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Rat "Allgemeine Angelegenheiten" (Kohäsion), 25. Juni 2019

Wichtigste Ergebnisse

Ausschnitte der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Kohäsion) vom 25. Juni 2019 in Luxemburg

Gesetzgebungspaket zur Kohäsionspolitik 2021–2027

Der Rat hat Bilanz über den Stand der Verhandlungen über das Paket zur Kohäsionspolitik 2021–2027 gezogen.

In den vergangenen Monaten wurden Mandate für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen sowie die Verordnungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus und Interreg vereinbart. Die Bestimmungen, die aufgrund ihrer haushaltspolitischen oder horizontalen Natur Teil der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sind, blieben dabei ausgespart.

Der Rat hat die Verwaltung der Mittel gestrafft, indem er den Verwaltungsaufwand veringert und gleichzeitig die Flexibilität und Proportionalität für die Mitgliedstaaten erhöht hat. Die Teilmandate des Rates sorgen außerdem für mehr Berechenbarkeit und Stabilität für Investitionen.

Über die Arbeit in den Vorbereitungsgremien des Rates hinaus hat der rumänische Vorsitz interinstitutionelle Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Bestimmungen der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen zur Programmplanung und zur strategischen Planung aufgenommen.

Was das nächste Kohäsionspaket anbelangt, war es ein arbeitsintensives Halbjahr im Rat, und ich bin sehr zufrieden mit dem, was wir erreicht haben. Wir haben nun einen Standpunkt des Rates zur Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen und haben uns auf alle fondsspezifischen Verordnungen geeinigt – damit hat der rumänische Vorsitz seine Ziele erreicht. Darüber hinaus wird unser Austausch mit dem Parlament bei künftigen Verhandlungen hilfreich sein und nützliche Leitlinien für die weitere Arbeit unter dem finnischen Vorsitz vorgeben. Roxana Mînzatu, rumänische Ministerin für die europäischen Fonds

Ferner hat der Rat eine Orientierungsaussprache über die künftigen Herausforderungen bei der Programmplanung der Kohäsionsfonds 2021–2027 geführt.

Das Gesetzgebungspaket zur Kohäsionspolitik stärkt die Verknüpfung mit dem Europäischen Semester. Es macht die länderspezifischen Empfehlungen 2019 zu einem zentralen Element der Programmplanung 2021–2027 und sieht eine Halbzeitüberprüfung im Jahr 2025 auf der Grundlage der länderspezifischen Empfehlungen 2024 vor.

Die Ministerinnen und Minister erörterten, wie die länderspezifischen Empfehlungen auf nationaler Ebene und bei der regionalen Programmplanung der Fonds berücksichtigt werden könnten.

Darüber hinaus tauschten sie sich über eine solide wirtschaftspolitische Steuerung und andere Bedingungen für Kohäsionsmittel aus, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Mittel so wirksam wie möglich einzusetzen und zugleich ihren Beitrag zur Verringerung der regionalen Ungleichheiten zu maximieren.

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