Kapitalmärkte
Maßnahmen der EU zur Entwicklung einer Kapitalmarktunion, um Finanzmittel für Unternehmen zu beschaffen, mehr Investitionsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und die Wirtschaft zu stärken.
Die Kapitalmarktunion ist eine Initiative der EU, die dazu führen soll, dass Investitionen und Ersparnisse zwischen sämtlichen Mitgliedstaaten fließen.
Ihr Ziel ist es, einen Binnenmarkt für Kapital zu schaffen und die europäischen Kapitalmärkte zu einem noch sichereren Investitionsstandort zu machen.
Vertiefung der Kapitalmärkte der EU
Die europäischen Kapitalmärkte sind nach wie vor fragmentiert, wodurch Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile wettbewerbsfähiger und solider Finanzierungs- und Investitionsquellen vorenthalten werden.
Offene und gut funktionierende Kapitalmärkte sind für die Finanzierung der Zukunft von entscheidender Bedeutung. Sie unterstützen das Wirtschaftswachstum der EU und ihre strategische Autonomie und stellen Mittel für den grünen und den digitalen Wandel bereit.
Was die EU zur Weiterentwicklung ihrer Kapitalmärkte unternimmt
Bessere Vernetzung von Unternehmen und Anlegern
Eröffnung von Anlagemöglichkeiten für Kleinanleger
Mehr Markttransparenz und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU
Besserer Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln und Gewährleistung des Anlegerschutzes
Stärkung der Bürgerinnen und Bürger durch Finanzkompetenz
Die EU hat verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Integration der europäischen Kapitalmärkte ergriffen. Sie wurden durch aufeinanderfolgende Pakete und Initiativen eingeführt, die sich mit verschiedenen Bereichen des Binnenmarkts für Kapital befassen.
Geschichte der Schaffung einer Kapitalmarktunion
Die Bemühungen um die Schaffung eines Binnenmarkts für Kapital begannen vor mehr als 60 Jahren mit dem Römischen Vertrag. Die Arbeit in diesem Bereich wurde in den 1990er und 2000er Jahren intensiviert, und der freie Kapitalverkehr wurde 1992 zu einer der vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts.
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1958
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Römischer Vertrag
Erste Bemühungen, einen Kapitalbinnenmarkt zu schaffen.
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1992
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Vertrag von Maastricht
Mit dem Vertrag von Maastricht wird der freie Kapitalverkehr als eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts eingeführt.
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1999
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Einführung des Euro
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1999
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Aktionsplan für Finanzdienstleistungen
Erste umfassende Bemühungen, einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen.
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2015
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Einleitung der Initiative zum Aufbau einer Kapitalmarktunion
Der erste Aktionsplan für die Kapitalmarktunion umfasst Maßnahmen, um bis 2019 einen wirklich integrierten Kapitalbinnenmarkt zu schaffen.
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2020
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Aktionsplan für die Kapitalmarktunion
Der nächste Baustein bei den Bemühungen der EU, einen Kapitalbinnenmarkt zu schaffen.
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2021
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Erstes Gesetzgebungspaket zur Kapitalmarktunion
Enthält Maßnahmen zur Gewährleistung eines besseren Datenzugangs und überarbeitete Investitionsvorschriften.
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2021
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Maßnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte
Enthält gezielte Änderungen, um den EU-Unternehmen nach der COVID-19-Krise die Rekapitalisierung auf den Finanzmärkten zu erleichtern.
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2022
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Zweites Gesetzgebungspaket zur Kapitalmarktunion
Enthält Gesetzgebungsvorschläge zu Clearingdiensten, zu Insolvenz und zu Vorschriften für die Börsennotierung.
Die Zukunft der europäischen Kapitalmärkte
Im Einklang mit der Position der EU als weltweit größter Binnenmarkt wurden die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen angenommen. Dennoch sind weitere Schritte notwendig, um ein florierendes Ökosystem der europäischen Kapitalmärkte zu schaffen.
Die Euro-Gruppe hat ermittelt, was getan werden muss, um die laufende legislative Arbeit mit Hinblick auf die Schaffung einer Kapitalmarktunion zu ergänzen.
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Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU: nächste Schritte
Kompass für Wettbewerbsfähigkeit
Gesetzgebungspaket zur Kapitalmarktunion 2021
Letzte Überprüfung: 15. April 2026