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Rat und Parlament erzielen Einigung zur Stärkung des EU-Rahmens für das Krisenmanagement
Der Rat und das Europäische Parlament erzielen eine politische Einigung über die Einrichtung eines reformierten Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung (CMDI) für Banken in der EU.
Ziel der Reform ist es, die Finanzierungslücke zu schließen, indem kleinen und mittleren Banken als zusätzliches Abwicklungsfinanzierungsinstrument Zugang zu branchenfinanzierten Sicherheitsnetzen gewährt wird, und die Abhängigkeit von Bail-ins von nicht versicherter Einlegern zu verringern.
Die Einigung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion der EU.
Rat beschließt Beibehaltung bestimmter Liquiditätsvorschriften für Banken
Der Rat nimmt gezielte Änderungen der EU-Liquiditätsvorschriften für den Bankensektor an.
Durch die Änderungen der Eigenmittelverordnung soll die Liquidität auf den Finanzmärkten erhalten und dafür gesorgt werden, dass die Wettbewerbsbedingungen für EU-Banken und internationale Banken stärker übereinstimmen.
Die bisherige Übergangsregelung in Bezug auf die für bestimmte kurzfristige Wertpapierfinanzierungsgeschäfte der Banken geltenden Prozentsätze wird damit dauerhaft angewendet. Diese Prozentsätze werden unter anderem zur Berechnung einer zentralen Aufsichts- und Stabilitätsanforderung, der sogenannten strukturellen Liquiditätsquote, verwendet.
Rat legt seinen Standpunkt zum Rahmen für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung fest
Der Rat einigt sich auf ein Verhandlungsmandat für die Überprüfung des Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung (CMDI) für Banken.
Teil der Überprüfung ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, mit dem der bestehende EU-Rahmen für das Krisenmanagement gestärkt und insbesondere das Abwicklungsverfahren für kleine und mittlere Banken verbessert werden soll.
Dank der Einigung ist der Rat bereit, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Ausgestaltung der Rechtsvorschriften aufzunehmen.
Beteiligungsketten: Rat nimmt Richtlinie über die Ketten im Zusammenhang mit der indirekten Zeichnung an
Der Rat nimmt eine Richtlinie an, mit der die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) geändert werden, um gezielte Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Behandlung von „internen MREL“ in Bankenabwicklungsgruppen aufzunehmen.
Rat und Parlament erzielen Einigung über „Beteiligungsketten“
Der Rat und das Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Beteiligungsketten-Ansatz) und der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-Verordnung). Gegenstand der Änderung ist die Aufnahme gezielter Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei der Behandlung von „internen MREL“ (Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten) in Bankenabwicklungsgruppen.
Rat einigt sich auf gemeinsamen Standpunkt zu Beteiligungsketten
Der Rat nimmt ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag zu Beteiligungsketten an.
Bei dem Vorschlag handelt es sich um eine gezielte Änderung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus, um bestimmte Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung von „internen MREL“ (Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten) in Bankenabwicklungsgruppen anzugehen.
Rat und Parlament einigen sich auf Umsetzung der Basel-III-Reformen
Die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Parlaments erzielen eine vorläufige Einigung über Änderungen der Eigenmittelrichtlinie und der Eigenmittelverordnung. Die Einigung ist der letzte Schritt zum Abschluss der Umsetzung der weltweit vereinbarten Basel-III-Reformen.
Nach intensiven Verhandlungen haben wir eine Einigung über aktualisierte Vorschriften erzielt, und wir sind davon überzeugt, dass sie die Stärke und Widerstandsfähigkeit der in der Union tätigen Banken steigern werden. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn, der dazu beitragen wird, dass die europäischen Banken auch nach externen Schocks, Krisen oder Katastrophen weiterhin normal tätig sein können.
Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin und Präsidentin des Rates
Die Verhandlungsführer einigen sich auf die Umsetzung des sogenannten „Output-Floor“ (Festlegung einer Untergrenze für die Eigenkapitalanforderungen, die Banken unter Verwendung ihrer internen Modelle berechnen) und erzielen Verbesserungen in den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko.
Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Parlament bestätigt werden, bevor sie förmlich erlassen werden kann.
Der Rat legt seinen Standpunkt zu Vorschlägen für die Änderung der Eigenmittelrichtlinie und der Eigenmittelverordnung fest. Dabei handelt es sich um die beiden verbleibenden Teile des Bankenpakets der Kommission von 2021 und um die Rechtsvorschriften, die erforderlich sind, um die Umsetzung der internationalen Basel-III-Vereinbarungen in EU-Recht abzuschließen.
Die Reformen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der in der EU tätigen Banken zu stärken und die Bankenaufsicht und das Risikomanagement der Banken zu verbessern.
Die Ministerinnen und Minister nehmen die Verordnung über den Beteiligungsketten-Ansatz an, mit der der aufsichtsrechtliche Rahmen für in der EU tätige Kreditinstitute gestärkt wird. Die Verordnung sieht gezielte Anpassungen vor, damit Banken besser abgewickelt werden können. Zudem trägt sie dazu bei, dass die Banken widerstandsfähig bleiben und künftigen Schocks standhalten können.
Beteiligungsketten-Ansatz: vorläufige Einigung über einen überarbeiteten Rahmen für die Bankenabwicklung
Der Rat und das Europäisches Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über den Vorschlag zum Beteiligungsketten-Ansatz.
Der überarbeitete Bankenabwicklungsrahmen der Union soll stärker dafür Sorge tragen, dass die Verlustabsorption und Rekapitalisierung von Banken, die finanziell nicht mehr tragfähig sind und abgewickelt werden müssen, durch private Mittel erfolgt.
Beteiligungsketten-Ansatz: Mitgliedstaaten bereit für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament
Die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter billigen ein Verhandlungsmandat des Rates zu dem Vorschlag zum Beteiligungsketten-Ansatz, das es dem Rat ermöglicht, Gespräche mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Einigung über einen endgültigen Text aufzunehmen.
Der überarbeitete Bankenabwicklungsrahmen der Union soll stärker dafür Sorge tragen, dass die Verlustabsorption und Rekapitalisierung von Banken, die finanziell nicht mehr tragfähig sind und daraufhin abgewickelt werden müssen, durch private Mittel erfolgt.
Euro-Gruppe erzielt Einigung über Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
Die Euro-Gruppe kommt überein, mit der Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fortzufahren, den überarbeiteten Vertrag im Januar 2021 zu unterzeichnen und den Ratifizierungsprozess einzuleiten. Außerdem kommen die Ministerinnen und Minister überein, das Inkrafttreten der gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds auf Anfang 2022 vorzuziehen.
Rat nimmt Maßnahmen zur Risikoverringerung im Bankensektor an
Der Rat nimmt ein umfassendes Paket von Rechtsvorschriften an, das die Risiken im Bankensektor verringern wird. Außerdem wird es die Widerstandsfähigkeit der Banken gegen mögliche Schocks weiter stärken.
Dies ist eine der Maßnahmen, mit denen die EU einen neuen Regelungsrahmen zur Stärkung der Bankenunion errichtet.
EDIS-Vorschlag: Rat nimmt Kenntnis von den Fortschritten
Die Ministerinnen und Minister nehmen Kenntnis von den Fortschritten beim Vorschlag für ein europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS). In einem halbjährlichen Fortschrittsbericht werden die Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppe des Rates sowohl zum EDIS als auch zur Risikoverringerung und den sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bankenunion zusammengefasst. Dies soll die weiteren Arbeiten erleichtern.
Rat einigt sich auf Maßnahmen zur Risikoverringerung im Bankensektor
Am 25. Mai 2018 verständigt sich der Rat (Wirtschaft und Finanzen) auf seinen Standpunkt zu einem Paket von Maßnahmen zur Verringerung der Risiken im Bankensektor.
Die Ministerinnen und Minister fordern den Vorsitz auf, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald das Parlament bereit ist, zu verhandeln.
Mit den Vorschlägen sollen die Reformen umgesetzt werden, die nach der Finanzkrise von 2007/2008 auf internationaler Ebene vereinbart wurden. Die im November 2016 vorgelegten Vorschläge beinhalten Elemente, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und vom Rat für Finanzstabilität vereinbart wurden.
Rat billigt Gläubigerrangfolge und IFRS 9/Bestimmungen für Großkredite
Der Rat nimmt zwei Rechtsakte zum Bankenwesen an:
eine Richtlinie über den Rang unbesicherter Schuldtitel in Insolvenzverfahren (Rangfolge von Bankengläubigern)
eine Verordnung zu Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Der Verordnungsentwurf enthält auch Vorschriften zur schrittweisen Einstellung der Behandlung von nicht auf einheimische Währungen der Mitgliedstaaten lautenden Risikopositionen gegenüber dem öffentlichen Sektor als Großkredite.
Rat überprüft Fortschritte bei Risikominderungsmaßnahmen und beim europäischen Einlagenversicherungssystem (EDIS)
Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" überprüft die Fortschritte, die bei den Vorschlägen bezüglich der Risikominderung in der Bankenunion und dem Vorschlag für eine Verordnung im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems erzielt wurden. Der Ratsvorsitz legt einen Sachstandsbericht vor.
Der Vorsitz unterrichtet den Rat über die Fortschritte bei den Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Bankenunion und über den Vorschlag im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems.
Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der Bankenunion – der Fahrplan
Der Rat nimmt Schlussfolgerungen mit einem Fahrplan an, in dem erläutert wird, wie die Vorschriften des europäischen Einlagenversicherungssystems und der gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds mit der Durchführung einer Reihe von Maßnahmen zur Risikominderung verknüpft sein werden.
Sachstandsbericht
Der Ratsvorsitz legt einen Bericht vor, in dem die erreichten Fortschritte und die wichtigsten von der Ad-hoc-Gruppe "Stärkung der Bankenunion" festgestellten Fragen beschrieben werden. Der Bericht gibt den Stand der Beratungen in der Gruppe zu zwei zentralen Themen wieder:
dem Vorschlag für ein europäisches Einlagenversicherungssystem
den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikominderung, um die Bankenunion zu stärken
Zum Vorschlag für das europäische Einlagenversicherungssystem (EDIS) gibt der Bericht einen Überblick über die wichtigsten von den Mitgliedstaaten aufgeworfenen Fragen. Dazu gehören die Frage, wie wünschenswert die Einrichtung des EDIS ist und welchem Zeitplan sie folgen sollte, das Fehlen einer Folgenabschätzung durch die Europäische Kommission und die Frage, ob die für den Vorschlag gewählte Rechtsgrundlage geeignet ist.
Außerdem enthält der Bericht eine Zusammenfassung des Stands der Beratungen unter den nationalen Experten zu einigen spezifischen Elementen des Kommissionsvorschlags, die in drei Hauptkategorien unterteilt werden:
die Elemente, die als von einer großen Zahl von Mitgliedstaaten vorläufig akzeptiert gelten
die Elemente, bei denen das weitere Vorgehen für eine Mehrheit der Mitgliedstaaten vorläufig akzeptabel ist, aber weiter überdacht werden muss
die Elemente, bei denen eine grundsätzlichere Diskussion in der Ad-hoc-Gruppe erforderlich ist
Der Bericht gibt einen Überblick über alle in der Ad-hoc-Gruppe laufenden Arbeiten zu Maßnahmen, die zur Minderung der Risiken im Bankensystem beitragen könnten. Die Maßnahmen werden anhand objektiver Kriterien eingeteilt und die wichtigsten von den Mitgliedstaaten vertretenen Standpunkte werden vorgestellt.
Der Rat führt einen ersten Gedankenaustausch zu zwei Dokumenten der Kommission: dem Vorschlag für ein europäisches Einlagenversicherungssystem und der Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion.