- Europäischer Rat
- Pressemitteilung
- 17. März 2016 21:30
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Arbeitsplätzen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie zu Klima und Energie
I. ARBEITSPLÄTZE, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
1. Als Richtschnur für die Beratungen des Rates über das Europäische Semester 2016 hat der Europäische Rat die politischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts gebilligt: Wiederankurbelung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen zur Modernisierung unserer Volkswirtschaften und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten werden diese Prioritäten in ihren anstehenden nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zum Ausdruck bringen. Eine solche Politik wird dazu beitragen, den derzeitigen Aufschwung auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Der Europäische Rat nimmt die Konsultation der Kommission zu Sozialfragen zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme.
2. Auf seiner Tagung im Juni wird sich der Europäische Rat mit den Fortschritten befassen, die bei den Arbeiten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt wurden. Ferner wird er eine Agenda für die Umsetzung aller Aspekte des Binnenmarkts, einschließlich der Verwirklichung der Strategien der Kommission für den Binnenmarkt, für einen digitalen Binnenmarkt und für die Kapitalmarktunion, im Hinblick darauf annehmen, das bisher ungenutzte Wachstums- und Produktivitätspotenzial des Binnenmarkts vollständig auszuschöpfen.
3. Angesichts der schwierigen Lage im europäischen Stahlsektor vor dem Hintergrund weltweiter Überkapazitäten fordert der Europäische Rat den Rat auf, die Mitteilung der Kommission rasch mit dem Ziel zu prüfen, mit entschlossenen Maßnahmen auf diese Herausforderung zu reagieren.
4. Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Lage der Landwirte, insbesondere in den Sektoren Milch und Schweinefleisch, die stark von Preisrückgängen betroffen sind. Er ersucht die Kommission, aufgrund der Ergebnisse der Tagung des Rates (Landwirtschaft) vom 14. März zügig Maßnahmen zu ergreifen. Er wird die Entwicklung in diesem für Europa so wichtigen Sektor aufmerksam verfolgen
5. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission beabsichtigt, in Kürze eine Mitteilung zu einem Aktionsplan zur Mehrwertsteuer zu veröffentlichen. Er begrüßt die Absicht der Kommission, darin Vorschläge für mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf reduzierte Mehrwertsteuersätze aufzunehmen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes Null für Hygieneprodukte bieten würde.
II. KLIMA UND ENERGIE
6. Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage des Pakets zur Energieversorgungssicherheit und der Mitteilung "Nach Paris" durch die Kommission. Er legt den Gesetzgebern nahe, die Arbeit an den Vorschlägen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit der EU auf der Grundlage früherer Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und der von ihm gebilligten einschlägigen Strategien vorrangig weiterzuverfolgen. Er weist ferner auf die Bedeutung eines voll funktionsfähigen und vernetzten Energiemarkts hin. Auf der Grundlage der Mitteilung zum Klimaschutz unterstreicht er die Zusage der EU, die EU-internen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern, wie es der Europäische Rat im Oktober 2014 beschlossen hat. Die Anpassung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Rahmens bleibt eine vorrangige Aufgabe. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, zu diesem Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit der Rechtsetzungsprozess rasch in Gang kommt. Der Europäische Rat sieht der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris am 22. April in New York erwartungsvoll entgegen und betont, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, das Übereinkommen von Paris so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ratifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens Vertragsparteien sind.
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