- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 16. April 2018 10:35
Neues Regelwerk gegen unlauteren Wettbewerb beim Handel: Rat legt seinen Standpunkt fest
Der Rat hat heute seinen Standpunkt zu einer Verordnung festgelegt, mit der die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU modernisiert werden sollen, nachdem er bereits im Dezember 2017 eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt hatte. Damit kann der Text nun in den kommenden Wochen vom Parlament endgültig verabschiedet werden.
Mit der Verordnung werden die geltenden Regeln, wonach auf gedumpte oder subventionierte Einfuhren höhere Zölle erhoben werden dürfen, geändert, um die EU-Erzeuger besser vor Schaden aufgrund unfairen Wettbewerbs zu schützen. Sie sorgt dafür, dass die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU berechenbarer und transparenter und die diesbezüglichen Informationen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – leichter zugänglich sind.
"Diese neuen handelspolitischen Schutzinstrumente werden gerade zum richtigen Zeitpunkt verabschiedet. Angesichts protektionistischer Bestrebungen und einer zunehmenden Gefährdung der Werte und Grundsätze des auf Regeln beruhenden Handelssystems ist es umso wichtiger, dass die EU über die richtigen Instrumente verfügt, gleichzeitig aber für freien und fairen Handel eintritt", erklärte Emil Karanikolov, der für Handelsfragen zuständige Minister Bulgariens, das zur Zeit den Vorsitz im Rat führt.
Die vorgeschlagene Verordnung sieht Folgendes vor:
- Die vorläufigen Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen werden transparenter und berechenbarer. So gilt künftig ein Vorunterrichtungszeitraum von drei Wochen nach Veröffentlichung der Informationen, in dem noch keine vorläufigen Zölle erhoben werden, und es gibt zusätzliche Sicherheitsnetze für die Bevorratung.
- Untersuchungen können ohne offiziellen Antrag eines Wirtschaftszweigs eingeleitet werden, wenn Vergeltungsmaßnahmen von Drittländern drohen.
- Gewerkschaften können gemeinsam mit einem Wirtschaftszweig Anträge stellen und interessierte Parteien des Verfahrens werden.
- Der Untersuchungszeitraum wird verkürzt und beträgt im Normalfall sieben Monate, höchstens jedoch acht Monate. Endgültige Zölle müssen innerhalb von 14 Monaten verhängt werden.
- Auf Einfuhren dürfen höhere Zölle erhoben werden, wenn es zu Verzerrungen bei Rohstoffen kommt und auf einen einzelnen dieser Rohstoffe, einschließlich Energie, mehr als 17 % der Herstellungskosten entfallen. Damit könnten die Zölle, die nach der "Regel des niedrigeren Zolls" verhängt werden, nach oben angepasst werden, wenn dies im Interesse der EU liegt. Für die Verhängung höherer Zölle gilt eine Zielgewinnspanne von mindestens 6 %.
- Einführer können während einer Auslaufüberprüfung erhobene Zölle erstattet bekommen, falls die Handelsschutzmaßnahmen nicht beibehalten werden.
- Soziale und ökologische Standards werden bei der Bewertung der Annehmbarkeit einer Verpflichtung eines Unternehmens und bei der Festlegung der Schadensbeseitigungsspanne berücksichtigt.
Der Rat hat seinen Standpunkt mit qualifizierter Mehrheit – bei Stimmenthaltung Irlands und gegen die Stimmen Schwedens und des Vereinigten Königreichs – festgelegt. Das Europäische Parlament wird nun voraussichtlich die endgültige Fassung der Verordnung im Plenum verabschieden und damit das Gesetzgebungsverfahren in zweiter Lesung abschließen.
Die Verordnung soll dann Ende Mai in Straßburg förmlich unterzeichnet werden. Kurz darauf dürfte sie im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Handelspolitische Schutzinstrumente der EU (Infografik)
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