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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 15. Juli 2025 14:55

Iran: Rat verhängt Sanktionen gegen acht Personen und eine Organisation wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und grenzüberschreitender Repressionshandlungen

Der Rat hat heute im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gegen acht Personen und eine Organisation restriktive Maßnahmen verhängt. Sie sind verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße im Namen der iranischen staatlichen Stellen außerhalb Irans, insbesondere außergerichtliche, summarische und willkürliche Hinrichtungen und Tötungen sowie das Verschwindenlassen von Personen, die Kritik an den Handlungen oder politischen Maßnahmen der Islamischen Republik Iran äußern oder die als Gegner der Islamischen Republik Iran gelten.

Die heute verhängten Sanktionen bestätigen die Besorgnis der Union angesichts der grenzüberschreitenden Repressionshandlungen, die iranische staatliche Stellen durch den Einsatz von Stellvertreteragenten – darunter insbesondere Kriminelle und organisierte kriminelle Gruppen – gegen Dissidenten und Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt und auch im Gebiet der EU ausüben.

Der Rat nimmt das „Zindashti Network“ in die Sanktionsliste auf, eine kriminelle Vereinigung, die mit dem iranischen Ministerium für Nachrichtenwesen und Sicherheit (Ministry of Intelligence and Security, MOIS) verbunden ist und zahlreiche grenzüberschreitende Repressionshandlungen ausgeführt hat, darunter Morde an iranischen Dissidenten und Personen, die den Maßnahmen oder der Politik der Islamischen Republik Iran kritisch gegenüberstehen.

Ebenfalls in die Sanktionsliste aufgenommen wurden der Anführer des Zindashti Network, Naji Ibrahim Sharifi-Zindashti, ein iranischer Drogenhändler und Anführer im Bereich der organisierten Kriminalität, sowie einige seiner kriminellen Verbündeten: Abdulvahap Kocak, Ali Esfanjani, Ali Kocak, Ekrem Oztunc und Nihat Asan, die – unter anderem – an den Ermordungen des iranischen Dissidenten Mas’ud Molavi Vardanjani und des iranischen Gem-TV-Eigentümers, Saeed Karimian, beteiligt waren.

Darüber hinaus verhängt der Rat Sanktionen gegen Mohammed Ansari, den Anführer der Quds-Einheit 840 des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC), der die Ermordung von Journalisten angeordnet hat, die der Islamischen Republik kritisch gegenübergestanden sind, und gegen Reza Hamidiravari, einen für das MOIS tätigen Geheimdienstmitarbeiter, der die von Naji Zindashti geleiteten Operationen beaufsichtigt.

Die Vermögenswerte der heute in die Sanktionsliste aufgenommenen Personen und Organisation werden eingefroren und die direkte oder indirekte Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für die in der Liste aufgeführten Personen oder zu deren Gunsten ist verboten. Für die gelisteten natürlichen Personen gilt außerdem ein Einreise- und Durchreiseverbot in bzw. durch die EU.

Die Europäische Union bekundet ihre Unterstützung für das grundlegende Streben der iranischen Bevölkerung nach einer Zukunft, in der ihre universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet, geschützt und erfüllt werden. Die Europäische Union bekräftigt ihr Engagement für einen umfassenden politischen Ansatz, bei dem alle ihr zur Verfügung stehenden Optionen berücksichtigt werden: erforderlichenfalls kritisch und bereit, sich auf der Grundlage gegenseitigen Respekts zu engagieren, wenn gleiche Interessen vorliegen.

Die entsprechenden Rechtsakte wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Hintergrund

Die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte, die am 7. Dezember 2020 verabschiedet wurde, ermöglicht der EU, gezielt gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen – darunter staatliche und nichtstaatliche Akteure – vorzugehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind bzw. daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen.

Am 4. Dezember 2023 verlängerte der Rat die restriktiven Maßnahmen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte um drei Jahre, d. h. bis zum 8. Dezember 2026. Alle 12 Monate laufen die Listeneinträge im Rahmen der Sanktionsregelung aus und werden überprüft.

Die EU verfolgt die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und stellt daher sicher, dass die Listen fortlaufend überprüft werden.

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Letzte Überprüfung: 16. Juli 2025