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Rat (Allgemeine Angelegenheiten), 24. Juni 2014

EU-Bewerberstatus für Albanien

Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) hat auf seiner Tagung vom 24. Juni Albanien den Status eines Bewerberlandes verliehen; ferner wurden die EU-Strategie für maritime Sicherheit und die Solidaritätsklausel angenommen. Die Minister befassten sich außerdem mit den Vorbereitungen für den bevorstehenden EU-Gipfel.

Der Rat beschloss, Albanien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen. Dieser Beschluss muss jetzt noch vom Europäischen Rat gebilligt werden. Der Rat appellierte dabei an Albanien, schärfer gegen Korruption und organisierte Kriminalität vorzugehen und sich verstärkt um eine Verringerung des Migrationsdrucks auf die Union zu bemühen.

Die Minister befassten sich ferner mit den Vorbereitungen für die nächste Tagung des Europäischen Rates, die am 26. und 27. Juni stattfinden wird.

Am 26. Juni werden die Spitzenpolitiker der EU mit einer feierlichen Zeremonie und einem Abendessen im belgischen Ypern des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs gedenken. Sie werden sich beim Abendessen voraussichtlich überwiegend mit der Zukunft der EU sowie ihren Prioritäten und Zielsetzungen in den kommenden Jahren befassen.

Nach ihrer Ankunft in Brüssel am 27. Juni werden die Spitzenpolitiker der EU die folgenden Themen erörtern:

  • strategische Leitlinien für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie damit verbundene Fragen wie Datenschutz und Freizügigkeit der EU-Bürger,
  • Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, dabei Billigung der mit dem Europäischen Semester 2014 verknüpften länderspezifischen Empfehlungen,
  • Klima- und Energiepolitik. Die EU-Spitzenpolitiker werden zudem die jüngste Mitteilung über eine europäische Strategie für Energieversorgungssicherheit erörtern, in der dargelegt wird, wie im Hinblick auf eine Verringerung der Abhängigkeit von Drittländern im Bereich der Energieversorgung Fortschritte zu erzielen sind.

Weitere Schwerpunkte auf der Tagesordnung des Europäischen Rates werden spezifische außenpolitische Themen sein, insbesondere die Beziehungen zur Ukraine und zu Russland sowie zu anderen östlichen Partnern.

Die EU-Spitzenpolitiker werden die Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau, mit Georgien und mit der Ukraine unterzeichnen; ferner werden sie Litauen dazu beglückwünschen, dass das Land die Konvergenzkriterien erfüllt und damit die Voraussetzung für die Einführung des Euro zum 1. Januar 2015 schafft.

Sie werden sich zudem mit den Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ernennung des künftigen Präsidenten der Europäischen Kommission befassen.

Weitere Tagesordnungspunkte

EU-Strategie für maritime Sicherheit

Der Rat nahm eine Strategie an, mit der der politische und strategische Rahmen für die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der maritimen Sicherheit vorgegeben wird.

Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Union

Die Minister verabschiedeten einen Beschluss über die Solidaritätsklausel, in dem jedem EU-Mitgliedstaat Unterstützung zugesichert wird, der einer Krisensituation von großem Ausmaß, z.B. einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe, ausgesetzt ist. Mit diesem Mechanismus soll im Falle derartiger Katastrophen eine rasche und koordinierte politische Reaktion der EU und eine schnelle Mobilisierung aller einschlägigen Krisenstrukturen der EU sichergestellt werden.

EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer

Die Minister führten einen Gedankenaustausch über eine makroregionale Strategie, mit der die Zusammenarbeit zwischen acht Ländern dieser Region im Hinblick auf mehr Wachstum und Beschäftigung verstärkt werden soll.

Achtzehnmonatsprogramm des Rates

Der Rat billigte das von den künftigen drei Vorsitzen (Italien, Lettland und Luxemburg) erstellte Programm, in dem die Tätigkeiten des Rates in den nächsten 18 Monaten skizziert werden.

Presseinfos

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025