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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 17.06.2016, 17. Juni 2016

Wichtigste Ergebnisse

Steuervermeidung durch Unternehmen

Der Rat hat weitgehende Einigung über den Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch Unternehmen im Verfahren der stillschweigenden Zustimmung, das am 20. Juni 2016 endet, erzielt.

Der Richtlinienentwurf stützt sich auf die OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Durch die Richtlinie soll verhindert werden, dass Konzerne Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerschuld zu verringern.

Sobald die Einigung bestätigt ist, wird die Richtlinie dem Rat zur Annahme vorgelegt.

"Es ist sehr wichtig, dass die EU an vorderster Front bei der Bekämpfung von Steuervermeidung durch Unternehmen steht, und wir haben heute einen wichtigen Schritt getan," so Jeroen Dijsselbloem, Finanzminister der Niederlande und Präsident des Rates. "Das Ziel ist es, eine kohärente Umsetzung des BEPS-Aktionsplans der OECD sicherzustellen und diesen Plan in verbindliche Rechtsvorschriften umzusetzen, die überall in der EU anzuwenden sind."

Stärkung der Bankenunion

Der Rat hat sich auf einen Fahrplan für die weiteren Arbeiten zur Vollendung der EU-Bankenunion geeinigt.

Durch den Fahrplan werden Prioritäten und Meilensteine für die kommenden Jahre festgelegt: bezüglich Risikominderung und Risikoteilung im Bankensektor und für die Lösung der anstehenden Herausforderungen.

Die Arbeiten betreffen drei Hauptbereiche:

  • ein europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS);
  • eine gemeinsame Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds;
  • Vorschriften für Banken zur Risikominderung.

"Das Ergebnis sollte eine widerstandsfähigere Bankenunion sein, die die Finanzstabilität im Euro-Raum und in der gesamten EU stärkt", erklärte Jeroen Dijsselbloem. "Die Erwartungen sind hoch, da die Bankenunion einer der größten Erfolge der EU ist und einen wesentlichen Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens geleistet hat."

Die Schlussfolgerungen des Rates enthalten Leitlinien zur zeitlichen Planung der Maßnahmen zur Risikominderung, zur gemeinsamen Letztsicherung und zu EDIS.

Defizite, Wirtschaftspolitik, Kapitalmarktunion und Geldmarktfonds

Der Rat hat die Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen Zypern, Irland und Slowenien eingestellt.

Er billigte die an die Mitgliedstaaten gerichteten länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf ihre jeweilige Wirtschafts- und Haushaltspolitik.

Der Rat stimmte einer Einigung über neue Vorschriften für Wertpapierprospekte als Teil eines breiter angelegten Plans für eine Kapitalmarktunion zu.

Außerdem einigte er sich auf den Entwurf von Vorschriften über Geldmarktfonds, mit denen diese Produkte robuster gestaltet werden sollen.

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