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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 23. Mai 2017 17:40

Anpassung an technologische Veränderungen, Wahrung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und grundlegender Werte im Bereich der audiovisuellen Dienste

Heute ist der Rat zu einer allgemeinen Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) gelangt. Ziel des Vorschlags ist es, den mit der Digitalisierung einhergehenden beispiellosen Veränderungen im Bereich der Technologie und des Marktes Rechnung zu tragen, um die Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie in Europa zu steigern und zugleich grundlegende Werte wie den Schutz Minderjähriger, den Pluralismus der Medien, die kulturelle Vielfalt und den Verbraucherschutz zu wahren.

Mit dem Vorschlag der Kommission werden die Regeln für Fernsehübertragungs- und Abrufdienste weiter angeglichen und der Anwendungsbereich der Richtlinie wird auf Videoplattformen ausgedehnt. Sie müssen künftig die Vorschriften zum Schutz Minderjähriger und zum Schutz aller Bürger gegen Hassreden und Gewalt erfüllen.

Mit dem Vorschlag werden die Regeln für das "Herkunftslandprinzip" vereinfacht (nach dem Diensteanbieter nur den Vorschriften unterliegen, die in dem Land gelten, in dem sie ihren Hauptsitz haben). Ferner ist vorgesehen, dass Abrufdienste stärker zur Förderung europäischer Werke verpflichtet werden.

Nach intensiven Beratungen während des slowakischen und des maltesischen Vorsitzes hat sich der Rat heute auf einen vom maltesischen Vorsitz vorgeschlagenen Kompromisstext geeinigt, wobei folgende Elemente zugrunde lagen:

  • der Anwendungsbereich der Richtlinie wurde auf Dienste "sozialer Medien" ausgeweitet, bei denen die Bereitstellung audiovisueller Inhalte wesentlicher Bestandteil solcher Dienste ist;
  • die Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit und die Verfahren für die Zusammenarbeit wurden vereinheitlicht, um Probleme im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu beheben, die beispielsweise durch Anbieter entstehen, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind, ihr Zielpublikum aber in einem anderen haben. Darüber hinaus müssen die nationalen Regulierungsbehörden eine Frist von zwei Monaten einhalten, wenn sie einen Antrag aus einem anderen Mitgliedstaat erhalten;
  • die Förderung europäischer Werke gilt künftig auch für Abrufdiensteanbieter, indem sie zu einem Anteil von mindestens 30 % europäischen Werken in ihren Katalogen verpflichtet werden; zudem können die Mitgliedstaaten einen finanziellen Beitrag von Mediendiensteanbietern verlangen, auch solchen, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind; Ausnahmen gelten nur für Start-ups und kleine Unternehmen.

Die Vorschriften für Anbieter audiovisueller kommerzieller Kommunikation sollen flexibler werden. Ferner sind Bestimmungen zur Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden, zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse bei Medienunternehmen und zur Notwendigkeit der Entwicklung der Medienkompetenz vorgesehen.

Minister Bonnici erklärte: "Wir sind sehr stolz darauf, dass wir eine Einigung über die audiovisuellen Mediendienste erzielt haben. Es handelt sich um eine komplexe Richtlinie, die sehr sensible Fragen wie den Binnenmarkt, die Grundrechte und -freiheiten, die kulturelle Vielfalt und den Schutz Minderjähriger berührt.

Aber der Markt und die Technologie entwickeln sich rasch weiter. Wir müssen gewährleisten, dass die einschlägigen Vorschriften mit diesen Veränderungen Schritt halten. Die heutige Einigung im Rat ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes, der für den künftigen Wohlstand Europas von entscheidender Bedeutung ist.

Die nächsten Schritte

Die Einigung im Rat ebnet den Weg für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine baldige Annahme der Richtlinie.

Hintergrundinformationen

Im Mai 2016 hatte die Kommission den Vorschlag als Teil ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgelegt.

Der Vorschlag wurde unter zwei Vorsitzen im Rat geprüft; im November 2016 legte der slowakische Vorsitz einen Sachstandsbericht vor.

Am 25. April 2017 hat der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) des Europäischen Parlaments seinen Bericht angenommen und am 17. Mai hat das Plenum des EP dem genannten Ausschuss ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat erteilt.

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