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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 08.12.2015, 8. Dezember 2015

Wichtigste Ergebnisse

Unternehmensbesteuerung

Der Rat fasste eine Reihe von Beschlüssen zur Unternehmensbesteuerung.
Er nahm eine Richtlinie über grenzüberschreitende Steuervorbescheide an, mit der die Transparenz bei Steuervorbescheiden verbessert erden soll, die die Mitgliedstaaten Unternehmen zu der Frage erteilen, wie die Besteuerung gehandhabt wird.

Die Annahme dieser wichtigen Richtlinie innerhalb kürzester Zeit war eine der obersten Prioritäten des luxemburgischen Vorsitzes. Pierre Gramegna, Finanzminister Luxemburgs und Präsident des Rates

"Die Annahme dieser wichtigen Richtlinie innerhalb kürzester Zeit war eine der obersten Prioritäten des luxemburgischen Vorsitzes", erklärte der Finanzminister Luxemburgs und Präsident des Rates, Pierre Gramegna. "Europa setzt damit jetzt ein deutliches Zeichen für eine gerechtere Besteuerung von Unternehmen weltweit."

Der Rat erörterte damit verbundene Maßnahmen, mit denen die Steuerhinterziehung durch Unternehmen verhindert werden soll. Er nahm Schlussfolgerungen über die Zukunft des Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung und über die Umsetzung der Arbeiten der OECD zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) an. Er prüfte ferner die Fortschritte bei den internationalen Aspekten der Bekämpfung von BEPS, die in dem Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU enthalten sind.

"Wir haben einen Quantensprung bei den technischen Beratungen über dieses Dossier vollzogen", erklärte Pierre Gramegna. "Dies zeigt deutlich, wie sehr wir uns für die zügige und koordinierte Umsetzung der BEPS-Empfehlungen der OECD einsetzen."

Kapitalmarktunion

Der Rat billigte eine auf Ausschussebene erzielte Einigung über die Entwicklung eines Verbriefungsmarktes in Europa, der Teil umfassenderer Pläne für eine Kapitalmarktunion ist.

Die Vorschläge, über die noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt wird, werden dazu beitragen, neue zusätzliche Finanzierungsquellen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups zu erschließen.

"Der Verbriefungsmarkt ist quasi zum Erliegen gekommen, und wenn wir ihn neu beleben möchten, müssen wir schnell handeln", erklärte Minister Gramegna. "Wir betrachten dieses Dossier als eines, das von entscheidender Bedeutung für die europäische Wirtschaft ist."

Steuerabkommen mit Liechtenstein, San Marino und der Schweiz  

Der Rat billigte den Abschluss von Steuerabkommen mit Liechtenstein und der Schweiz und gab grünes Licht für die Unterzeichnung eines Abkommens mit San Marino.

Diese drei Abkommen sind ein Beitrag zu den Bemühungen um ein energisches Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, indem der automatische Informationsaustausch über private Sparer verpflichtend wird. Dies ermöglicht den Steuerbehörden einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils im anderen Land ansässigen Sparer.

Das Abkommen mit San Marino wurde unmittelbar nach der Ratstagung unterzeichnet.

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