Die polnische Delegation legte zusammen mit 25 anderen Delegationen ein gemeinsames Non-Paper über die strategische Notwendigkeit einer Ausweitung der Unterstützung von „Ihr Europa – Beratung“ für das SOLVIT-Netz vor.
Die französische Delegation informierte die Ministerrunde über die letzte Tagung des Ministerbündnisses für energieintensive Industrien.
Die bulgarische, die tschechische, die griechische, die polnische, und die rumänische Delegation erläuterten die Auswirkungen des EU-EHS auf energieintensive Industrien.
Die niederländische, die finnische, die französische, die portugiesische und die schwedische Delegation informierten über das Thema „Europäischer Produktrechtsakt als Eckpfeiler des Binnenmarkts“.
Die niederländische, die spanische und die slowakische Delegation informierten die Ministerrunde über die Schwierigkeiten, die sich für Unternehmen im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ergeben.
Die Kommission stellte ein Jahr nach dem Start der Binnenmarktstrategie die jüngsten Entwicklungen und die geplanten nächsten Schritte in diesem Bereich vor.
Die Kommission legte den Entwurf der Überarbeitung der Leitlinien für Zusammenschlüsse vor, der am 30. April angenommen wurde.
Die irische Delegation gab die Prioritäten des künftigen Vorsitzes im Bereich Industrie und Binnenmarkt bekannt.
A-Punkte
Die Ministerinnen und Minister nahmen die Liste der A-Punkte an.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.