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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 7. November 2018 17:10

Angleichung der Umweltberichterstattung: Rat legt Standpunkt fest

Die EU strebt eine Angleichung der in zahlreichen Umweltvorschriften festgelegten Berichtspflichten an. Der Rat hat heute seinen Standpunkt zu einer Verordnung festgelegt, die dafür sorgen soll, dass bei der Umweltberichterstattung künftig einheitlicher verfahren wird. Somit kann der österreichische Vorsitz jetzt die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

Die vorgeschlagene Verordnung betrifft zehn Gesetzgebungsakte. Sie vereinfacht die geltenden Berichtspflichten, was dazu beitragen wird, dass die Verwaltungskosten sinken, für künftige Bewertungen bessere Daten zur Verfügung stehen und mehr Transparenz herrscht.

Wir sind uns alle einig, dass wir die Rechtsvorschriften vereinfachen müssen. Heute haben wir nicht nur die Umweltvorschriften verbessert, sondern auch die Übermittlung von Daten nach Brüssel für unsere nationalen Verwaltungen vereinfacht. Ich freue mich, sagen zu können, dass sich die Mitgliedstaaten weitgehend dafür ausgesprochen haben, die Gelegenheit zu nutzen und die Verwaltungskosten, die mit insgesamt zehn EU-Umweltrechtsakten verbunden sind, zu reduzieren. Elisabeth Köstinger, österreichische Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

In der vorgeschlagenen Verordnung sind Änderungen zu folgenden zehn Gesetzgebungsakten zusammengefasst:

  • Klärschlammrichtlinie (86/278/EWG),
  • Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG),
  • Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (2004/35/EG),
  • Richtlinie über eine Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (2007/2/EG),
  • Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG),
  • Verordnung über ein Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) (166/2006),
  • Tierversuchsrichtlinie (2010/63/EG),
  • Holzhandelsverordnung (EUTR) (995/2010),
  • Verordnung über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) (2173/2005),
  • Verordnung zur Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) (338/97).

In seinem Standpunkt hat der Rat die Fristen für die Berichterstattung und die Abstände, in denen sie zu erfolgen hat, gegenüber dem Kommissionsvorschlag teilweise präzisiert. Dies gilt auch für den Inhalt der Umweltdaten, die die Mitgliedstaaten erheben und der Kommission übermitteln müssen. Dadurch werden die Verwaltungskosten noch stärker gesenkt werden können.

Die Mitgliedstaaten haben die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie über Umwelthaftung abgelehnt. Aus ihrer Sicht betreffen diese Änderungen nicht nur die Berichterstattung und würden zudem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Außerdem fehle eine umfassende Folgenabschätzung. Der betreffende Text wurde deshalb gestrichen.

Hintergrund und nächste Schritte

Der Verordnungsvorschlag wurde am 31. Mai 2018 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Er stützt sich auf die Ergebnisse der Eignungsprüfung der Berichterstattung und Überwachung in der EU-Umweltpolitik, die die Kommission im Juni 2017 abgeschlossen hat. Der heutigen Einigung im Rat waren intensive Beratungen in den Fachgruppen vorausgegangen.

Der österreichische Vorsitz kann nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Dieses hat seinen Standpunkt zu der Verordnung bereits am 23. Oktober 2018 festgelegt. Ein erstes Treffen mit dem Parlament soll am 15. November stattfinden.

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024