- Rat (Allgemeine Angelegenheiten)
Rat (Allgemeine Angelegenheiten), 23.07.2014, 23. Juli 2014
Litauen führt zum 1. Januar 2015 den Euro ein
Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) hat auf seiner Tagung vom 23. Juli den Beitritt Litauens zum Euro-Gebiet besiegelt. Die Minister haben zudem das Arbeitsprogramm des italienischen Vorsitzes und die Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 erörtert.
Am 1. Januar 2015 wird Litauen als 19. Mitgliedstaat den Euro einführen.
"Litauens unablässige Bemühungen haben sich ausgezahlt: Das Tor zum Euro-Währungsgebiet steht uns jetzt offen", sagte der litauische Premierminister Algirdas Butkevičius auf der EU-Ministertagung.
Der Beitritt Litauens zur Eurofamilie ist sehr wichtig für das gesamte Euro-Währungsgebiet.
"Dies beweist, dass das Projekt einer einheitlichen Währung nichts von seiner Anziehungskraft verloren hat und für die Zukunft unserer Gemeinschaft nach wie vor von Belang ist", betonte der italienische Staatssekretär für europäische Angelegenheiten und EU-Ratspräsident Sandro Gozi.
Der Umrechnungskurs wurde auf 3,45280 litauische Litas für einen Euro festgesetzt.
Programm des Vorsitzes
Der italienische Vorsitz hat in öffentlicher Sitzung sein Arbeitsprogramm für seine Amtszeit (Juli bis Dezember 2014) vorgestellt. Er will zur laufenden Debatte über die künftigen Prioritäten der EU beitragen und dafür sorgen, dass die Möglichkeiten, die die geltenden Verträge bieten, voll ausgeschöpft werden, um bei diesen Prioritäten Fortschritte zu erzielen.
Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020
Der Rat hat über einen Fahrplan für die Halbzeitüberprüfung der Wachstumsstrategie Europa 2020 beraten. Darin ist festgelegt, wie die Arbeit unter italienischem Vorsitz vorangetrieben werden soll, damit die Strategie 2015 überprüft werden kann.
Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
Die Minister haben erörtert, wie die Prioritäten der vom Europäischen Rat im Juni vereinbarten strategischen Agenda weiter umgesetzt werden sollen.
Ohne Aussprache hat der Rat folgenden Gesetzgebungsakte und Beschlüsse verabschiedet:
- eine Verordnung zur Regelung der finanziellen Verantwortung bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten,
- eine Richtlinie, die den Zugang zu grundlegenden Zahlungsdiensten garantieren und dafür sorgen soll, dass über die Entgelte für Zahlungskonten besser informiert wird,
- eine Richtlinie für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), mit der besondere Vorschriften über die Verwahrungs- und Überwachungspflichten der Verwahrstelle eingeführt werden,
- eine Verordnung, die die Sicherheit des Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems erhöhen und den Markt für Zentralverwahrer-Dienstleistungen öffnen soll,
- den Standpunkt des Rates zum Entwurf einer Richtlinie, mit der den Mitgliedstaaten bei der Entscheidung, ob sie genetisch veränderte Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet anbauen möchten, mehr Flexibilität eingeräumt werden soll,
- eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung,
- eine Verordnung über die Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung,
- eine Richtlinie mit aktualisierten Vorschriften für Schiffsausrüstungen auf EU-Schiffen.
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