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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 23.05.2017, 23. Mai 2017

Wichtigste Ergebnisse

Doppelbesteuerung - Beilegung von Streitigkeiten

Der Rat hat sich auf ein neues System für die Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten geeinigt.

Mit dem Vorschlag sollen die Mechanismen verbessert werden, die zur Anwendung kommen, wenn im Zuge der Auslegung von Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung Streitigkeiten entstehen.

"Diese Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Plans, die Rechtssicherheit im Steuerbereich zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in Europa zu verbessern", erklärte Edward Scicluna, Finanzminister Maltas, das derzeit den Vorsitz im Rat innehat.

Der Richtlinienentwurf sieht Streitbeilegungsverfahren vor, die obligatorisch und bindend sind und eindeutige Fristen sowie die Verpflichtung beinhalten, zu Ergebnissen zu gelangen. Er wird somit die Rechtssicherheit im Steuerbereich erhöhen und das Umfeld verbessern, in dem Unternehmen tätig sind.

Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Der Rat erörterte einen Vorschlag für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) in der EU, mit der der Verwaltungsaufwand für multinationale Unternehmen verringert werden soll.

Mit dem Text wird ein Vorschlag aus dem Jahr 2011 überarbeitet, der zurückgezogen und durch Vorschläge für eine zweistufige Reform der Körperschaftsteuer ersetzt wurde.

Es wird ein einheitliches Regelwerk für die Berechnung der Körperschaftsteuerschuld von Unternehmen eingeführt.

Der Vorsitz bestätigte seine Absicht, die Gespräche über neue Elemente des Vorschlags fortzusetzen, und erklärte, dass ein angemessenes Maß an Flexibilität vorgesehen werden sollte. Ein gesonderter Vorschlag über steuerliche Konsolidierung (GKKB) soll nach einer Einigung über das GKB-Regelwerk unverzüglich geprüft werden.

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