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Basel III: internationaler Regulierungsrahmen für Banken

Ein gesundes Bankensystem ist für das Leben aller EU-Bürgerinnen und -Bürger und für die Stabilität und den Wohlstand der europäischen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Seit der Finanzkrise 2007–2008 haben europäische und internationale Führungsspitzen internationale Bankenstandards umgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Banken gesund sind und dem Sturm potenzieller künftiger Krisen trotzen können.

Was ist Basel III?

Die Baseler Vereinbarungen beziehen sich auf eine Reihe von drei aufeinanderfolgenden internationalen Vereinbarungen zur Bankenregulierung (Basel I, II und III), die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegt wurden.

Der Basler Ausschuss hat Standards ausgearbeitet, um eine ausreichende Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung von Banken und anderen Kreditinstituten sicherzustellen, damit diese ihren Verpflichtungen nachkommen und unerwartete Verluste absorbieren können.

Die jüngste Vereinbarung, Basel III, wurde auf internationaler Ebene geschlossen, um die Folgen der weltweiten Finanzkrise von 2007 bis 2008 zu bewältigen.

Damit die Banken zur Anpassung an die neuen Standards und die Länder zur Umsetzung innerhalb ihres jeweiligen Rechtsrahmens genug Zeit haben, wurde Basel III über mehrere Jahre schrittweise eingeführt. Ein Großteil des Abkommens ist nun in der EU in Kraft.

Der Rat hat am 30. Mai 2024 neue Vorschriften verabschiedet, mit denen die Umsetzung der internationalen Basel-III-Übereinkommen in EU-Recht nun nahezu abgeschlossen ist. Praktisch bedeutet das, dass durch die neuen Vorschriften die Eigenmittelverordnung und die Eigenkapitalrichtlinie geändert werden.

Der Abschluss von Basel III kurz gefasst

Nach dem Baseler Rahmen müssen Banken risikobasierte Kapitalquoten einhalten, wobei der Schwerpunkt auf den risikogewichteten Aktiva (RWA) einer Bank liegt. Banken müssen im Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiva über ein bestimmtes regulatorisches Eigenkapital verfügen:

Eigenkapitalkoeffizient = regulatorisches Eigenkapital/risikogewichteter Positionsbetrag

Derzeit werden die letzten Elemente von Basel III umgesetzt:

  • Änderungen des Standardansatzes zur Bestimmung des risikogewichteten Positionsbetrags: Verwendung von Parametern, die in den Eigenkapitalvorschriften klar definiert und mit diesen abgeglichen sind
  • Änderungen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatzes), der es den Banken ermöglicht, die bei der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge verwendeten Parameter selbst zu schätzen (d. h. die Einführung von Input-Mindestgrößen für die Parameter des IRB-Ansatzes)
  • die Option der Verwendung des IRB-Ansatzes wurde für bestimmte Risikopositionsarten gestrichen
  • der „Output-Floor“ (die Festlegung einer Untergrenze (Floor) für risikogewichtete Positionsbeträge (Output)), der von den Banken unter Verwendung ihrer internen Modelle berechnet wird, liegt bei 72,5 % des Standardansatzes
  • ein neues Rahmenwerk für operationelle Risiken mit Bezug auf das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden

Was wurde noch vereinbart?

Neben der Umsetzung des letzten Teils der Basel-III-Vereinbarung wurden weitere Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (CRD) vereinbart, um

Symbol zweier Hände, die zwei Blätter, zwei Hände beim Handschlag und eine Gruppe von drei Personen schützen

die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) zu stärken

Symbol einer Hand, die den Zeiger auf einem Risikomesser anhält, und Symbol eines Fadenkreuzes mit einem Auge in der Mitte

die Beaufsichtigung und das Risikomanagement von Banken in der gesamten EU zu stärken und einheitlicher zu gestalten, insbesondere in Bezug auf Zweigstellen von Banken aus Drittländern, die in der EU zugelassen sind

Symbol einer Hand, die die Übergabe von Geldscheinen an eine Person verhindert

die Unabhängigkeit der Bankenaufsichtsbehörden zu schützen

Wie gewährleistet die EU Stabilität und Pragmatismus im Bankensektor?

Die EU ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen Regulierung und Innovation zu schaffen und gleichzeitig neue Störfaktoren wie die Klimakrise und Kryptowährungen zu bewältigen.

Regulierung ohne Ersticken

Es ist notwendig, globale Standards umzusetzen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Besonderheiten des EU-Bankensystems eingehalten werden. Regulierung und Innovation müssen nebeneinander bestehen, um eine Beeinträchtigung des Bankensektors zu vermeiden.

Um dies zu erreichen, führt die EU eine Reihe von Ausnahmen von der Basel-III-Output-Floor-Anforderung (Eigenmitteluntergrenze) ein. Bei diesen Ausnahmen geht es unter anderem um

  • die Behandlung bestimmter Immobilienkredite mit geringem Risiko
  • Darlehen an Unternehmen ohne Rating
  • Objektfinanzierung

Die EU hat ferner beschlossen, dafür zu sorgen, dass die Eigenmitteluntergrenze auf der Ebene von Einzelunternehmen angewandt wird. Das Kapital muss auf allen Ebenen eines Konzerns (Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften) und nicht nur auf Ebene der Muttergesellschaft gehalten werden (Anwendung auf Konzernebene).

Dies schützt die Mitgliedstaaten, die ausländischen Geschäftsbetriebe über Tochtergesellschaften von Konzernen aufnehmen, da Tochtergesellschaften auf diese Weise nicht auf die Unterstützung ihrer Mutterbank angewiesen sind, um eine Krise zu bewältigen.

Überblick über den Bankensektor

Im Jahr 2020 gab es in der EU 5441 Banken. Der Mitgliedstaat mit den meisten Banken war Deutschland (28 % der EU-Gesamtzahl), gefolgt von Polen (11 %), Österreich und Italien (beide 9 %), dies bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller EU-Banken in diesen vier Mitgliedstaaten ansässig waren

Textfassung

Zahl der Banken in der EU:

Deutschland 1508

Polen 621

Österreich 492

Italien 475

Frankreich 408

Irland 301

Finnland 228

Spanien 192

Schweden 154

Portugal 144

Luxemburg 129

Dänemark 100

Niederlande 87

Belgien 83

Litauen 81

Rumänien 71

Tschechien 57

Lettland 50

Ungarn 42

Estland 39

Griechenland 35

Zypern 29

Slowakei 27

Bulgarien 24

Kroatien 24

Malta 24

Slowenien 16

Management des grenzüberschreitenden Bankwesens: Zweigstellen aus Drittländern

Die EU hat sich auch auf einen Rahmen zur Mindestharmonisierung für die Zulassung und die Beaufsichtigung von in den Mitgliedstaaten niedergelassenen Zweigstellen von Banken, die in Drittländern eingetragen sind (Zweigstellen aus Drittländern), geeinigt.

Dieser gemeinsame EU-Rahmen erfordert ein empfindliches Gleichgewicht zwischen den notwendigen Zulassungsanforderungen und der Bedeutung der Integration der EU in die globalen Märkte, Finanzierungsquellen und Bankprodukte für EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der EU.

Der Rahmen umfasst:

  • strenge, aber verhältnismäßige Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen
  • begrenzte Ausnahmen für bestimmte Arten von Unternehmen und Transaktionen
  • einen ausreichend langen Übergangszeitraum für die Industrie zur Anpassung an den neuen Rahmen und für die Fortführung bestehender Vertragsbeziehungen

Minderung von unbekannten Risiken

Die EU berücksichtigt neue globale Herausforderungen wie klimabezogene finanzielle Risiken, Cyberrisiken und operationale Resilienz. Wichtige Aspekte der Vereinbarung betreffen Umwelt- und Kryptorisiken.

Den Banken kommt eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz zu. Die EU fordert von den Banken, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) in ihre Governance-Strukturen, Risikomanagement-Rahmen und strategischen Planungsprozesse zu integrieren. Dies umfasst die Ermittlung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von ESG-Risiken als Teil der allgemeinen Risikomanagementpraktiken.

Die Banken werden aufgefordert, die Auswirkungen ihrer Kreditvergabe- und Investitionstätigkeit auf ökologische und soziale Faktoren sowie Governance-Fragen zu prüfen. Darüber hinaus sind die Banken zu Folgendem verpflichtet:

  • Berücksichtigung des Ziels der EU, bis 2050 CO2-Neutralität zu erreichen, und der einschlägigen vereinbarten EU-Nachhaltigkeitsziele bei der Durchführung interner Risikomanagement- und Compliance-Aufgaben
  • ein geringeres Risikogewicht für Risikopositionen im EU-Emissionshandelssystem (40 %), um den Klimawandel zu bekämpfen und die Rolle der Banken bei der Finanzierung des ökologischen Wandels zu unterstützen

Als Schutz vor einer potenziellen Instabilität der Kryptowährungen wurden Eigenmittelanforderungen für Anlagen von Banken in Kryptowerten eingeführt. Diese Anforderungen werden im Einklang mit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) vorübergehend gelten, bis die internationalen Standards für die aufsichtliche Behandlung von Kryptowerten, die derzeit im Rahmen von Basel fertiggestellt werden, in der EU umgesetzt werden müssen.

Transparenz in Bezug auf Führungsspitzen von Banken

Die Vereinbarung enthält auch Bestimmungen, mit denen verhindert werden soll, dass ungeeignete Personen zu Mitgliedern des Leitungsorgans von Banken bestellt werden; gleichzeitig werden Vielfalt und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gefördert.

Große Bankunternehmen müssen ihrer Aufsichtsbehörde mindestens 30 Tage, bevor der bestellte Vertreter oder die bestellte Vertreterin die Stelle antritt, Informationen über die Beurteilung der Eignung von Kandidaten bzw. Kandidatinnen für die Stelle eines geschäftsführendes Mitglied oder des Vorsitzes ihres Leitungsorgans übermitteln.

Erfüllen die Mitglieder des Leitungsorgans die Eignungsanforderungen nicht, so müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die zuständigen Behörden über die erforderlichen Befugnisse verfügen, um ihre Bestellung zu verhindern oder diese Mitglieder aus dem Leitungsorgan abzuberufen.

Welche Vorteile ergeben sich daraus für die EU-Bürgerinnen und -Bürger?

Das neue Bankenabkommen wird nicht nur Stabilität für den Bankensektor schaffen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben.

Drei blaue Euro-Münzen unterschiedlicher Größe zwischen zwei orangenfarbenen Linien

Finanzstabilität

Gut kapitalisierte und gut regulierte Banken sorgen für Finanzstabilität und verringern das Risiko von Bankzusammenbrüchen, die verheerende Folgen für die Einleger und die Wirtschaft insgesamt haben können

blaues Foto von Geldscheinen unter einem gelben Regenschirm mit Regentropfen um sie herum

Schutz der Einleger

In der EU wird durch die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme sichergestellt, dass Einleger bis zu einer bestimmten Obergrenze (100 000 €) bei einem Ausfall ihrer Bank geschützt sind. Dieser Schutz verleiht den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen, ihr Geld bei den Banken zu lassen.

gelbes Foto von drei Häusern und mehreren blauen Euro-Münzen. Ein Bauplan im Hintergrund.

Zugang zu Krediten, Ersparnissen und Investitionen

Wenn Banken gut funktionieren, ist es wahrscheinlicher, dass sie Verbraucherinnen und Verbrauchern Kredite für Hypotheken, persönliche Darlehen, Sparprodukte und Unternehmen für Investitionen gewähren. Dieser Zugang zu Krediten fördert das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Ein Smartphone mit leerem Bildschirm, umgeben von digitalen Quittungen und Cursor-Symbolen, mit einem gelben Kontrollzeichen und einem Einkaufskorb.

Zahlungsdienste

Ein starkes Bankensystem stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu effizienten und sicheren Zahlungsmethoden haben, was die Abwicklung alltäglicher Transaktionen erleichtert.

Ein Safe mit austretenden goldenen Münzen, vor dem Hintergrund von Finanzdaten.

Ersparnisse und Investitionen

Banken bieten verschiedene Spar- und Anlageprodukte an, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihr Vermögen im Laufe der Zeit zu erhöhen.

Ein Stapel Banknoten vor einer Graphik mit aufsteigenden Linien.

Wirtschaftswachstum und internationaler Handel

Wenn Banken stabil und effizient sind, können sie Kapital für Unternehmen und Projekte bereitstellen, was die wirtschaftliche Expansion auf regionaler und internationaler Ebene vorantreibt und den Bürgerinnen und Bürgern durch mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und einen höheren Lebensstandard zugutekommt.

Letzte Überprüfung: 1. September 2024