Bankenregulierung
Der EU-Bankenrahmen gilt für alle Banken, sonstigen Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die in der EU tätig sind. Ziel ist es, Stabilität und Integrität zu gewährleisten und gleichzeitig das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Finanzsystem zu wahren.
Ziele des EU-Bankenrahmens
Schutz der Einleger
Sicherung der Mittel der Einleger durch Banken, die dank einer angemessenen Eigenmittelausstattung finanziellen Schocks standhalten können
Vermeidung systemischer Risiken
Minderung von Risiken, die zu Finanzkrisen führen und die Wirtschaft destabilisieren könnten
Harmonisierte Normen
Festlegung einheitlicher Regeln zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und zur Förderung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Kreditinstituten
Stärkung der Resilienz und Transparenz
Stärkung der allgemeinen Stabilität und Klarheit, um Vertrauen aufzubauen und langfristige Tragfähigkeit zu gewährleisten
Wichtigste Rechtsinstrumente
Die EU hat Rechtsinstrumente zu verschiedenen Aspekten des Bankensektors angenommen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Rechtsvorschriften.
Eigenmittelverordnung und -richtlinie
Die Eigenmittelverordnung und die Eigenmittelrichtlinie enthalten detaillierte Aufsichtsanforderungen u. a. in Bezug auf eine angemessene Eigenkapitalausstattung, Liquidität, Verschuldung, Risikomanagement und Aufsicht.
Mit diesen Vorschriften wird sichergestellt, dass die Banken über ausreichend Eigenmittel und Liquidität verfügen, um ihre Risiken zu verringern und potenzielle Verluste auszugleichen.
Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
Die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme schützt die Einleger in jedem Mitgliedstaat, indem sie beim Ausfall einer Bank die Rückerstattung von Einlagen bis zu 100 000 € garantiert. Die Richtlinie enthält auch Vorschriften für nationale Einlagensicherungssysteme, einschließlich Deckungsgrenzen, Finanzierungs- und Auszahlungsverfahren.
Alle Banken müssen sich an diesen Systemen beteiligen.
Die Beiträge der Banken hängen von ihrem Risikoprofil und anderen Faktoren ab. Das Sicherungssystem verwahrt die Beiträge in einem Fonds. Wird eine Bank insolvent und sind die Einlagen nicht mehr verfügbar, so muss das Sicherungssystem in der Lage sein, die Einleger für jede Art von durch die Richtlinie geschützte Einlage zu entschädigen.
Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
Mit der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten wird ein Rahmen für die geordnete Sanierung und Abwicklung ausfallender Banken geschaffen, um die Auswirkungen auf die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten und dafür zu sorgen, dass Bankenrettungen nicht mehr von den Steuerzahlern finanziert werden müssen.
Durch die Richtlinie
- wird gewährleistet, dass ausfallende Banken durch Abwicklungspläne und Krisenprotokolle wirksam verwaltet werden
- wird verhindert, dass die Steuerzahler für Bankenausfälle aufkommen müssen, indem ein Bail-in-Mechanismus eingeführt wird; dies bedeutet, dass Anteilseigner und Gläubiger die Kosten des Ausfalls tragen müssen
- werden Abwicklungsfonds zur Unterstützung der Abwicklung ausfallender Banken eingerichtet, die vom Bankensektor finanziert werden.
Verordnung über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus
Die Verordnung über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus gibt den Rahmen für die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) bei der Beaufsichtigung bedeutender Banken in der Bankenunion vor.
Im einheitlichen Aufsichtsmechanismus sind die Aufsichtsbefugnisse der EZB und ihre Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden festgelegt.
Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus
Die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus bildet den Rahmen für die Rolle des Einheitlichen Abwicklungsausschusses bei der Abwicklung ausfallender Banken innerhalb der Bankenunion.
In dieser Verordnung werden die Befugnisse des Einheitlichen Abwicklungsausschusses in Bezug auf die Abwicklungsplanung, seine Entscheidungsprozesse und die Inanspruchnahme des einheitlichen Abwicklungsfonds festgelegt.
Basel-III-Standards
Bei den Basel-III-Standards handelt es sich um eine Reihe internationaler Bankenvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelt wurden, um die Eigenmittelanforderungen für Banken durch ein höheres Maß an Liquidität und eine Verringerung der Verschuldung der Banken zu verstärken.
Diese Standards wurden durch Änderungen der Eigenmittelverordnung und -richtlinie in den EU-Rechtsrahmen übernommen.
Basel III enthält im Vergleich zu Basel II eine Reihe wichtiger neuer Bestimmungen:
- Banken müssen mehr Eigenmittel zur Deckung potenzieller Verluste vorhalten, um so für mehr Stabilität im Falle von Finanzkrisen zu sorgen.
- Banken sind verpflichtet, stets einen ausreichenden Betrag an hochwertigen liquiden Vermögenswerten zu halten, um ein 30-tägiges Stressszenario zu überstehen (Liquiditätsdeckungsquote).
- Banken müssen über stabile Finanzierungsquellen verfügen, durch die ihre Tätigkeit über einen Zeitraum von einem Jahr zuverlässig gestützt wird (strukturelle Liquiditätsquote).
- Es wird ein nicht risikobasiertes Modell umgesetzt, um den Aufbau einer übermäßigen Verschuldung im Bankensektor zu begrenzen (Verschuldungsquote).
- Mittels verbesserter Risikomanagementverfahren und strengerer Stresstests wird gewährleistet, dass Banken wirtschaftlichen Schocks wirksam standhalten können.
Der Rat hat das Legislativpaket zur Umsetzung von Basel III am 30. Mai 2024 angenommen. Die neuen Vorschriften traten am 1. Januar 2025 in Kraft, wobei für einige Anforderungen ein mehrjähriger Übergangszeitraum gilt.
Rollen der EU-Organe
Am EU-Bankenrahmen sind mehrere wichtige Einrichtungen beteiligt, die jeweils eine besondere Rolle bei der Aufrechterhaltung der Finanzstabilität spielen.
Die Europäische Zentralbank ist im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus die wichtigste Aufsichtsbehörde für bedeutende Banken im Euro-Währungsgebiet. Sie stellt sicher, dass diese Banken die Aufsichtsanforderungen erfüllen.
Der Einheitliche Abwicklungsausschuss ist im Rahmen des einheitlichen Abwicklungsmechanismus für die Planung und Durchführung der Abwicklung ausfallender Banken zuständig. Er wird dabei durch den einheitlichen Abwicklungsfonds unterstützt.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde sorgt dafür, dass die Aufsichtsvorschriften und die Beaufsichtigung in der gesamten EU wirksam und kohärent sind. Sie entwickelt technische Normen und Leitlinien zur Harmonisierung der Regulierungspraxis.
Die zuständigen nationalen Behörden beaufsichtigen kleinere Banken und setzen EU-Vorschriften auf nationaler Ebene um und ergänzen so die Arbeit der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde.
Jüngste und laufende Entwicklungen
Der EU-Bankenrahmen wird in Reaktion auf globale wirtschaftliche Veränderungen, technologische Fortschritte und Prioritäten im Bereich der Nachhaltigkeit kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt. Ziel dieser Arbeit ist es, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und gleichzeitig Innovationen zu fördern und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors
Angesichts der rasanten Entwicklung des digitalen Finanzwesens erarbeitet die EU derzeit einen umfassenden Rechtsrahmen, um die Herausforderungen zu bewältigen, die sich durch Kryptowährungen, FinTech-Innovationen und digitale Zahlungssysteme stellen.
Nachhaltiges Finanzwesen
Die Einbeziehung von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) in die Bankenregulierung stellt für die EU eine Priorität dar. Am 19. November nahm der Rat neuen Vorschriften an, die darauf abzielen, Rating-Tätigkeiten in der EU kohärenter, transparenter und vergleichbarer zu gestalten, um das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde wird die Zulassung und Beaufsichtigung der in der EU tätigen Anbieter von ESG-Ratings wahrnehmen und damit sicherstellen, dass sie die Transparenzstandards einhalten.
Bekämpfung von Geldwäsche
Um neu aufkommende Risiken anzugehen und die Finanzkriminalität zu bekämpfen, verbessert die EU ihren Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche. Dazu gehören strengere Kontrollen, mehr Transparenz bei Finanztransaktionen und eine engere Zusammenarbeit zwischen nationalen und EU-Behörden.
Die Einrichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA) wird eine zentrale Rolle dabei spielen, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und die einheitliche Anwendung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung
In den letzten Jahren haben die Behörden der Mitgliedstaaten häufig Lösungen außerhalb des EU-Rahmens gesucht, wenn mittlere und kleinere Banken in der EU ausgefallen sind. Dies hat gelegentlich dazu geführt, dass anstelle der vorgeschriebenen internen Ressourcen der Banken oder von privaten, branchenfinanzierten Sicherheitsnetzen – wie im EU-Bankenabwicklungsrahmen vorgesehen – zur Stützung ausfallender Banken auf Steuergelder zurückgegriffen wurde.
Als Reaktion darauf schlug die Kommission im April 2023 eine Reform des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung vor. Am 19. Mai 2024 einigte sich der Rat durch die Annahme eines Verhandlungsmandats auf seinen Standpunkt zum Rahmen. Am 25. Juni 2025 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über die Überprüfung. Dies stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion der EU dar.
Das Reformpaket umfasst Legislativvorschläge zur Änderung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme. Die Überprüfung zielt darauf ab, die Finanzierungslücke zu schließen. Dafür soll kleinen und mittleren Banken der Zugang zu branchenfinanzierten Sicherheitsnetzen als zusätzliches Instrument für die Abwicklungsfinanzierung gewährt und die Abhängigkeit von Bail-ins von nicht abgesicherten Einlegern verringert werden.
- Bankenabwicklung: Rat und Parlament erzielen Einigung zur Stärkung des EU-Rahmens für das Krisenmanagement (Pressemitteilung, 25. Juni 2025)
- Rahmen für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung: Rat legt Standpunkt fest (Pressemitteilung, 19. Juni 2024)
Beteiligungsketten
Am 26. März 2024 hat der Rat im Rahmen der Reform des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung die Richtlinie über Beteiligungsketten angenommen. Mit der Richtlinie werden die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus geändert. Es werden gezielte Anpassungen vorgenommen, die eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Verhältnismäßigkeit des Rahmens spielen werden.
Letzte Überprüfung: 25. Juni 2025