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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 18. Juli 2025 09:50

Gasspeicherung: Rat gibt grünes Licht für zweijährige Verlängerung der Vorschriften über das Auffüllen der Reserven zur Sicherung der Versorgung im Winter

Der Rat hat heute Vorschläge zur Änderung der Verordnung über die Gasspeicherung angenommen, mit denen die derzeitige Anforderung an die Mitgliedstaaten, ausreichende Gasreserven vor der Wintersaison zu gewährleisten, um weitere zwei Jahre verlängert wird.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anfälligkeit der EU gegenüber Preisschwankungen aufgrund geopolitischer Spannungen, insbesondere vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, zu mindern und gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen Energieversorgungssicherheit und der Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Grundsätzen herzustellen.

Wichtigste Elemente des Rechtsakts

Mit der geänderten Verordnung wird das Befüllungsziel von 90 % beibehalten und gleichzeitig den Mitgliedstaaten zusätzliche Flexibilität eingeräumt, damit sie sich an die sich stetig wandelnden Marktbedingungen anpassen und mögliche Marktmanipulationen bekämpfen können.

Sie wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, schneller auf sich verändernde Marktbedingungen zu reagieren und beim Kauf von Gas von besseren Angeboten zu profitieren, während gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewahrt bleibt. Dies bedeutet konkret:

  • Das bestehende verbindliche Ziel von 90 % für die Gasspeicherung wird beibehalten, allerdings mit der Flexibilität, es jederzeit zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Dezember zu erreichen, wodurch die derzeitige strikte Frist vom 1. November ersetzt wird;
  • für den Fall schwieriger Befüllungsbedingungen wird eine Flexibilität von 10 % eingeführt. Darüber hinaus kann die Europäische Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts die Flexibilität in Bezug auf das Befüllungsziel im Falle anhaltend ungünstiger Marktbedingungen um bis zu 5 % erhöhen;
  • Zwischenspeicherziele werden zu Richtwerten, die Vorhersehbarkeit der Speichermengen bieten und es den Marktteilnehmern ermöglichen, das ganze Jahr über Gas zu kaufen, wenn die Bedingungen am günstigsten sind.

Die nächsten Schritte

Mit der heutigen Abstimmung im Rat wird das Annahmeverfahren abgeschlossen. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Hintergrund

Die Verordnung über die Gasspeicherung wurde im Juni 2022 auf dem Höhepunkt der Energiekrise angenommen, um für ausreichende Speichermengen zu sorgen, die für die Versorgung von Haushalten und Unternehmen in der EU im Winter von entscheidender Bedeutung sind, und um die Energieversorgungssicherheit Europas zu verbessern. In der Verordnung wurden verbindliche Ziele für die Gasspeicherung festgelegt: Unterirdische Speicheranlagen im Hoheitsgebiet jedes Mitgliedstaats mussten bis zum 1. November 2022 zu mindestens 80 % und bis zum 1. November 2023 und in jedem darauffolgenden Jahr zu 90 % ihrer Kapazität gefüllt werden.

Seit der Festlegung des Befüllungsziels von 90 % hat die EU dieses Ziel vor Beginn jeder Heizperiode kontinuierlich überschritten. Da diese Bestimmungen Ende 2025 auslaufen, wird durch die Verlängerung sichergestellt, dass die EU ein hohes Maß an Versorgungssicherheit aufrechterhält und gleichzeitig den Herausforderungen auf dem weltweiten Gasmarkt Rechnung trägt.

Auf Gasspeicheranlagen entfallen rund 30 % des Gasverbrauchs der EU in den Wintermonaten. Gut gefüllte unterirdische Reserven spielen auch eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer stabilen Gasversorgung in Zeiten hoher Nachfrage oder unvorhergesehener Versorgungsunterbrechungen.

Am 5. März 2025 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verlängerung der Verordnung um weitere zwei Jahre vor, um weiterhin die Energieversorgungssicherheit in der gesamten EU und die Stabilität des europäischen Gasmarktes zu gewährleisten. Nachdem der Rat und das Europäische Parlament am 11. April bzw. 8. Mai 2025 ihre jeweiligen Verhandlungsmandate angenommen hatten, erzielten die beiden Organe am 24. Juni 2025 eine Einigung über die geänderte Verordnung.

Eine Karte der EU mit unterschiedlich großen Kreisen, die zeigen, in welchen EU-Ländern sich Gasspeicheranlagen befinden. Die Größe der Kreise steht für die jeweilige Speicherkapazität.
Wie viel Gas haben die EU-Länder gespeichert?

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Letzte Überprüfung: 22. Juli 2025