Skip to content

Russlands Krieg gegen die Ukraine: EU-Sanktionen

Die EU hat massive und beispiellose Sanktionen gegen Personen und Organisationen verhängt, die an der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine beteiligt sind.

Ziel der Sanktionen gegen Russland

Seit März 2014 hat die EU schrittweise restriktive Maßnahmen gegen Russland verhängt. Damit reagiert die EU auf:

  • die rechtswidrige Annexion der Krim (2014)
  • die groß angelegte Invasion in die Ukraine (2022)
  • die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (2022)

Bislang wurden 21 Sanktionspakete angenommen. Diese Maßnahmen erhöhen den Druck auf Russland und richten sich gegen seine Kriegswirtschaft; damit unterstützen sie die Bemühungen, ein Ende seines brutalen Angriffskriegs gegen die Ukraine herbeizuführen.

Die Sanktionen der EU sind sorgfältig ausgewählt, auf Verhältnismäßigkeit ausgelegt und zeitlich befristet. Das bedeutet, dass sie regelmäßig überprüft werden und dass die EU sie anpassen, lockern oder beenden kann, wenn die Ziele der EU erreicht oder sinnvolle Schritte in Richtung dieser Ziele zu verzeichnen sind.

Darüber hinaus hat die EU Sanktionen gegen Belarus, Iran und Nordkorea angenommen, da diese Länder den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen.

Sanktionen wurden auch als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in Russland sowie die hybriden Bedrohungen und Kampagnen Russlands gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten verhängt.

Eine Collage mit in der Höhe ansteigenden Stapeln von Münzen, einem Ölfass, Kampfflugzeugen und einer russischen Rubelnote im Hintergrund. Das Bild ist mit Farben unterlegt, die der russischen Flagge ähneln.
EU-Sanktionen gegen Russland: Fragen und Antworten

EU-Sanktionen gegen Russland: Fragen und Antworten

Sanktionen gegen Personen und Organisationen

Die restriktiven Maßnahmen der EU angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, gelten für fast 3000 Personen und Einrichtungen.

Zu den Einzelpersonen, die mit Sanktionen belegt wurden, gehören:

Ein Schwarz-Weiß-Bild von Wladimir Putin.
Wladimir Putin
Ein Minister in Schwarz-Weiß.
Minister, Gouverneure und Kommunalpolitiker
Ein Schwarz-Weiß-Bild von Roman Abramowitsch.
Roman Abramowitsch
Ein Schwarz-Weiß-Bild von Sergej Lawrow.
Sergej Lawrow
Das Logo der russischen Staatsduma in Schwarz-Weiß.
Mitglieder der russischen Staatsduma
Geschäftsleute, Oligarchen und Propagandisten in Schwarz-Weiß.
Geschäftsleute, Oligarchen und Propagandisten
Ein Schwarz-Weiß-Bild von Viktor und Oleksandr Janukowitsch.
Viktor und Oleksandr Janukowitsch
Das Logo des Nationalen Sicherheitsrats in Schwarz-Weiß.
Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats
Beamte und Militärangehörige in Schwarz-Weiß.
hochrangige Beamte und Militärangehörige

In der Liste sind auch Personen aufgeführt, die für Folgendes verantwortlich oder daran beteiligt sind:

  • sogenannte „Referenden“ im Jahr 2022 und „Wahlen“ im Jahr 2023 in Gebieten der Ukraine
  • die in Butscha und Mariupol begangenen Gräueltaten
  • Raketenangriffe auf die Zivilbevölkerung und kritische Infrastruktur
  • die Deportation, Verschleppung und illegale Adoption ukrainischer Kinder
  • „militärische Umerziehung“ ukrainischer Kinder
  • Rekrutierung syrischer Söldner für den Kampf in der Ukraine
  • Herstellung und Lieferung von Drohnen
  • Umgehung von Sanktionen
  • Einsatz der Schattenflotte Russlands
  • Plünderung des kulturellen Erbes der Ukraine

Ferner sind in der Liste Personen aus Iran, Belarus und der Demokratischen Volksrepublik Korea aufgeführt.

Zu den Einrichtungen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, gehören unter anderem:

  • politische Parteien
  • Streitkräfte und paramilitärische Gruppen, einschließlich der Wagner-Gruppe
  • Banken und Finanzinstitute
  • Medienorganisationen, die Propaganda und Desinformation betreiben
  • Unternehmen im Verteidigungssektor, die an der Herstellung von Drohnen beteiligt sind
  • Unternehmen in den Sektoren Verkehr und Energie
  • Unternehmen in den Sektoren Luftfahrt, Schiffbau und Maschinenbau
  • Unternehmen in den Sektoren IT, Telekommunikation und Versicherungen
  • Unternehmen, die an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind
  • Unternehmen, die mit der Schattenflotte Russlands in Verbindung stehen
  • PJSC Alrosa, der weltweit größte Rohdiamantenproduzent
  • die Bewegung „Gesamtrussische Volksfront“
  • Organisationen, die für die Indoktrinierung und Umerziehung ukrainischer Kinder verantwortlich sind

Auch Unternehmen aus Drittländern, die Russlands Krieg unterstützen, unterliegen Sanktionen. Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt bis zum 15. September 2026 verlängert.

Die restriktiven Maßnahmen umfassen:

Ein Flugzeug mit einem Verbotszeichen.

Reiseverbote

Betroffene Personen haben nicht die Möglichkeit der Einreise in und der Durchreise durch EU-Gebiet.

Banknoten und ein Schneeflocken-Symbol.

Einfrieren von Vermögenswerten

Alle Vermögenswerte von mit Sanktionen belegten Personen und Organisationen in der EU werden eingefroren.

Münzstapel.

Nichtverfügbarkeit von finanziellen Mitteln

Personen und Einrichtungen in der EU dürfen den mit Sanktionen belegten Personen und Organisationen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

Wirtschaftssanktionen

2014 verhängte die EU Wirtschaftssanktionen, die Geschäfte mit Russland in bestimmten Wirtschaftszweigen betreffen, im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Annexion der Krim.

Im März 2015 beschlossen die Führungsspitzen der EU, die Aufhebung der geltenden Sanktionsregelung von der vollständigen Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk abhängig zu machen, die bis Ende Dezember 2015 erfolgen sollte.

Da dies nicht geschah, verlängerte der Rat die Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Juli 2016.

Seit Juli 2016 wurden die Wirtschaftssanktionen sukzessive um jeweils sechs Monate verlängert. Die derzeitige Verlängerung gilt bis zum 31. Juli 2027.

Nach der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine im Jahr 2022 hat die EU die Maßnahmen im Rahmen dieser Sanktionsregelung intensiviert.

Die Wirtschaftssanktionen richten sich gegen die Finanzwirtschaft, den Handel, den Energiesektor, den Verkehrssektor, die Technologiebranche und den Verteidigungssektor Russlands sowie gegen Dienstleistungen für Russland oder russische Staatsangehörige.

Sie richten sich auch gegen Belarus – aufgrund seiner Mittäterschaft – und gegen Iran – wegen der Herstellung und Lieferung von Drohnen.

Finanzwirtschaft

Verteidigung und Technologie

Energie

Handel

Verkehr

Dienstleistungen

Nachstehend eine Übersicht über die Wirtschaftssanktionen gegen Russland.

Finanzwirtschaft

Zu den Maßnahmen im Finanzsektor zählen Beschränkungen des Zugangs Russlands zu den Kapital- und Finanzmärkten der EU sowie Verbote

  • von Transaktionen mit über 100 russischen Banken
  • der Nutzung des „Systems zur Übermittlung von Finanzmitteilungen“ (SPFS)
  • der Zusammenarbeit von EU-Wirtschaftsbeteiligten mit dem russischen „nationalen Zahlungskartensystem“ (Mir) oder dem „System für schnelle Zahlungen“ (SBP)
  • hoher Einlagen russischer Staatsangehöriger bei Banken der EU
  • von Investitionen in Projekte, die aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden
  • der Lieferung von Euro-Banknoten an Russland
  • von Transaktionen in einigen Kryptowährungen und mit einer Reihe von Krypto-Plattformen
  • der Bereitstellung von Kryptowerten und Beratung zu Trusts, die auf russische Staatsangehörige registriert sind

Energie

Die Maßnahmen im Energiesektor umfassen eine Preisobergrenze für den Transport von russischem Öl und russischen Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg sowie eine Meldepflicht für den Verkauf von LNG-Tankschiffen. Sie umfassen auch Verbote

  • der Einfuhr von Rohöl, Erdölerzeugnissen und Kohle aus Russland
  • der Einfuhr von raffinierten Erdölerzeugnissen aus russischem Öl, die aus Nicht-EU-Ländern stammen
  • von Transaktionen mit einer Anzahl von Ölhändlern
  • von Einfuhren von russischem Flüssigerdgas (LNG) und Flüssiggas (LPG)
  • ein Transaktionsverbot für Nord Stream 1 und 2
  • der Bereitstellung von Gasspeicherkapazitäten für russische Staatsangehörige
  • neuer Investitionen in russische LNG-Projekte
  • der Ausfuhr von Gütern und Technologien für die Energieindustrie nach Russland
  • neuer Investitionen in Russlands Energiesektor und Russlands Bergbau

Verkehr

Zu den Maßnahmen im Verkehrssektor zählen die Schließung des EU-Luftraums für alle russischen Luftfahrzeuge sowie der EU-Häfen für alle russischen Schiffe und mehr als 670 Schiffe aus Drittstaaten, die Teil von Russlands Schattenflotte sind. Sie umfassen auch Verbote

  • der Ausfuhr von Gütern und Technologien nach Russland in den Sektoren Luftfahrt, Seeverkehr und Raumfahrt
  • der Ausfuhr sämtlicher Luftfahrzeuge einschließlich Luftfahrzeugteilen und Flugturbinenkraftstoffen
  • russischer Kraftverkehrsunternehmen, die Güter in die EU transportieren
  • der in Russland zugelassenen Anhänger und Sattelanhänger, mit denen Güter in die EU transportiert werden
  • von Transaktionen mit dem russischen Seeschiffsregister
  • des Erbringens von verkehrsbezogenen Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen

Verteidigung und Technologie

Maßnahmen in der Verteidigungs- und der Technologiebranche umfassen Ausfuhrbeschränkungen für gelistete Organisationen, die Russlands militärisch-industriellen Komplex unmittelbar unterstützen und von denen viele in Drittländern ansässig sind. Sie umfassen auch ein Verbot der Ausfuhr nach Russland von:

  • Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Militärtechnologie
  • Drohnenmotoren und Komponenten für die Herstellung von Drohnen
  • Waffen und zivilen Feuerwaffen sowie deren Komponenten
  • Munition, Militärfahrzeugen und paramilitärischer Ausrüstung
  • IT-Komponenten, Bauelementen der Elektronik und optischen Komponenten
  • Chemikalien, Navigationsinstrumenten, Generatoren und Thermostaten
  • Kameras, Linsen, Spielzeugdrohnen, Laptops und Festplatten
  • sonstigen Gütern und Technologien, die den Verteidigungs- und den Sicherheitssektor Russlands stärken könnten

Handel mit Rohstoffen und anderen Gütern

Maßnahmen im Handelssektor umfassen ein Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern nach Russland, Quoten für die Einfuhr von Kaliumchlorid und ein Verbot der Einfuhr aus Russland von:

  • Stahl, Eisen, Roheisen, Aluminium und andere Metalle
  • Kupfer- und Aluminiumdrähten, Rohren und Folien
  • Zement, Bitumen und Asphalt
  • Holz, Papier, Kautschuk und Kunststoffen
  • Helium und andere Chemikalien
  • Meeresfrüchten, alkoholischen Getränken, Zigaretten und Kosmetika
  • Diamanten und Gold einschließlich Schmuck
  • anderen Gütern, die die industriellen Fähigkeiten Russlands stärken könnten

Dienstleistungen

Die Maßnahmen im Dienstleistungssektor umfassen eine obligatorische vorherige Genehmigung für alle Dienstleistungen, die für die russische Regierung erbracht werden, und ein Verbot der Erbringung von folgenden Dienstleistungen für Russland oder für russische Staatsangehörige:

  • Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung
  • in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen
  • Cybersicherheit, IT-Beratung und Rechtsberatung
  • Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen
  • technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit Gütern und Technologien, die unter andere Sanktionen fallen
  • Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit Gütern und Technologien, die unter andere Sanktionen fallen
  • Bereitstellung von Software für die Unternehmensführung, Software für Industriedesign und Fertigung und Software mit bestimmten Verwendungszwecken im Banken- und Finanzsektor
  • Krypto-Dienstleistungen
  • Wartung von LNG-Tankern und Eisbrechern sowie LNG-Terminal-Dienstleistungen

Diese Aufzählungen sind nicht erschöpfend. Die vollständige Liste der Sanktionen ist auf der Website des Amtsblatts der EU abrufbar:

Immobilisierte russische Vermögenswerte

Mit der Annahme des dritten Sanktionspakets gegen Russland am 28. Februar 2022 wurden in der EU Vermögenswerte der Zentralbank Russlands in Höhe von rund 210 Mrd. € immobilisiert.

Der Rat hat im Mai 2024 den Rechtsrahmen angepasst, um sicherzustellen, dass die außerordentlichen Einnahmen aus der Immobilisierung von Vermögenswerten der Zentralbank Russlands in der EU zur Unterstützung der Ukraine verwendet werden können.

Gemäß den am 25. Oktober 2024 angenommenen EU-Vorschriften werden 95 % der außerordentlichen Einnahmen dem EU-Haushalt zugewiesen und über den Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen bereitgestellt. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das die EU zur Unterstützung der Ukraine bei der Rückzahlung der EU-G7-Darlehen in Höhe von rund 45 Mrd. € geschaffen hat. Die übrigen 5 % werden der Europäischen Friedensfazilität zugewiesen.

Im Dezember 2025 hat der Rat beschlossen, die Rückübertragung von in der EU immobilisierten Vermögenswerten der Zentralbank Russlands an Russland vorübergehend zu verbieten.

Verbot bestimmter Medien

Seit 2022 setzt die EU die Sendetätigkeiten und ‑lizenzen mehrerer vom Kreml unterstützter Desinformationsquellen aus.

Diese Medien wurden von der russischen Regierung instrumentalisiert und dazu genutzt, Informationen zu manipulieren und Desinformation zu verbreiten, und zwar über die militärische Aggression gegen die Ukraine, einschließlich Propaganda, um Russlands Nachbarländer, die EU und ihre Mitgliedstaaten zu destabilisieren.

Derzeit gilt das Sendeverbot für 27 Medienunternehmen:

  • EADaily/Eurasia Daily
  • Fondsk
  • Izvestia
  • Katehon
  • Krasnaya Zvezda/Tvzvezda
  • Lenta
  • New Eastern Outlook
  • NewsFront
  • NTV/NTV Mir
  • Oriental Review
  • Perwy Kanal
  • REN TV
  • RIA Novosti
  • RuBaltic
  • Russia Today und Tochtergesellschaften
  • Rossiya RTR/RTR Planeta
  • Rossiya 24/Russland 24
  • Rossiya 1
  • Rossiyskaya Gazeta
  • SouthFront
  • Spas (Fernsehsender)
  • Sputnik und Tochtergesellschaften
  • Strategic Culture Foundation (Stiftung Strategische Kultur)
  • Tsargrad TV
  • TV Centre International
  • Voice of Europe

Finanzielle Unterstützung politischer Parteien in der EU

Russland versucht kontinuierlich, sich in die demokratischen Prozesse in der EU einzumischen und ihre demokratischen Grundlagen zu untergraben, etwa durch Kampagnen zur Einflussnahme und die Förderung von Desinformation.

Die EU hat daher beschlossen, dass politische Parteien und Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen, Denkfabriken und Mediendiensteanbieter in der EU keine Finanzmittel mehr vom russischen Staat und seinen Stellvertretern annehmen dürfen.

Im Einklang mit der EU-Charta der Grundrechte werden diese Maßnahmen Mediendiensteanbieter und ihr Personal nicht daran hindern, andere Tätigkeiten in der EU, etwa Recherchen und Interviews, durchzuführen.

Sonstige wirtschaftliche Beschränkungen

Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zu bestimmten Gebieten

Der Rat hat gezielte wirtschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Gebieten angenommen, nach:

  • der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland
  • der Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete von Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson durch Russland

Zu diesen Maßnahmen gehören Sanktionen in Bezug auf:

Einfuhren

Ausfuhren

Dienstleistungen

Die restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols wurden 2014 verhängt und zuletzt bis zum 23. Juni 2027 verlängert.

Die restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf den Beschluss Russlands, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängige Gebietseinheiten anzuerkennen, sowie den anschließenden Beschluss, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden, wurden im Februar 2022 verabschiedet.

Diese Maßnahmen wurden im Oktober 2022 auf die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Saporischschja und Cherson ausgeweitet. Sie wurden zuletzt bis zum 24. Februar 2027 verlängert.

Maßnahmen in Bezug auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) hat 2014 beschlossen, dass Russland kein Empfängerland mehr sein wird, und sie hat die Genehmigung von Investitionen in diesem Land eingestellt.

Im selben Jahr hat die Europäische Investitionsbank (EIB) die Unterzeichnung neuer Finanzierungen in Russland ausgesetzt. EU-Programme für bilaterale und regionale Zusammenarbeit mit Russland wurden neu bewertet und ausgesetzt.

Darüber hinaus hat die EU gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation vereinbart, die Meistbegünstigung für russische Waren und Dienstleistungen auf den EU-Märkten zu verweigern.

Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine

Im März 2014 beschloss der Rat, die Vermögenswerte von Personen, die für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich sind, einzufrieren. Diese Maßnahmen wurden zuletzt bis zum 6. März 2027 verlängert.

Die EU hat auch Sanktionen gegen Medienorganisationen und Einzelpersonen verhängt, die den öffentlichen Raum mit Desinformation überfluten.

Zölle auf Agrarerzeugnisse und Düngemittel

Am 12. Juni 2025 hat der Rat eine Verordnung angenommen, mit der Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte Düngemittel auf Stickstoffbasis aus Russland und Belarus eingeführt werden, auf die bisher noch keine zusätzlichen Zölle erhoben wurden.

Die Einfuhren der betroffenen Düngemittel aus Russland stellen über 25 % aller Düngemittel-Einfuhren der EU dar; insgesamt sind es fast 3,6 Mio. Tonnen.

Die Zölle sollen die russischen Ausfuhrerlöse verringern und damit die Fähigkeit Russlands zur Finanzierung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine einschränken. Die Verordnung wird nur Einfuhren in die EU betreffen. Russische Agrar- und Düngemittelausfuhren in Drittländer bleiben unberührt.

Diplomatische Maßnahmen

Aussetzung bilateraler Gipfeltreffen

2014 wurde der EU-Russland-Gipfel abgesagt; zudem beschlossen die EU-Mitgliedstaaten, keine ordentlichen bilateralen Gipfeltreffen mit Russland mehr abzuhalten. Bilaterale Gespräche mit Russland über Visafragen wurden auch ausgesetzt.

Anstelle des G8-Gipfels in Sotschi fand am 4. und 5. Juni 2014 ein G7-Treffen – ohne Russland – in Brüssel statt. Seither gab es mehrere Treffen im G7-Format.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auch für die Aussetzung der Verhandlungen über den Beitritt Russlands zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und zur Internationalen Energie-Agentur (IEA) ausgesprochen.

Seit Oktober 2025 sind russische Diplomaten verpflichtet, den betreffenden EU-Mitgliedstaat vorab zu informieren, wenn sie im Schengen-Raum außerhalb des Landes reisen, in dem sie akkreditiert sind reisen.

Abbildung eines Händeschüttelns.

Aussetzung des Visaabkommens

Im Februar 2022 beschloss die EU, dass russische Diplomaten sowie andere russische Amtsträger und Geschäftsleute nicht mehr in den Genuss der Visaerleichterungen kommen, die einen bevorrechtigten Zugang zur EU ermöglichen.

Im September 2022 hat der Rat einen Beschluss angenommen, mit dem das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland vollständig ausgesetzt wird. Daher gelten nun die allgemeinen Bestimmungen des Visakodex für die russischen Bürgerinnen und Bürger.

Der Rat hat im Dezember 2022 einen Beschluss über die Nichtanerkennung russischer Reisedokumente, die in der Ukraine und in Georgien ausgestellt wurden, angenommen.

Dieser Beschluss wurde als Reaktion auf die Praxis Russlands, Einwohnerinnen und Einwohnern besetzter Regionen internationale russische Pässe auszustellen, gefasst. Er folgte auch auf den einseitigen Beschluss Russlands, die Unabhängigkeit der georgischen Hoheitsgebiete Abchasien und Südossetien im Jahr 2008 anzuerkennen.

Russische Reisedokumente, die in von Russland besetzten Regionen in der Ukraine oder in abtrünnigen Gebieten Georgiens oder für dort wohnende Personen ausgestellt werden, werden nicht als gültige Reisedokumente für die Erteilung eines Visums oder das Überschreiten der Grenzen des Schengen-Raums anerkannt.

Einreiseverbot in die EU für russische Kombattanten

Mit dem 21. Sanktionspaket wurde die Grundlage für ein umfassendes Verbot der Erteilung von Visa an Kombattanten und ehemalige Kombattanten der russischen Streitkräfte und anderer Stellvertretergruppen, die an Russlands Krieg beteiligt sind, geschaffen. Der Rat wird darüber entscheiden, wann das Verbot in Kraft treten soll.

Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken

Angesichts des Ausmaßes der EU-Sanktionen haben russische Akteure verschiedene Methoden zur Umgehung der Sanktionen eingesetzt, wie etwa die Nutzung komplexer Finanzierungssysteme, die falsche Angabe der Art oder der Herkunft gehandelter Waren oder die Inanspruchnahme der Rechtsordnung von Drittländern.

Die EU hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Umgehung zu bekämpfen, unter anderem:

  • Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die an Umgehungen beteiligt sind, einschließlich derjenigen, die an der russischen Schattenflotte beteiligt sind
  • Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für fortschrittliche Technologien für Hunderte von Organisationen, darunter viele, die außerhalb Russlands ansässig sind und den Krieg Russlands unmittelbar unterstützen
  • Ausweitung des Transaktionsverbots auf außerhalb Russlands ansässige Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern, die die Umgehung von Beschränkungen im Zusammenhang mit Erdöl unterstützen

Die EU hat ein Einlaufverbot in EU-Häfen für Schiffe eingeführt,

  • die Teil der russischen Schattenflotte sind, die russisches Rohöl oder aus russischem Rohöl hergestellte Erzeugnisse befördert, und für die Umgehung der Ölpreisobergrenze verantwortlich sind (bislang über 670 Schiffe),
  • die an Umladungen von Schiff zu Schiff beteiligt sind und bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen Sanktionen verstoßen,
  • bei denen der Verdacht besteht, dass sie beim Transport von russischem Öl ihr automatisches Schiffsidentifizierungssystem illegal stören oder deaktivieren.

Zudem hat die EU Transaktionen mit russischen Häfen, Schleusen und Flughäfen verboten, die zur Umgehung der Ölpreisobergrenze verwendet werden.

Die EU hat ein Verbot der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Militärtechnologien und Kampfgütern, die aus der EU durch russisches Hoheitsgebiet in Drittländer ausgeführt werden, sowie ein Verbot der Wiederausfuhr besonders sensibler Güter und Technologien nach Russland und zur Nutzung in Russland (die „No-Russia-Klausel“) eingeführt.

Die EU hat verlangt, dass:

  • EU-Muttergesellschaften sicherstellen, dass ihre Tochterunternehmen in Drittländern nicht an Tätigkeiten teilnehmen, die zu einem Ergebnis führen, das mit den Sanktionen verhindert werden soll
  • Wirtschaftsbeteiligte aus der EU für den Verkauf von Kampfgütern an Drittländer Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einführen
  • Wirtschaftsbeteiligte aus der EU, die industrielles Know-how für die Herstellung von Kampfgütern an Drittländer weitergeben, vertragliche Bestimmungen aufnehmen, um sicherzustellen, dass das Know-how nicht für Güter verwendet wird, die für Russland bestimmt sind

Um die Umgehung des Verbots der Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung für russische Personen oder Gebietsansässige zu begrenzen, hat die EU ein Verbot für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen eingeführt, juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die solche Dienstleistungen erbringen, zu besitzen, zu kontrollieren oder Posten in deren Leitungsgremien zu bekleiden. Die EU hat auch Sanktionen gegen Krypto-Anbieter verhängt.

Ferner müssen Geldtransfers aus der EU in Höhe von mehr als 100 000 € von Organisationen mit Sitz in der EU, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle Russlands befinden, gemeldet werden.

Weitere Sanktionen der EU gegen Russland

Zusätzlich zu den Sanktionen als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine hat die EU auch Sanktionen gegen diejenigen verhängt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder ‑verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind.

Als Reaktion auf die hybriden Bedrohungen und Kampagnen durch Russland gegen die EU wurden auch Sanktionen angenommen.

Collage mit einer Hand, die ein Megafon hält, auf der linken Seite, einem zerrissenen Zeitungsausschnitt in der Mitte und einer Person, die ein Plakat mit den Worten „Human Rights“ hält, auf der rechten Seite.
Menschenrechtsverletzungen in Russland: EU‑Sanktionen

Menschenrechtsverletzungen in Russland: EU‑Sanktionen

Eine Collage mit einem Stapel an Zeitungen, einem Laptop und einer transparenten Wahlurne, die Zettel enthält.
Russlands hybride Aktivitäten: EU-Sanktionen

Russlands hybride Aktivitäten: EU-Sanktionen

Siehe auch

Letzte Überprüfung: 23. Juli 2026