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Rat "Wirtschaft und Finanzen", 5.12.2017, 5. Dezember 2017

Wichtigste Ergebnisse

Der Rat hat eine EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, mit der weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich gefördert werden soll, gebilligt und veröffentlicht.

Mit der Liste soll zu den Anstrengungen zur Verhinderung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung beigetragen werden. Die Arbeit des Rates an der Liste lief parallel zur Arbeit der OECD.

"Diese Initiative erweist sich jetzt schon als wertvoll, da zahlreiche Länder sich bemüht haben, die Frist für das Eingehen von Verpflichtungen auf der Grundlage unserer Kriterien einzuhalten", so Toomas Tõniste, der Finanzminister Estlands, das derzeit den Ratsvorsitz innehat. "Es ist aber auch wichtig, dass wir die Umsetzung der von unseren Partnern in der ganzen Welt eingegangenen Verpflichtungen genau überwachen."

"Dies ist nicht nur ein einmaliger Vorgang", fuhr Herr Tõniste fort. "Wir werden die Liste in den kommenden Jahren regelmäßig überprüfen und aktualisieren. Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zum neuen Standard wird."

Der Rat einigte sich auch auf den Beitrag der EU zu den Gesprächen auf internationaler Ebene über die "Besteuerung der digitalen Wirtschaft". Die Schlussfolgerungen des Rates werden ferner als Referenz für die weitere Arbeit zu diesem Thema auf EU-Ebene dienen, auch im Hinblick auf Gesetzgebungsvorschläge der Kommission, die für Anfang 2018 erwartet werden.

Maßnahmen sind erforderlich, da die vereinbarten Konzepte internationaler Steuervorschriften durch die digitale Wirtschaft in Frage gestellt werden. Die aktuellen Steuervorschriften wurden für die traditionelle Wirtschaft ausgearbeitet und gelten nicht für Tätigkeiten, die keine physische Präsenz in dem Land erfordern, in dem die Waren und Dienstleistungen verkauft werden.

Der Rat hat neue Vorschriften in Bezug auf die MwSt für den elektronischen Geschäftsverkehr angenommen. Die Vorschläge sind Teil der EU-Strategie für einen "digitalen Binnenmarkt" und sollen es Online-Unternehmen erleichtern, den MwSt-Pflichten nachzukommen. Überdies sollen die Vorschläge die Erhebung der Mehrwertsteuer erleichtern, wenn Verbraucher Gegenstände und Dienstleistungen über das Internet, einschließlich aus Drittländern, kaufen.

Der Rat überprüfte die Arbeit an einem Paket von Maßnahmen zur Verringerung der Risiken im Bankensektor und an einem Vorschlag für ein europäisches Einlagenversicherungssystem.

Zudem berichtete die Kommission über die Arbeit zur Umsetzung des Aktionsplans des Rates vom Juli 2017 zu notleidenden Krediten im Bankensektor.

Es wurden Fortschritte beim Bankenpaket und eine vorläufige Einigung bei einem breiten Spektrum von Fragen erzielt. Eine Reihe von politischen Fragen sind jedoch noch ungelöst, und diese sind im Sachstandsbericht des Vorsitzes klar und deutlich benannt.

Der Rat hat das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit für das Vereinigte Königreich beendet und festgestellt, dass Rumänien es versäumt hat, wirksame Maßnahmen zur Korrektur einer erheblichen Abweichung vom Haushaltsziel zu ergreifen.

Er hat eine überarbeitete Empfehlung an Rumänien im Rahmen des Verfahrens bei einer erheblichen Abweichung abgegeben.

Folglich laufen nur noch gegen zwei der 28 EU-Mitgliedstaaten Defizitverfahren, womit sich der positive Trend seit 2011 fortsetzt.

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