Einfache Mehrheit
Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens 14 Ratsmitglieder mit Ja stimmen.
Der Rat beschließt in folgenden Fällen mit einfacher Mehrheit:
- in Verfahrensfragen, etwa bei der Annahme seiner eigenen Geschäftsordnung und der Organisation seines Generalsekretariats, und bei der Annahme der Regelungen für die in den Verträgen vorgesehenen Ausschüsse
- um die Kommission mit der Durchführung von Studien oder der Unterbreitung von Vorschlägen zu befassen
Siehe auch
Letzte Überprüfung: 12. Februar 2026