- Rat (Auswärtige Angelegenheiten)
Rat "Auswärtige Angelegenheiten" (Handel), 22.5.2018, 22. Mai 2018
Wichtigste Ergebnisse
Beziehungen zu den wichtigsten Handelspartnern
Heute haben wir den Stand einiger wichtiger Freihandelsverhandlungen Revue passieren lassen. Unsere umfangreiche Tagesordnung zeigt, wie wichtig der Welthandel für die EU ist. Es ist absolut unerlässlich, auch weiterhin mit unseren Partnern einen offenen und konstruktiven Dialog zu führen. Der Freihandel ist wesentlich für das weltweite Wachstum, die Schaffung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten und die Verstärkung der strategischen Zusammenarbeit. Emil Karanikolov, bulgarischer Wirtschaftsminister
Australien und Neuseeland
Der Rat hat die Kommission zur Aufnahme von Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland ermächtigt. Die Ministerinnen und Minister haben Verhandlungsrichtlinien für die einzelnen Verhandlungen angenommen.
Ziele der Freihandelsabkommen mit den beiden Ländern sind vor allem der weitere Abbau bestehender Handelsschranken, die Abschaffung von Zöllen auf Waren und ein besserer Zugang für Dienstleistungen und zu öffentlichen Aufträgen in Australien und Neuseeland.
EU-Handel mit Australien und Neuseeland (Infografik)
Japan und Singapur
Auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge vom 18. April 2018 führte der Rat einen Gedankenaustausch über die Freihandelsabkommen mit Japan und Singapur sowie über ein Investitionsschutzabkommen mit Singapur.
Er betonte die wirtschaftliche und strategische Bedeutung der Abkommen mit beiden Partnern und regte an, die Arbeiten im Hinblick auf deren Unterzeichnung und Abschluss konzentriert fortzusetzen. Beide Freihandelsabkommen sollen im Laufe des Jahres 2019 zur Anwendung kommen.
Außerdem informierte die Kommission den Rat über den Stand anderer laufender Handelsverhandlungen, insbesondere mit Mexiko, dem Mercosur, Chile und Vietnam.
Während des Mittagessens wurden die jüngsten Entwicklungen in den Handelsbeziehungen der EU zu den Vereinigten Staaten erörtert.
Neuer Aufbau von Handelsabkommen
Der Rat hat Schlussfolgerungen über die Aushandlung und den Abschluss von EU-Handelsabkommen angenommen. Darin werden die Grundprinzipien für den Ansatz festgehalten, den der Rat künftig bei Handelsverhandlungen verfolgen will.
Die Schlussfolgerungen befassen sich insbesondere mit der Absicht der Kommission, zu empfehlen, Bestimmungen über Investitionen und sonstige Handelsbestimmungen in gesonderten Abkommen unterzubringen, und mit der Rolle des Rates in den Handelsverhandlungen.
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