Restriktive Maßnahmen der EU gegen Nordkorea
Als Reaktion auf die Aktivitäten der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) im Bereich nukleare und ballistische Flugkörper und ihre militärische Unterstützung des Angriffskriegs, den Russland gegen die Ukraine führt, hat die EU Sanktionen gegen die DVRK verhängt.
Nordkoreas Aktivitäten im Bereich Massenvernichtungswaffen
Seit 2006 hat die EU schrittweise restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) verhängt und damit auf die Entwicklung von nuklearen und ballistischen Flugkörpern in der DVRK reagiert, die eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellen.
Warum Sanktionen?
Die Programme der DVRK im Zusammenhang mit Kernwaffen, ballistischen Flugkörpern und anderen Massenvernichtungswaffen untergraben das globale Nichtverbreitungs- und Abrüstungssystem, für das sich die EU seit Jahrzehnten nachdrücklich einsetzt.
Die EU verurteilt Nordkoreas Aktivitäten im Nuklearbereich und in Bezug auf ballistische Flugkörper und fordert die DVRK auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats ergeben. Das bedeutet, dass sie alle Kernwaffen und sonstigen Massenvernichtungswaffen in ihrem Besitz sowie sämtliche Programme für ballistische Flugkörper und Nuklearprogramme aufgibt – vollständig, überprüfbar und unumkehrbar – und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten einstellt.
Restriktive Maßnahmen sollen Druck auf Nordkorea ausüben, seine destabilisierenden Tätigkeiten aufzugeben und seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen.
- DVRK/Nordkorea: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zum Start einer ballistischen Interkontinentalrakete (Pressemitteilung, 19. Dezember 2023)
- Schlussfolgerungen des Rates zur Demokratischen Volksrepublik Korea (Pressemitteilung, 17. Juli 2017)
Um welche Sanktionen handelt es sich?
Die EU setzt nicht nur die Sanktionen der Vereinten Nationen um, sondern verhängt auch eigenständig Sanktionen gegen Nordkorea, um die VN-Sanktionen zu ergänzen und zu verstärken.
Die Sanktionen der EU gegen Nordkorea zählen zu den restriktivsten, die derzeit in Kraft sind.
VN-Sanktionen
Die ersten restriktiven Maßnahmen wurden im Anschluss an die Resolution 1718 (2006) eingeführt, die der VN-Sicherheitsrat kurz nach dem ersten Nuklearversuch der DVRK vom 9. Oktober 2006 angenommen hatte. Seitdem hat der VN-Sicherheitsrat wiederholt neue Maßnahmen verabschiedet und bestehende verlängert.
In den VN-Resolutionen wird Nordkorea auch aufgefordert, dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) wieder beizutreten, nachdem das Land den Vertrag, dem es 1985 beigetreten war, 2003 verlassen hat.
Die EU setzt die VN-Sanktionen durch EU-Rechtsvorschriften um.
EU-Sanktionen
Zur Ergänzung der VN-Sanktionen verhängte der Rat der EU 2016 zusätzliche, autonome restriktive Maßnahmen gegen die DVRK mit der Begründung, dass die Handlungen der DVRK eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in der Region und darüber hinaus darstellen.
Zu den EU-Sanktionen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea gehören Reiseverbote für Einzelpersonen, das Einfrieren der Vermögenswerte von Einzelpersonen und Einrichtungen und das Verbot, denjenigen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Sanktionen betreffen auch Handel, Güter und Technologien, die das Waffenprogramm der DVRK unterstützen könnten:
- Ausfuhr- und Einfuhrverbote (z. B. von Waffen, Edelmetallen, neuen Hubschraubern und Schiffen)
- Beschränkungen der finanziellen Unterstützung für den Handel
- Investitionsbeschränkungen
- ein Verbot finanzieller Unterstützung
- obligatorische Kontrollen aller Ladungen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in die DVRK befördert werden oder aus der DVRK kommen
- Aussetzung wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit
- Zulassungs- und Aufenthaltsbeschränkungen
Dazu gehören:
- Führungskräfte der Institutionen, die an Programmen zur Entwicklung illegaler Waffen beteiligt sind
- für die Unterstützung oder Förderung illegaler Programme verantwortliche Personen
- Personen und Organisationen, die sich an Aktivitäten zur Umgehung von Sanktionen beteiligt haben, mit denen Mittel für die illegalen Programme generiert werden könnten
Nordkoreas militärische Unterstützung für Russland
Die EU fordert die DVRK und Russland mit Nachdruck dazu auf, jeglichen Austausch von militärischer Ausrüstung, Trägertechnologien oder Munition zu unterlassen und sich an die Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zu halten, die jegliche Waffenausfuhren oder -einfuhren, an denen die DVRK beteiligt ist, eindeutig verbieten.
Die EU verurteilt jegliche militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch die DVRK.
In diesem Zusammenhang umfassen die Maßnahmen der EU als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine Sanktionen gegen
- Personen und Einrichtungen, die an der Lieferung von Rüstungsgütern der DVRK an Russland beteiligt sind
- den Verteidigungsminister der Demokratischen Volksrepublik Korea, Kang Sun-nam
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Letzte Überprüfung: 15. Dezember 2024