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Der EU-Binnenmarkt

Der Binnenmarkt gewährleistet den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr. Er erleichtert das tägliche Leben, kurbelt das Wachstum an und fördert Innovation.

Der EU-Binnenmarkt: Vorteile, Fakten und Zahlen

Der 1993 eingerichtete EU-Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Er garantiert die vier Freiheiten, d. h. den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital im gesamten Gebiet der EU.

Der Binnenmarkt ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern der EU, in der gesamten EU zu leben und zu arbeiten, wodurch ihnen bessere Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden. Er eröffnet den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine größere Auswahl an hochwertigen Dienstleistungen und Produkten, bei denen sie darauf vertrauen können, dass sie sicher und umweltfreundlich sind.

Der Binnenmarkt stimuliert den Handel, da er die EU zu einem wichtigeren Handelspartner auf globaler Ebene macht. Er fördert Wachstum und Wettbewerb und schafft neue Chancen für EU-Unternehmen, die Zugang zu einem Binnenmarkt mit 449 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern haben.

Mit Blick auf die Zukunft ist der Binnenmarkt

  • der Schlüssel zum Erfolg des grünen und des digitalen Wandels in der EU,
  • das Kernstück der neuen Industriestrategie der EU,
  • ein Motor für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und den Wiederaufschwung der EU nach der COVID‑19-Krise.

EU-Binnenmarktprogramm 2021-2027

Im April 2021 haben der Rat und das Europäische Parlament das Binnenmarktprogramm der EU für die Jahre 2021 bis 2027 verabschiedet.

Das Programm hat folgende Hauptziele:

  • Erhöhung der Wirksamkeit des Binnenmarkts
  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der EU, insbesondere von KMU
  • Erleichterung der Entwicklung wirksamer europäischer Standards
  • Stärkung der Position der Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Gewährleistung einer nachhaltigen und sicheren Lebensmittelkette
  • Förderung der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und des Tierwohls
  • Schaffung eines Rahmens für die Finanzierung hochwertiger Statistiken

Mit dem neuen Programm werden eine Reihe von Maßnahmen, die zuvor getrennt finanziert wurden, zu einem Programm zusammengeführt, um sie effizienter verwalten zu können. Es umfasst auch neue Initiativen für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts.

Das Gesamtbudget des Programms beläuft sich auf 4,2 Mrd. €.

Eine europäische Erfolgsgeschichte

2023 wurde das 30-jährige Bestehen des Binnenmarktes gefeiert. Seit mehr als drei Jahrzehnten ist der Binnenmarkt ein Motor des Wirtschaftswachstums und erleichtert wesentlich das Leben der Menschen.

Der EU-Binnenmarkt in Zahlen:

  • das BIP des Binnenmarkts belief sich 2021 auf 14 522 Mrd. €
  • 17 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU leben oder arbeiten in einem anderen EU-Land als ihrem eigenen
  • 56 Millionen Arbeitsplätze hängen vom Handel im Binnenmarkt ab
Abbildung einer Frau und zweier Männer, im Hintergrund eine Karte mit den Mitgliedstaaten des EU-Binnenmarkts
30-jähriges Bestehen des EU-Binnenmarkts (Infografik)

30-jähriges Bestehen des EU-Binnenmarkts (Infografik)

Der Binnenmarkt als Schlüssel zum grünen und zum digitalen Wandel

Ein grüner Binnenmarkt

Der Binnenmarkt kann beim Übergang zu einer kreislauforientierten und klimafreundlicheren Wirtschaft eine entscheidende Rolle spielen. Die EU hat Initiativen ergriffen, um sein Potenzial voll auszuschöpfen, damit für die Unternehmen und die Verbraucherinnen und Verbraucher optimale Möglichkeiten geschaffen werden. Mit dem europäischen Grünen Deal, in dem das Ziel festgelegt ist, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, hat die EU einen neuen Rahmen für die Umgestaltung des Binnenmarkts gesetzt.

Ökodesign für nachhaltige Produkte

Im Mai 2024 hat der Rat neue Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte angenommen.

In der neuen Verordnung werden Mindestanforderungen für fast alle auf dem EU-Markt verkauften Produkte festgelegt. Die Anforderungen beziehen sich auf Folgendes:

  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Möglichkeiten der Wiederaufarbeitung und des Recyclings
  • Energie- und Ressourceneffizienz

In der Verordnung ist zudem ein neuer „digitaler Produktpass“ vorgesehen, der Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über die Umweltauswirkungen eines Produkts bereitstellt.

Mit dem Pass wird das Recycling und die Reparatur von Produkten sowie die Rückverfolgung gefährlicher Stoffe entlang der Lieferkette vereinfacht.

Ein digitaler Binnenmarkt

Mit dem digitalen Binnenmarkt sollen Hindernisse beseitigt werden, mit denen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei der Nutzung von Online-Tools und Online-Diensten konfrontiert sind. Durch die Beseitigung der wichtigsten Unterschiede zwischen der Online- und der Offline-Welt eröffnet der digitale Binnenmarkt neue Chancen für Unternehmen und schafft ein Umfeld, in dem digitale Dienste erfolgreich sein können.

Mit dem Paket „Digitale Dienste“ legte die Kommission im Dezember 2020 eine Aktualisierung des EU-Rechtsrahmens vor, damit mit digitalen Technologien, Geschäftsmodellen und Diensten, die sich in beispiellosem Tempo verändert haben, Schritt gehalten werden kann.

Das Paket besteht aus dem Gesetz über digitale Dienste und dem Gesetz über digitale Märkte. Mit den neuen Vorschriften sollen der digitale Raum und digitale Dienste, einschließlich Social-Media-Plattformen, besser geregelt werden.

Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste zielt darauf ab, einen sichereren digitalen Raum für Nutzerinnen und Nutzer und Unternehmen zu schaffen und die Grundrechte im digitalen Umfeld zu schützen. Der Rat hat das Gesetz über digitale Dienste im Oktober 2022 angenommen.

Gesetz über digitale Märkte

Beim Gesetz über digitale Märkte geht es vor allem darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle digitalen Unternehmen zu gewährleisten, um für einen wettbewerbsfähigen und fairen digitalen Sektor zu sorgen und gleichzeitig Wachstum und Innovation zu fördern. Der Rat hat das Gesetz über digitale Märkte im Juli 2022 angenommen.

EU-Industriestrategie

Die Europäische Kommission hat im März 2020 ein neues Paket zur Industriepolitik vorgelegt, das eine neue Industriestrategie für Europa enthält.

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat die Kommission im Mai 2021 ihre Mitteilung über eine neue Industriestrategie der EU aktualisiert. Dies erfolgte im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates vom September 2020 zum Thema „Ein vertiefter Binnenmarkt für einen kräftigen Wiederaufschwung und ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges Europa“.

Die Kommission bekräftigte ihre Prioritäten des Jahres 2020, stellte jedoch auch neue Maßnahmen für einen stärkeren Binnenmarkt, insbesondere in Krisenzeiten, vor.

Bei der aktualisierten Industriestrategie liegt der Schwerpunkt auf Folgendem:

  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts gegenüber Störungen
  • Verringerung der strategischen Abhängigkeiten der EU in den Bereichen Technologie und Industrie
  • Beschleunigung des digitalen und des grünen Wandels in der Industrie

Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts

Die jüngsten Krisen haben gezeigt, wie sehr ein gut funktionierender Binnenmarkt erforderlich ist. Insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und der russischen Invasion in die Ukraine arbeitet die EU an einer Stärkung ihrer strategischen Autonomie, um Lieferketten abzusichern und externe Abhängigkeiten zu verringern.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wurde die Verwirklichung der strategischen Autonomie bei gleichzeitiger Wahrung einer offenen Wirtschaft als zentrales Ziel der Union genannt. Strategische Autonomie wurde allgemein definiert als die Verringerung externer Abhängigkeiten in „strategischen“ Bereichen.

Die EU hat Maßnahmen ergriffen, um die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts zu stärken, Investitionen zu fördern und Unternehmen zu unterstützen.

Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz

Der Rat hat im September 2024 das Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz (Internal Market Emergency and Resilience Act – IMERA), angenommen.



Mit dem IMERA wird das Ziel verfolgt, die Stärke des Binnenmarkts zur Antizipation künftiger Krisen sowie zur Vorbereitung darauf und zur Reaktion auf deren Auswirkungen zu nutzen.

Aufbauend auf den Lehren, die aus Notfällen wie COVID-19, Russlands Krieg gegen die Ukraine und der Energieversorgungskrise gewonnen wurden, wird der Binnenmarkt in Krisenzeiten durch den neuen Mechanismus gestärkt werden, indem

  • der Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen erleichtert wird,
  • Lieferketten überwacht werden und
  • der Zugang zu kritischen Waren sichergestellt wird.

Zwangslizenzen

Die EU arbeitet an neuen Vorschriften für Zwangslizenzen, die im Krisenfall in der gesamten Union gelten.

Durch die Vergabe von Zwangslizenzen haben Regierungen die Möglichkeit, einem Dritten zu gestatten, ein Patent ohne die Zustimmung des Rechteinhabers zu nutzen.

Derzeit werden Zwangslizenzierungsmechanismen auf nationaler Ebene geregelt. Bei grenzüberschreitenden Krisen oder Notfällen könnte dies den freien Verkehr kritischer Produkte oder Dienstleistungen im Binnenmarkt behindern oder in einigen Mitgliedstaaten zu Engpässen bei bestimmten Lieferungen führen.

Die Zwangslizenzierung sollte erst nach Aktivierung eines Notfall- oder Krisenmodus auf EU-Ebene erteilt werden.

Der Rat legte seinen Standpunkt zur Verordnung am 26. Juni 2024 fest.

Überwachung des Binnenmarkts

Auf die Aufforderung des Rates hin, die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts zu bewerten, veröffentlichte die Kommission 2021 einen ersten Binnenmarkt-Jahresbericht, in dem die Auswirkungen der Krise auf den Binnenmarkt, einschließlich der 14 industriellen Ökosysteme, analysiert werden. Der Bericht enthält auch zentrale Leistungsindikatoren zur Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Überwachung der erzielten Fortschritte.

Im Februar 2022 legte die Europäische Kommission ihren zweiten Binnenmarkt-Jahresbericht vor. Darin wird der Stand des Binnenmarkts unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Krise beschrieben und dargelegt, welche Investitionen erforderlich sind, um den Binnenmarkt widerstandsfähiger zu machen.

Der im Januar 2023 veröffentlichte Binnenmarkt-Jahresbericht fällt mit dem 30. Jahrestag des Binnenmarkts zusammen. Darin wird die Rolle des Binnenmarkts im derzeitigen geopolitischen Kontext analysiert und beschrieben, wie er die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert und zum grünen und zum digitalen Wandel beiträgt.

Im Bericht 2024 werden die Wettbewerbsstärken und Herausforderungen des Binnenmarkts im Einzelnen dargelegt und die Fortschritte anhand einer Reihe zentraler Leistungsindikatoren verfolgt, die 2023 festgelegt wurden.

Die Rolle des Rates bei der Vertiefung des EU-Binnenmarkts

Der Europäische Rat legt die politischen Vorgaben für das Handeln der EU fest. In der neuen strategischen Agenda 2019-2024 des Europäischen Rates für die EU wird der Binnenmarkt als Schlüsselfaktor für die Entwicklung der wirtschaftlichen Basis der EU bezeichnet.

Die EU-Führungsspitzen forderten ferner einen stärker integrierten Ansatz, durch den alle relevanten Politikbereiche miteinander verknüpft und die noch bestehenden ungerechtfertigten Hindernisse beseitigt werden.

Der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ ist dafür zuständig, strategische Beiträge aus dem Blickwinkel der Mitgliedstaaten zu leisten. Er überwacht ferner die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Im Fall von Gesetzgebungsvorschlägen erlässt der Rat Rechtsvorschriften. In den meisten Fällen findet das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung, bei dem der Rat und das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber entscheiden.

Die Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften bietet ein Forum, in dem die EU-Länder und die Kommission erörtern können, wie gegen noch bestehende Hindernisse im Binnenmarkt vorgegangen werden kann. Ziel der 2020 eingerichteten Taskforce ist es, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu fördern.

Im Mai 2024 forderte der Rat eine neue Strategie zur Stärkung des EU-Binnenmarkts mit Schwerpunkt auf

  • einem effizienteren Rechtsrahmen, der an den grünen und den digitalen Wandel und die sich rasch verändernden globalen Gegebenheiten angepasst ist,
  • der Stärkung der vier Freiheiten,
  • der Nutzung des Binnenmarkts als globale Normungskraft.