Notfallinstrument für den Binnenmarkt
Der Rat und das Parlament haben am 1. Februar 2024 eine vorläufige Einigung über das Notfallinstrument für den Binnenmarkt erzielt (single market emergency instrument – SMEI), das nach der Einigung in Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz (internal market emergency and resilience act – IMERA) umbenannt wird.
Aufbauend auf den Lehren, die in jüngster Zeit in Notfällen wie der COVID‑19-Krise, Russlands Krieg gegen die Ukraine und der Energieversorgungskrise gewonnen wurden, soll dieser neue Mechanismus der Antizipation der Auswirkungen künftiger Krisen sowie der Vorbereitung und Reaktion darauf dienen.
Das Notfallinstrument der EU für den Binnenmarkt: Stärkung des Binnenmarkts in Krisenzeiten
Krisenzeiten
Arten von Krisen:
- Naturkatastrophen
- Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- wirtschaftliche Schocks
- Sicherheitsbedenken
Auswirkungen:
- Hindernisse für den freien Waren-, Dienstleistungs- oder Personenverkehr
- Unternehmen haben Schwierigkeiten bei Beschaffung, Lieferung oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen
- Lieferketten können schnell unterbrochen werden
- Zugang von Verbrauchern zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen kann beeinträchtigt sein
Notfallinstrument für den Binnenmarkt
- schafft eine Krisenmanagement-Architektur für den Binnenmarkt (mit einem Überwachungsmechanismus zur Ermittlung von Bedrohungen)
- führt einen Notfall- und Resilienzausschuss für den Binnenmarkt zur Bewertung empfohlener Reaktionsmaßnahmen ein
- sorgt für Flexibilität, um schnelle und wirksame Maßnahmen zu ergreifen
WIE?
Antizipieren:
Fokus auf Frühwarnsystem:
- Notfall- und Resilienzausschuss für den Binnenmarkt: im Überwachungs-/Notfallmodus verstärkt
- Schulungen und Stresstests
Vorsorgen:
- Überwachung von Lieferketten
- mehr Transparenz/Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
- ein „Überwachungsmodus“ kann aktiviert werden, nachdem eine Bedrohung ermittelt wurde
Reagieren:
- Aktivierung/Verlängerung/Deaktivierung des Überwachungsmodus
- Aktivierung des Notfallmodus
- Annahme einer Liste krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen
- Koordinierung von Beschaffungen
- Erleichterung der Freizügigkeit wichtiger Arbeitskräfte und kritischer Güter