Migrationsströme auf der östlichen Mittelmeerroute
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationslage auf der östlichen Mittelmeerroute und zur Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei ergriffen.
EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationslage in der Türkei
Bei der östlichen Mittelmeerroute geht es um irreguläre Einreisen nach Griechenland, Zypern und Bulgarien. Zahlreiche syrische Bürgerkriegsflüchtlinge gelangten im Jahr 2015 über diese Route in die EU.
Seither ist die Zahl der irregulären Einreisen über diese Route dank der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei deutlich zurückgegangen. Die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom März 2016 hat entscheidend zu diesem Rückgang beigetragen.
Erklärung EU-Türkei
Im März 2016 hatten sich die Führungsspitzen der EU und der Türkei angesichts der enormen Anzahl von Migranten, die durch die Türkei reisten, darauf verständigt, gegen die irreguläre Migration vorzugehen. Ihre Erklärung enthält eine Reihe von Kernpunkten. Die EU ist nach wie vor entschlossen, die Erklärung umzusetzen, und unterstützt die syrischen Flüchtlinge weiterhin durch die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei.
Nach der Umsetzung der Erklärung gingen die Ankünfte über die östliche Mittelmeerroute erheblich zurück. Das Abkommen mit der Türkei hat auch dazu beigetragen, die Zahl der Todesfälle auf See zu reduzieren und gegen Schlepperbanden vorzugehen.
Migrationsströme: Östliche, zentrale und westliche Route (Infografik)
Maßnahmen für bessere Bedingungen für Flüchtlinge in der Türkei
Die Flüchtlinge in der Türkei erhalten von der EU Hilfe zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen. Die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, in deren Rahmen insgesamt Finanzmittel in Höhe von 6 Mrd. € verwaltet werden, umfasst einen gemeinsamen Koordinierungsmechanismus, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Bedürfnisse der Flüchtlinge und der Aufnahmegemeinschaften in der Türkei umfassend berücksichtigt werden.
Die Europäische Kommission hat diese Fazilität am 24. November 2015 eingerichtet, nachdem die Mitgliedstaaten mehr Mittel zur Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei gefordert hatten.
Am 29. November 2015 sagte der Europäische Rat eine erste Tranche von 3 Mrd. € für die Fazilität zu. Im März 2018 schlug die Kommission vor, die Mittel der Fazilität um weitere 3 Mrd. € aufzustocken, da die ursprünglichen Gelder vollständig aufgebraucht waren. Im Juni 2018 verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, weitere 3 Mrd. € für die Unterstützung syrischer Flüchtlinge in der Türkei aufzubringen.
- Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Mitgliedstaaten einig über zusätzliche Mittel (Pressemitteilung, 29. Juni 2018)
- EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (Informationsblatt, Europäische Kommission)
Mit der ersten Tranche wurden Projekten mit einer Laufzeit bis Mitte 2021 finanziert. Im Rahmen der zweiten Tranche werden Projekte mit einer Laufzeit bis Mitte 2025 finanziert. Der Schwerpunkt liegt auf humanitärer Hilfe, Bildung, Gesundheit, sozioökonomischer Entwicklung und Unterstützung, kommunaler Infrastruktur und Migrationssteuerung.
Die Lebensbedingungen der Flüchtlinge in der Türkei haben sich dank der durch die Fazilität finanzierten Projekte verbessert:
- Bislang wurden 65 Projekte mit Maßnahmen in den Bereichen Grundbedürfnisse, Schutz, Bildung und Gesundheit zugunsten der bedürftigsten Flüchtlinge in der Türkei umgesetzt.
- 701 000 Flüchtlingskinder werden unterstützt, damit sie die Schule besuchen können,
- 4 Millionen Flüchtlinge erhalten kostenlos und gleichberechtigt Zugang zu medizinischer Versorgung,
- mehr als 2,6 Millionen Flüchtlinge erhielten Unterstützung zur Deckung ihrer täglichen Grundbedürfnisse.
Für den Zeitraum 2021-2023 hat die Kommission – über die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2021 und den Rahmen der Fazilität hinaus – 3 Mrd. € zugunsten von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften mobilisiert. Mit diesen Mitteln soll die Unterstützung in den Schwerpunktbereichen Grundbedürfnisse und Bildung, Migrationssteuerung und Grenzkontrolle sowie humanitäre Hilfe fortgesetzt werden.
Letzte Überprüfung: 8. Dezember 2025