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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 30. Juni 2015 16:30

Neue Genehmigungssysteme für die Interoperabilität und die Sicherheit im Eisenbahnverkehr: AStV gibt grünes Licht

Der Rat hat am 30. Juni 2015 die Einigung mit dem Europäischen Parlament über schnellere und weniger aufwendige Verfahren zur Genehmigung von Fahrzeugen und zur Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen für europäische Eisenbahnen bestätigt. Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) wird hierbei eine Schlüsselrolle spielen. Die aktualisierte Interoperabilitäts‑Richtlinie, die Sicherheits-Richtlinie sowie die ERA-Verordnung bilden zusammen die technische Säule des Vierten Eisenbahnpakets.

"Eine Einigung über die technische Säule war die wichtigste Priorität des lettischen Ratsvorsitzes im Bereich Verkehr – und gemeinsam mit allen Beteiligten haben wir es geschafft", erklärte der lettische Verkehrsminister Anrijs Matīss. "Die Reform geht auf die Forderungen des europäischen Eisenbahnsektors zurück, der in der Wirtschaft der EU eine wesentliche Rolle spielt und dazu beiträgt, den Verkehr umweltverträglicher zu machen. Dank dieser Einigung werden Kosten und Verwaltungsaufwand reduziert, wodurch ein Sektor unterstützt wird, der gegenwärtig mit einem wachsenden internationalen Wettbewerb konfrontiert ist. Ein wirksames System dürfte auch zur Schaffung von Beschäftigung und Wachstum in Europa beitragen."

Größere Rolle der Europäischen Eisenbahnagentur

Die Reform wird der Europäischen Eisenbahnagentur eine größere Rolle bei der Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen und der Genehmigung von Schienenfahrzeugen einräumen. Bisher musste ein Fahrzeughersteller, der in mehreren EU-Ländern ein neues Fahrzeug auf den Markt bringen wollte, bei den Behörden jedes einzelnen Landes einen Antrag stellen. Eisenbahnunternehmen, die ihre Dienste in verschiedenen Mitgliedstaaten anbieten wollten, befanden sich in der gleichen Situation, da sie eine Bescheinigung darüber benötigen, dass ihr Sicherheitsmanagementsystem in Ordnung ist und dass sie einen sicheren Betrieb gewährleisten können.

Dank der neuen Vorschriften wird es nicht mehr erforderlich sein, mehrere Anträge zu stellen. Künftig wird die ERA alle Genehmigungen für Fahrzeuge ausstellen, die für den grenzüberschreitenden Betrieb bestimmt sind, sowie sämtliche Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnunternehmen, die grenzüberschreitende Dienste anbieten. Die nationalen Sicherheitsbehörden werden nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Durchführung notwendiger Bewertungen spielen.

Im Falle von Fahrzeugen und Unternehmen, die lediglich im nationalen Verkehr eingesetzt bzw. tätig werden, kann der Antragsteller wählen, ob die Bearbeitung seines Antrags und die Erteilung der Genehmigung durch die Agentur oder die nationale Behörde erfolgen sollen.

Die ERA wird auch bei der Entwicklung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) eine größere Rolle spielen. Sie wird die geplanten technischen Lösungen bewerten, bevor eine Ausschreibung für streckenseitige Ausrüstung für das ERTMS erfolgt, um die Interoperabilität der entwickelten Projekte zu gewährleisten.

Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung wird die ERA die Aufgabe der Ausstellung von Bescheinigungen und Genehmigungen übernehmen. Allerdings können die Mitgliedstaaten – falls sie es für erforderlich halten – das derzeitige System noch ein weiteres Jahr beibehalten. In diesem Fall müssen sie der Agentur und der Kommission ihre Entscheidung mitteilen und diese begründen.   

Einfache und einheitliche Verfahren

Damit die Verfahren einfach und transparent werden, wird die ERA ein Informations- und Kommunikationssystem einrichten, das als einzige Anlaufstelle für sämtliche Anträge fungieren wird. Ist der Betriebsbereich auf nur einen Mitgliedstaat beschränkt, wird der Antragsteller das System nutzen, um die Behörde auszuwählen, bei der er den Antrag stellen will.  

Diese "zentrale Anlaufstelle" wird es sowohl der Agentur als auch den nationalen Sicherheitsbehörden ermöglichen, die verschiedenen Phasen zu verfolgen, die der Antrag durchläuft. Die ERA und die nationalen Sicherheitsbehörden werden außerdem Kooperationsvereinbarungen schließen. Die zentrale Anlaufstelle und die Kooperationsvereinbarungen werden eine klare Verteilung der Aufgaben zwischen der ERA und den nationalen Sicherheitsbehörden garantieren. Sie werden darüber hinaus für Kohärenz sorgen, wenn unterschiedliche Anträge für ähnliche Genehmigungen oder Bescheinigungen gestellt werden. Die zentrale Anlaufstelle soll innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einsatzfähig sein.    

Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums  

Das stärker zentralisierte Genehmigungs- und Bescheinigungssystem bringt Europa einem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum näher. Es wird erwartet, dass sich der Skaleneffekt für Eisenbahnunternehmen und -hersteller in der gesamten EU erhöht. Unter Aufrechterhaltung des gegenwärtig hohen Sicherheitsniveaus werden die Verwaltungskosten gesenkt und die Verfahren beschleunigt. Gleichzeitig wird dies dazu beitragen, verdeckte Diskriminierungen zu vermeiden, insbesondere von neuen Unternehmen, die Zugang zum Eisenbahnmarkt erhalten möchten.   

Die neue Verordnung wird ferner in den Bereichen, in denen harmonisierte Vorschriften auf EU-Ebene eingeführt werden, zahlreiche nationale Vorschriften ersetzen.  

Mit der technischen Säule wird darüber hinaus ein Koordinierungsrahmen für nationale Untersuchungsstellen eingerichtet, die jedoch ihr hohes Maß an Unabhängigkeit behalten. Es wurden neue Elemente der "Kultur des gerechten Umgangs" eingeführt; so wurde beispielsweise der Kommission die Aufgabe übertragen, diesen Ansatz im Hinblick auf künftige Vorschläge zu prüfen.   

Weitere Maßnahmen des Eisenbahnpakets noch in der Diskussion  

Das Vierte Eisenbahnpaket umfasst auch eine Marktsäule mit Vorschlägen zur Liberalisierung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste und zur Stärkung der Leitungsstrukturen der Infrastrukturbetreiber. Der künftige luxemburgische Vorsitz möchte bis Oktober eine allgemeine Ausrichtung über die beiden verbleibenden Vorschläge erzielen. Eine allgemeine Ausrichtung über den Vorschlag zur Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen ist bereits im Dezember 2014 angenommen worden.  

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024