Sanktionen gegen Myanmar/Birma
Nach dem Militärputsch vom 1. Februar 2021 und der anschließenden militärischen und polizeilichen Repression gegen friedliche Demonstrierende hat die EU ihre Sanktionen gegen Myanmar/Birma drastisch verschärft.
Unterstützung der Bevölkerung Myanmars/Birmas
Die EU hat die Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma wiederholt verurteilt, insbesondere nach dem brutalen Vorgehen des Militärs von Myanmar/Birma gegen die Minderheit der Rohingya im Jahr 2018 und dem Militärputsch vom 1. Februar 2021.
Die EU ist entschlossen, die Bevölkerung von Myanmar/Birma in ihrem Streben nach einer freien, friedlichen und demokratischen Zukunft zu unterstützen.
Die repressiven, von willkürlicher Gewalt gegen die eigene Bevölkerung geprägten Handlungen des Militärs von Myanmar/Birma sind eine schwere Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und eine eklatante Missachtung der Grundsätze der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit.
Berichte über weit verbreitete Gräueltaten, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, willkürliche Verhaftungen, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, körperliche Misshandlungen, Folter, Verfolgung von Menschenrechtsverteidigerinnen und ‑verteidigern sowie Journalistinnen und Journalisten, Luftangriffe und der Beschuss besiedelter Gebiete – auch auf Kinder und Lager für Binnenvertriebene – zeigen die systematische Gewaltkampagne des Militärs gegen die Menschen, die es schützen sollte.
Sofern in Myanmar/Birma keine Fortschritte zu verzeichnen sind, ist die EU bereit, weitere restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu verhängen, die für die schweren Menschenrechtsverletzungen sowie für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma verantwortlich sind.
Sanktionen als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma
Die ersten Sanktionen der EU wurden 1996 als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma eingeführt. Sie umfassten ein Embargo für Rüstungsgüter, Beschränkungen der Ein- und Durchreise und die Aussetzung bilateraler Regierungsbesuche auf hoher Ebene.
Am 22. April 2013 hob die EU alle restriktiven Maßnahmen gegen Myanmar/Birma auf, um den Übergang zu mehr Demokratie zu fördern. Das Embargo für Rüstungsgüter und das Embargo für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, blieben in Kraft.
Als Reaktion auf die systematischen Menschenrechtsverletzungen des Militärs von Myanmar/Birma gegen die Minderheit der Rohingya verschärfte der Rat das Embargo für Rüstungsgüter jedoch im April 2018 und verhängte neue Sanktionen gegen Amtsträger, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
Nach dem Militärputsch vom 1. Februar 2021 und der anschließenden militärischen und polizeilichen Unterdrückung friedlich Demonstrierender hat die EU die restriktiven Maßnahmen drastisch verschärft.
Bislang hat der Rat acht Sanktionspakete angenommen, die sich gegen das für den Sturz der demokratisch gewählten Regierung verantwortliche Militärregime von Myanmar/Birma richten. Die Sanktionen sind so gestaltet, dass die Bevölkerung möglichst verschont bleibt.
Zu den restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma zählen
- Ein- und Durchreiseverbote für Einzelpersonen,
- das Einfrieren der Vermögenswerte von Einzelpersonen und Einrichtungen,
- das Verbot, denjenigen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen,
- ein Embargo für Rüstungsgüter,
- ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann,
- ein Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck,
- ein Verbot, technische Hilfe oder Finanzmittel für militärische Tätigkeiten bereitzustellen,
- ein Verbot militärischer Ausbildung und Zusammenarbeit mit den Streitkräften von Myanmar/Birma (Tatmadaw) und
- ein Verbot von Ausrüstung, Technologien und Software zur Überwachung des Internets und zum Abhören von Telefongesprächen.
Die Sanktionen der EU richten sich gegen Personen und Organisationen, deren Handlungen, Politik oder Tätigkeiten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit von Myanmar/Birma untergraben oder eine Gefahr für den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Myanmar/Birma darstellen.
Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Personen gehören:
- Min Aung Hlaing, Oberbefehlshaber der Streitkräfte von Myanmar/Birma
- Mitglieder des Staatsverwaltungsrates
- Ministerinnen und Minister und stellvertretende Minister
- Mitglieder der Justiz
- hochrangige Mitglieder der Marine, der Streitkräfte und der Luftwaffe von Myanmar/Birma
- bekannte Geschäftsleute, die das Regime unterstützen
- Mitglieder der Wahlkommission
- für die Politik und Verwaltung der Region Yangon Verantwortliche
- für betrügerische Operationen Verantwortliche
Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Organisationen gehören:
- der Staatsverwaltungsrat
- vom Militär kontrollierte Unternehmen
- staatseigene oder private Unternehmen, die von den Streitkräften kontrolliert werden
- Abteilungen des Verteidigungsministeriums
Die Sanktionen der EU richten sich auch gegen Angehörige der Streitkräfte von Myanmar/Birma, der Polizei von Myanmar/Birma und der Grenzschutzpolizei, die für Folgendes verantwortlich sind:
- schwere Menschenrechtsverletzungen,
- die Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe für notleidende Zivilpersonen und
- die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße.
Die restriktiven Maßnahmen werden jährlich überprüft und verlängert; zuletzt bis zum 30. April 2027.
Weitere Informationen über Sanktionen der EU gegen Myanmar/Birma
Letzte Überprüfung: 27. April 2026