Wie die EU auf Krisen reagiert und Resilienz schafft
Die EU arbeitet an verschiedenen Fronten, um ihre Krisenreaktionsfähigkeit und ihre Resilienz gegenüber künftigen Herausforderungen zu verbessern.
Bewältigung künftiger Notsituationen
Die Europäische Union war im Laufe ihrer Geschichte mit zahlreichen Krisen konfrontiert und hat schrittweise politische und institutionelle Veränderungen vorgenommen, um ihre Fähigkeit zur Bewältigung künftiger Notsituationen zu verbessern.
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass Krisen immer komplexer werden und nicht an den Grenzen Halt machen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bereits grenzübergreifende Kooperations- und Solidaritätsmechanismen eingerichtet, um Krisen wirksam zu bewältigen und die Menschen zu schützen.
Die Reaktion der EU auf Krisen muss jedoch weiterentwickelt werden. In Zukunft muss die EU bereit sein, akute Krisen anderer Art zu bewältigen; diese könnten vielschichtig sein, einen hybriden Charakter haben, kaskadenartige Auswirkungen nach sich ziehen oder gleichzeitig auftreten.
Um ihre Resilienz gegenüber künftigen Herausforderungen zu erhöhen, muss die EU das sektorübergreifende und grenzüberschreitende Krisenmanagement verbessern. Darüber hinaus muss sie die Krisenkommunikation verbessern und die Bekämpfung von Desinformation verstärken. Resilienz steht nicht nur für die Fähigkeit, Herausforderungen zu meistern, sondern auch für die Fähigkeit, den Wandel in nachhaltiger, fairer und demokratischer Weise zu gestalten.
Im November 2021 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Krisenvorsorge, Reaktionsfähigkeit und Resilienz gegenüber künftigen Krisen angenommen. Die Führungsspitzen der EU begrüßten am 16. Dezember 2021 die Schlussfolgerungen und riefen dazu auf, die Krisenreaktion der EU im Rahmen eines alle Gefahren einbeziehenden Ansatzes zu verstärken und Resilienz aufzubauen und zu überwachen.
Angesichts der unverzichtbaren Rolle des Binnenmarkts für die EU betont der Rat, dass krisenbezogene Maßnahmen zeitlich begrenzt, verhältnismäßig und vollständig koordiniert sein sollten, damit das normale Funktionieren des Binnenmarkts so bald wie möglich wiederhergestellt werden kann, einschließlich des in den Verträgen vorgesehenen freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. Schlussfolgerungen des Rates, November 2021
Krisenreaktionsmechanismen in der EU
Ereignet sich eine Krise oder Katastrophe – sei es eine Natur- oder eine von Menschen verursachte Katastrophe –, so kann die EU verschiedene Krisenreaktionsmechanismen nutzen, um Hilfe zu leisten.
Das Katastrophenschutzverfahren der EU
Das Katastrophenschutzverfahren der Union koordiniert die Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen auf EU-Ebene. Es zielt darauf ab,
- die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Katastrophenschutzbehörden zu fördern,
- die Öffentlichkeit stärker für Katastrophen zu sensibilisieren und die Vorsorge für den Katastrophenfall zu stärken,
- den betroffenen Ländern schnell, wirksam und koordiniert Hilfe zu leisten.
Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) ist das operative Herz des Katastrophenschutzverfahrens: Es ist täglich rund um die Uhr besetzt und koordiniert die Reaktion der EU im Katastrophenfall.
Das Verfahren umfasst auch einen Europäischen Katastrophenschutz-Pool. Dies ist ein freiwilliger Pool vorab zugesagter Hilfsmöglichkeiten, die die Mitgliedstaaten für Einsätze innerhalb oder außerhalb der EU sofort zur Verfügung stellen können.
Das Katastrophenschutzverfahren der EU in Zahlen (Infografik)
Im März 2022 hat der Rat Schlussfolgerungen zu Katastrophenschutzmaßnahmen in der EU angesichts des Klimawandels angenommen. Da extreme Wetterereignisse häufiger und intensiver auftreten, haben die Ministerinnen und Minister gefordert, die Katastrophenschutzsysteme an solche Ereignisse anzupassen, damit die EU widerstandsfähiger gegen den Klimawandel ist.
In den Schlussfolgerungen werden u. a. folgende Maßnahmen hervorgehoben:
- Investitionen in Forschung und Innovation
- Arbeiten an angemessenen Präventions- und Vorsorgemaßnahmen
- Ausbau der Kapazitäten für den Katastrophenschutz
- Verbesserung der Krisenvorsorge bei Bürgerinnen und Bürgern durch mehr Informationen
- Förderung der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern sowie Freiwilligen an Katastrophenschutzinitiativen
Krisenkoordinierung im Rat
Die „Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen“ (IPCR) unterstützt schnelle und koordinierte politische Entscheidungen auf EU-Ebene im Falle schwerer und komplexer Krisen, etwa bei Terroranschlägen.
Mit Hilfe dieses Mechanismus koordiniert der Ratsvorsitz die politische Reaktion auf die Krise, indem er die EU-Organe, die betroffenen Mitgliedstaaten und andere wichtige Akteure zusammenbringt.
Der IPCR-Mechanismus ist derzeit aktiviert, um die EU-Maßnahmen als Reaktion auf die Migrationskrise und den COVID-19-Ausbruch zu koordinieren. Der Krisenreaktionsmechanismus des Rates kann entweder vom Vorsitz oder durch einen Mitgliedstaat ausgelöst werden, nachdem dieser die Solidaritätsklausel geltend gemacht hat.
Wie der Krisenreaktionsmechanismus IPCR funktioniert (Infografik)
Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde 2002 errichtet, um auf Naturkatastrophen größeren Ausmaßes zu reagieren und um die europäische Solidarität mit den von Katastrophen betroffenen Gebieten innerhalb Europas zum Ausdruck zu bringen. Die Mitgliedstaaten können Mittel aus dem Solidaritätsfonds der EU beantragen, um Naturkatastrophen wie Überflutungen, Waldbrände, Erdbeben, Stürme und Dürren bewältigen zu können.
Im April 2020 wurde der Anwendungsbereich des Solidaritätsfonds infolge des Ausbruchs der COVID‑19-Pandemie auf Notlagen größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet.
Seit seiner Einrichtung wurde der Fonds zur Reaktion auf 118 Naturkatastrophen und 20 Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingesetzt.
- Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Europäische Kommission)
- COVID‑19 – Rat verabschiedet Maßnahmen für sofortige Freigabe von Mitteln (Pressemitteilung, 30. März 2020)
- EU-Haushalt: Rat einigt sich auf 454,8 Mio. EUR an Katastrophenhilfe für Rumänien, Italien und die Türkei (Pressemitteilung, 18. September 2023)
- Solidaritätsfonds der Europäischen Union: Rat einigt sich auf 1 028,54 Mio. € an Katastrophenhilfe für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich (Pressemitteilung, 23. September 2024)
- Solidaritätsfonds der Europäischen Union: Rat einigt sich auf 116 Mio. € an Katastrophenhilfe für Deutschland und Italien (Pressemitteilung, 18. November 2024)
Vorsorge für künftige Gesundheitskrisen
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass koordinierte Maßnahmen der EU erforderlich sind, um rechtzeitig und effizient auf Gesundheitskrisen reagieren zu können.
Die EU hat die Lehren aus der COVID‑19-Pandemie berücksichtigt und im Rahmen des Pakets zur Europäischen Gesundheitsunion vier Verordnungen angenommen, um die Fähigkeit der Union zur Prävention, Erkennung und raschen Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu verbessern:
- eine neue Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren
- überarbeitete Mandate für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und für die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
- Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im September 2021 die Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und ‑reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) eingerichtet. HERA wurde geschaffen, um die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und gerechte Verteilung der wichtigsten medizinischen Gegenmaßnahmen innerhalb der EU sicherzustellen.
Krisenplan für Ernährungssicherheit
Der Ausbruch der COVID‑19-Pandemie hat gezeigt, dass die Lebensmittelkette in Europa anfällig für drastische Versorgungsprobleme ist. Im November 2021 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der sie einen Notfallplan zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit in Europa in Krisensituationen skizziert.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die EU besser in die Lage versetzen, Herausforderungen wie extreme Wetterereignisse, Probleme im Bereich der Pflanzen- und Tiergesundheit oder einen Mangel an wichtigen Inputs wie Düngemitteln, Energie und Arbeitskräften zu bewältigen. So soll ein Europäischer Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (EFSCM) geschaffen und eine Expertengruppe eingerichtet werden, in der Fachleute aus den Mitgliedstaaten, einschlägige Interessenträger sowie Vertreterinnen und Vertreter von Drittländern regelmäßig zusammenkommen, um sicherzustellen, dass die EU umfassend auf etwaige Probleme bei der Lebensmittelversorgung vorbereitet ist.
Auf ihrer Dezembertagung billigten die für Landwirtschaft und Fischerei zuständigen EU-Ministerinnen und ‑Minister Schlussfolgerungen zu dem Plan und erkannten an, dass das europäische Lebensmittelsystem zukunftssicher gemacht werden muss, um für potenzielle Risiken und Krisen gerüstet zu sein. Alle waren sich einig, dass die Lehren aus der COVID‑19-Krise Anhaltspunkte für die Vorgehensweise der EU gegenüber möglichen künftigen Krisen vermitteln sollten.
Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der EU haben im März 2022 eine Videokonferenz abgehalten, um die Gefahr erheblicher Auswirkungen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor nach der Invasion Russlands in die Ukraine zu erörtern. Unter den erörterten Maßnahmen informierte die Kommission die Ministerinnen und Minister über ihren Plan, den Europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (EFSCM) zur Überwachung der Marktlage zu aktivieren.
Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz
Im September 2024 nahm der Rat das Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz (Internal Market Emergency and Resilience Act – IMERA) an.
Ziel des IMERA ist es, die Stärke des Binnenmarkts zur Antizipation künftiger Krisen sowie zur Vorbereitung darauf und zur Reaktion auf deren Auswirkungen zu nutzen.
Aufbauend auf den Lehren, die in jüngster Zeit in Notfällen wie der COVID-19-Krise, Russlands Krieg gegen die Ukraine und der Energieversorgungskrise gewonnen wurden, soll der neue Mechanismus den Binnenmarkt in Krisenzeiten auf folgende Weise stärken:
- Erleichterung des Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs
- Überwachung von Lieferketten
- Gewährleistung des Zugangs zu kritischen Gütern
Das Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz
Vergabe von Zwangslizenzen
Die EU hat neue Vorschriften über die Vergabe von Zwangslizenzen entwickelt, die in Krisensituationen in der gesamten Union gelten.
Mit der Vergabe von Zwangslizenzen können Regierungen Dritten erlauben, ein Patent ohne die Zustimmung des Patentinhabers zu nutzen.
In Krisensituationen kann dies dazu beitragen, den Zugang zu Schlüsselprodukten und ‑technologien zu ermöglichen, wenn beispielsweise der Patentinhaber nicht über die Kapazitäten verfügt, um die erforderlichen Mengen eines wichtigen Produkts herzustellen, und eine freiwillige Vereinbarung weder verfügbar oder durchführbar ist.
Eine Zwangslizenz soll erst dann erteilt werden, wenn zuvor ein Notfall- oder Krisenmodus auf EU-Ebene aktiviert wurde.
Der Rat hat die neue Verordnung am 27. Oktober 2025 gebilligt, der zufolge
- betont wird, dass es sich bei der Vergabe von Zwangslizenzen um ein letztes Mittel handelt;
- Gas, Chips und Verteidigungsgüter außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung bleiben;
- sichergestellt wird, dass keine Verpflichtung zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen besteht.
Resilienz gegenüber physischen und digitalen Risiken
Auf seiner Tagung vom 20./21. Oktober 2022 verurteilte der Europäische Rat nachdrücklich die Sabotage kritischer Infrastruktur, darunter der Nord-Stream-Pipelines, und erklärte, dass die EU jeder vorsätzlichen Beschädigung kritischer Infrastruktur oder anderen hybriden Handlungen gemeinsam und entschlossen begegnen wird.
Um die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur zu erhöhen, forderten die EU-Führungsspitzen die Mitgliedstaaten auf,
- dringend wirksame Maßnahmen zu ergreifen;
- miteinander sowie mit der Kommission und anderen relevanten Akteuren zusammenzuarbeiten.
Die EU arbeitet derzeit an neuen Vorschriften, um physische und digitale kritische Einrichtungen resilienter zu machen.
Schutz von Netz- und Informationssystemen
Im Jahr 2016 verabschiedete die EU mit der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) die allerersten EU-weiten Gesetzgebungsmaßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern in der entscheidenden Frage der Cybersicherheit.
In der Richtlinie wurden Sicherheitspflichten für Betreiber von wesentlichen Diensten in kritischen Sektoren wie Krankenhäusern, Energienetzen, Forschungslaboren und Fabriken, die äußert wichtige Medizinprodukte und Arzneimittel herstellen, festgelegt. Sie stellte auch einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Cyberabwehrfähigkeit in der EU dar.
Im Rahmen der Cybersicherheitsstrategie der EU hat die Europäische Kommission im Dezember 2020 eine überarbeitete NIS-Richtlinie (NIS 2) vorgeschlagen. Der neue Vorschlag trägt der sich verändernden Bedrohungslage und dem digitalen Wandel unserer Gesellschaft Rechnung, der durch die COVID‑19-Krise beschleunigt wurde.
Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die neuen Maßnahmen erzielt, mit denen
- die Stärkung von Risiko- und Sicherheitsvorfallmanagement und Zusammenarbeit sichergestellt wird und
- der Anwendungsbereich der Vorschriften ausgeweitet wird.
Schutz kritischer Infrastrukturen
Im Dezember 2022 nahm der Rat neue Vorschriften an, um sicherzustellen, dass kritische Sektoren wie Energie, Wasser, Verkehr und Gesundheit in der Lage sind, folgende Gefahren zu verhindern, vor ihnen zu schützen, auf sie zu reagieren, sie zu bewältigen und sich von ihnen zu erholen:
- hybride Angriffe
- Naturkatastrophen
- terroristische Bedrohungen
- Krisenfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Die Vorschriften zielen darauf ab, die Anfälligkeit kritischer Einrichtungen zu verringern und deren physische Resilienz zu stärken.
Kritische Einrichtungen sind Einrichtungen, die wesentliche Dienstleistungen erbringen, welche für die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen, wirtschaftlicher Tätigkeiten, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit sowie der Umwelt von entscheidender Bedeutung sind. Eine der Schlüsselkomponenten einer kritischen Einrichtung ist ihre Infrastruktur. Dazu können Objekte, Anlagen, Ausrüstung, Netze oder Systeme gehören, die für die Erbringung eines wesentlichen Dienstes erforderlich sind.
Nach den neuen Vorschriften müssen kritische Einrichtungen
- die relevanten Risiken ermitteln, die die Erbringung grundlegender Dienste erheblich beeinträchtigen können,
- geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Resilienz zu gewährleisten, und
- die zuständigen Behörden über Störfälle unterrichten.
Ferner nahm der Rat im Dezember 2022 eine Empfehlung zur Resilienz kritischer Infrastruktur an, um auf die Sabotageakte gegen die Nord-Stream-Pipeline zu reagieren.
Mit der Empfehlung wird die Fähigkeit der EU gestärkt, ihre kritische Infrastruktur zu schützen. Sie betrifft drei prioritäre Bereiche: Abwehrbereitschaft, Reaktion und internationale Zusammenarbeit.
IT-Sicherheit des Finanzsektors
Am 28. November 2022 nahm der Rat den Rechtsakt über die digitale Betriebsstabilität (DORA) an, mit dem die IT-Sicherheit von Finanzunternehmen weiter gestärkt werden soll.
In der DORA-Verordnung werden einheitliche Anforderungen für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme festgelegt. Sie betreffen:
- im Finanzsektor tätige Unternehmen und Organisationen
- kritische Dritte, die IKT-Dienstleistungen für sie erbringen
Es wird ein Rechtsrahmen für die digitale Betriebsstabilität geschaffen, nach dem alle Unternehmen sicherstellen müssen, dass sie in der Lage sind, allen Arten von Störungen und Bedrohungen im Zusammenhang mit IKT standzuhalten, darauf zu reagieren und sich von ihnen zu erholen.
Mit den neuen Vorschriften wird ein sehr stabiler Rahmen geschaffen, durch den die IT-Sicherheit des Finanzsektors erhöht wird, um Cyberbedrohungen zu verhindern und einzudämmen.
Digitales Finanzwesen
Letzte Überprüfung: 26. Mai 2025