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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 28. Februar 2017 19:30

Überarbeitung des Emissionshandelssystems: Einigung im Rat

Der Rat hat am 28. Februar seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) für die Überarbeitung des Emissionshandelssystems (EHS) festgelegt. Das EHS ist eines der wichtigsten Instrumente zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Die Überprüfung wird dazu beitragen, dass die EU – wie im Klimaschutzübereinkommen von Paris zugesagt – ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 40 % verringern kann.

Da sich der Rat auf einen Standpunkt geeinigt hat, kann er nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, um zu einer Einigung über den endgültigen Text zu gelangen.

"Dies ist wichtig für uns, für unseren Planeten und für die künftigen Generationen. Das Übereinkommen von Paris war ein historischer Schritt, aber wir müssen den Worten nun Taten folgen lassen. Ein besser funktionierendes EHS wird zu einer weiteren Emissionsverringerung führen. Die EU hält sich an ihre Zusagen, da ihr sehr an einer besseren Zukunft für alle gelegen ist."

Jose A. Herrera, Umweltminister Maltas und Präsident des Rates.

Das EU EHS

Das 2005 eingeführte Emissionshandelssystem schreibt eine Obergrenze für die Gesamtemissionen von Industriezweigen und Kraftwerken mit hohem CO2-Ausstoß vor. Innerhalb dieser Grenze, die jährlich herabgesetzt wird, können Unternehmen Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases. Dies wirkt für die Unternehmen als Anreiz, ihre Emissionen auf kosteneffiziente Art zu senken.

Die Unternehmen müssen die Emissionszertifikate in der Regel ersteigern, doch erhalten einige Industriesektoren einen Teil der Zertifikate kostenlos. Die kostenlose Zuteilung erfolgt anhand von Leistungsvorgaben ("Benchmarks"), wobei vorbildliche, emissionsarme Produktionsverfahren belohnt werden.

Zeitplan und nächste Schritte

Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2014 Leitlinien für die Überarbeitung des EU EHS vorgegeben. Auf dieser Grundlage hat die Kommission im Juli 2015 ihren Richtlinienvorschlag vorgelegt.

Da der Vorschlag dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegt, müssen Rat und Europäisches Parlament über ihn verhandeln und sich auf einen endgültigen Text einigen. Das Europäische Parlament hat seine Abänderungen am 15. Februar 2017 im Plenum angenommen. Da auch der Rat seine Verhandlungsposition festgelegt hat, können die Verhandlungen nun beginnen.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024