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Einfache Mehrheit

Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens 14 Ratsmitglieder mit Ja stimmen.

Der Rat beschließt in folgenden Fällen mit einfacher Mehrheit:

  • in Verfahrensfragen, etwa bei der Annahme seiner eigenen Geschäftsordnung und der Organisation seines Generalsekretariats, und bei der Annahme der Regelungen für die in den Verträgen vorgesehenen Ausschüsse
  • um die Kommission mit der Durchführung von Studien oder der Unterbreitung von Vorschlägen zu befassen

Letzte Überprüfung: 12. Februar 2026