Skip to content

Jahreszeitlich bedingte Zeitumstellung in der EU

2018 wurde ein Vorschlag zur Abschaffung der zweimal jährlich stattfindenden Zeitumstellung in der Europäischen Union vorgelegt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die alte Regelung in Kraft.

Der Vorschlag zur jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung

Die Europäische Kommission hat am 12. September 2018 den Entwurf einer Richtlinie zur jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung vorgelegt. Wichtigste Elemente des Vorschlags:

  • Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung in allen EU-Ländern
  • ein Mitteilungssystem, d. h. ein EU-Land, das seine Standardzeit ändern will, müsste dies ankündigen

Die Annahme der Richtlinie würde das Aus für die halbjährliche Zeitumstellung, also die Sommerzeit, in der EU bedeuten.

Es wurde jedoch keine endgültige Entscheidung darüber getroffen und auch kein Zeitplan für eine solche Entscheidung festgelegt. Die derzeitige Regelung, nach der die Uhr eine Stunde vorgestellt wird, um das Tageslicht im Sommer besser zu nutzen, bleibt vorerst in Kraft.

Im Rat

Der Rat hat seinen Standpunkt zu dem Vorschlag noch nicht festgelegt. Für einen Standpunkt des Rates ist eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten erforderlich. Auch der mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten endgültigen Fassung der Richtlinie müsste eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmen.

Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zu dem Vorschlag im März 2019 festgelegt. Dabei hat es sich für eine Abschaffung der Sommerzeit im Jahr 2021 ausgesprochen.

Rat und Europäisches Parlament müssen sich nun einigen, damit die für eine Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen werden können.

EU-Rechtsvorschriften zur jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung

Zeitumstellungen im Frühling und im Herbst hat es in Europa schon vor der Europäischen Union gegeben. Erstmals wurde die Sommerzeit eingeführt, um während des Ersten Weltkrieges Energie zu sparen, und viele Länder kehrten in den 1970er Jahren zu ihr zurück.

Die EU erließ erst 1980 eine Sommerzeitregelung – eine Richtlinie, mit der die bestehenden nationalen Gepflogenheiten koordiniert wurden, damit der Binnenmarkt reibungslos funktioniert.

Die geltende Richtlinie trat 2001 in Kraft. Danach stellen alle Mitgliedstaaten am letzten Sonntag im März auf die Sommerzeit um und kehren am letzten Sonntag im Oktober zu ihrer Standardzeit („Winterzeit“) zurück.

Standardzeit der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten können frei entscheiden, welcher Zeitzone sie angehören wollen. Gegenwärtig gibt es drei Standardzeitzonen in der EU:

  • Westeuropäische Zeit: Irland und Portugal
  • Mitteleuropäische Zeit: 17 in diesem geografischen Gebiet gelegene Mitgliedstaaten
  • Osteuropäische Zeit: Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Litauen, Rumänien und Zypern

Letzte Überprüfung: 27. Januar 2024