Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU: nächste Schritte
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2026 vereinbarten die Führungsspitzen der EU eine Agenda mit konkreten Maßnahmen und ehrgeizigen Fristen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und strategischen Autonomie der EU.
Ein Europa, ein Markt
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2026 brachten die Führungsspitzen der EU die Agenda „Ein Europa, ein Markt“ auf den Weg, die nach Möglichkeit 2026 und spätestens bis Ende 2027 umgesetzt werden soll.
Darin wird eine Reihe konkreter Maßnahmen in fünf Bereichen festgelegt, die dringend angegangen werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern, die strategische Autonomie und wirtschaftliche Sicherheit der EU zu stärken und so Europas Wohlstand und Sozialmodell zu erhalten.
Vertiefung und Integration des Binnenmarkts
Weitere Vereinfachung der Vorschriften und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Gewährleistung erschwinglicher Energie und Verwirklichung der Energiewende
Förderung der industriellen Erneuerung und der Innovation in Europa sowie Verringerung von Abhängigkeiten
Mobilisierung von Investitionen
Die EU-Führungsspitzen werden die Fortschritte in allen Bereichen regelmäßig überprüfen und bei Bedarf zusätzliche strategische Leitlinien vorgeben.
Am Rande der informellen Tagung des Europäischen Rates vom 24. April 2026 in Nikosia unterzeichneten der zyprische Ratsvorsitz, die Präsidentin des Europäischen Parlaments und die Präsidentin der Kommission den Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“, der konkrete Vorschläge und Maßnahmen mit Fristen und Meilensteinen enthält und auf Leitlinien der Staats- und Regierungschefs der EU beruht.
Am 18. Juni 2026 veröffentlichten der Rat, das Parlament und die Kommission am Rande der Tagung des Europäischen Rates den ersten Fortschrittsbericht über den Fahrplan. Die weiteren Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans dürften vierteljährlich überprüft werden.
Bei ihrer zweiten Überprüfung am 15. Oktober 2026 haben die EU-Institutionen ihre Entschlossenheit bekräftigt, für eine fristgerechte Umsetzung zu sorgen.
- EU-Institutionen einig über Fahrplan zum Ziel „Ein Europa, ein Markt“ bis Ende 2027 (Pressemitteilung, 24. April 2026)
- Ein tragfähiger Anfang – erster Fortschrittsbericht zum Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ (Pressemitteilung, 18. Juni 2026)
- Gute Fortschritte beim Fahrplan „Ein Europa, ein Markt“ (Pressemitteilung, 15. Oktober 2026)
Hier können Sie die Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“ verfolgen:
Binnenmarkt
Ein tatsächlich integrierter EU-Binnenmarkt, der Menschen und Unternehmen offen steht, ist eine dringende Priorität, die in der gemeinsamen Verantwortung aller Mitgliedstaaten und EU-Organe liegt. Unternehmen jeder Größe sollten die Möglichkeit haben, im gesamten Binnenmarkt reibungslos tätig zu sein und zu expandieren, um ihr Potenzial voll ausschöpfen zu können.
Bis März 2027 sollte es konkrete und greifbare Fortschritte bei der Vermeidung und Beseitigung von Hindernissen geben, die den vier Freiheiten im Wege stehen, betonten EU-Führungsspitzen und skizzierten sechs vorrangige Maßnahmen.
| Maßnahme | Ziel |
| Ein gesellschaftsrechtlicher Rahmen (28. Regime) – „EU Inc.“ | Unterstützung von Unternehmen bei ihrer Tätigkeit und Expansion im gesamten Binnenmarkt auf einfacher und standardmäßig digitaler Basis |
| Ein einheitliches elektronisches Meldesystem bei vorübergehender Entsendung von Arbeitnehmern in andere Mitgliedstaaten | Verringerung des Verwaltungsaufwands bei Wahrung der Arbeitnehmerrechte |
| Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Übertragbarkeit von Qualifikationen und Kompetenzen | Verbesserung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer |
| Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung, auch durch eine Europäische Unternehmensbrieftasche | Digitalisierung der Interaktionen zwischen Unternehmen und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren: Dokumente werden den Behörden nur einmal übermittelt; Informationen und Nachweise werden sicher gespeichert und grenzüberschreitend weiterverwendet |
| Stärkung der Schutzvorkehrungen für das Inverkehrbringen von Produkten | Verbesserung des Verbraucherschutzes vor nicht konformen Produkten |
| Beseitigung fragmentierter Anforderungen an die Produktkennzeichnung und -verpackung | Erleichterung des freien Warenverkehrs |
Die Bedingungen für Unternehmen müssten verbessert werden, betonten sie, damit sie die erforderliche Größe erreichen, um auf globaler Ebene investieren und innovativ und wettbewerbsfähig sein zu können. Dazu gehört auch die aktuelle Überarbeitung der Leitlinien für Zusammenschlüsse.
Sie forderten die Kommission ferner auf, für eine zeitnahe und robuste Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften zu sorgen.
Vereinfachung
Gleichzeitig riefen sie dazu auf, die laufenden Arbeiten an der Vereinfachung von Vorschriften fortzusetzen und den Verwaltungsaufwand auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene zu verringern. Dabei ermittelten sie konkrete Maßnahmen, um weiter für ein Regelungsumfeld zu sorgen, das sowohl innovations- als auch KMU-freundlich ist.
| Maßnahme | Ziel |
| Vereinfachungsmaßnahmen aus den anhängigen Omnibus-Paketen | Vereinfachung und Verringerung des aus bestehenden Rechtsvorschriften resultierenden Aufwands |
| Neue Vorschläge für Omnibus-Pakete und andere Vereinfachungsinitiativen | Weitere Straffung der EU-Vorschriften, einschließlich Planungs- und Genehmigungsverfahren |
| Eingehende Überprüfung des EU-Besitzstands | Beseitigung von veralteten Bestimmungen, Überschneidungen, Unstimmigkeiten und Redundanzen |
Darüber hinaus forderten die EU-Spitzen die Kommission auf,
- sicherzustellen, dass alle neuen EU-Initiativen mit dem Grundsatz der „Einfachheit der Gestaltung“ im Einklang stehen, mit Folgenabschätzungen von hoher Qualität einhergehen, zu den Zielen der Union im Bereich Wettbewerbsfähigkeit beitragen, Kosten verringern und Belastungen vermeiden
- Verordnungen Vorrang vor Richtlinien zu geben
- die Verwendung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zu beschränken, deren Schwerpunkt auf technischen Elementen liegen sollte
Außerdem appellierten sie an die beiden gesetzgebenden Organe, keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in EU-Rechtsakten einzuführen, und forderten die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unverhältnismäßige nationale Anforderungen bei der Umsetzung und Durchführung der EU-Vorschriften zu vermeiden.
Vereinfachung der EU-Vorschriften
Energie
Die Führungsspitzen der EU betonten, dass die Energiewende von entscheidender Bedeutung ist, um die strategische Autonomie Europas zu verwirklichen, die Abhängigkeit von den volatilen Märkten für fossile Brennstoffe zu verringern, mehr Resilienz zu entwickeln, die Energiepreise strukturell zu senken und saubere, reichlich vorhandene selbst erzeugte Energie zu liefern.
Zugleich braucht es kurzfristig gezielte Lösungen, um erschwingliche Energie zu gewährleisten.
Da sich der Konflikt im Nahen Osten unmittelbar auf die Energiepreise für die europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auswirkt, betonte der Europäische Rat, dass eine koordinierte Reaktion erforderlich ist.
Die Agenda „Ein Europa, ein Markt“ umfasst eine Reihe von Maßnahmen zu diesem Zweck.
| Maßnahme | Ziel |
| Instrumentarium gezielter befristeter Maßnahmen | Bewältigung der jüngsten Preisspitzen bei eingeführten fossilen Brennstoffen infolge der Krise im Nahen Osten |
| Gezielte Maßnahmen, die alle Bestandteile der Strompreise abdecken | Kurzfristige Senkung der Preise und Eindämmung übermäßiger Volatilität |
| Befristete und gezielte nationale Maßnahmen | Abfederung der erheblichen Auswirkungen von Brennstoffpreisen und damit verbundenen Kostenkomponenten auf die Stromerzeugungskosten bei Wahrung der Signale für langfristige Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer und CO₂-armer Energie |
| Überprüfung des Emissionshandelssystems (EHS) | Verringerung der Volatilität des CO₂-Preises und Abfederung der Auswirkungen auf die Strompreise bei Wahrung der zentralen Rolle, die das EHS für die Klima- und der Energiewende spielt |
| Ein Paket „Europäische Netze“, einschließlich schnellerer Genehmigungsverfahren | Aufbau von Infrastruktur, Gewährleistung ihres Schutzes und Verbesserung des Verbunds als Beitrag zu einem integrierten und robusteren Energiemarkt |
Die Mitgliedstaaten und die Kommission wurden zudem aufgefordert, die Umsetzung der Agenda der Energieunion bis 2030 zu beschleunigen, um eine höhere und erschwingliche Elektrifizierung in kürzerer Zeit zu ermöglichen.
Industrie und Innovation
Die Förderung der industriellen Erneuerung Europas, die Beschleunigung der Innovation und die Verringerung strategischer Abhängigkeiten sind zu Voraussetzungen für Widerstandsfähigkeit, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen geworden.
In der Agenda „Ein Europa, ein Markt“ fordern die Führungsspitzen der EU mehrere Maßnahmen.
Maßnahme |
Ziel |
| Erfassung der Abhängigkeiten in strategischen Sektoren | Ermittlung und Minderung von Risiken zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit und strategischen Autonomie |
Festlegung einer gezielten und verhältnismäßigen „europäischen Präferenz“ |
Schutz und Stärkung ausgewählter strategischer Sektoren und Technologien |
| Maßnahmen gegen starken unlauteren Wettbewerb und wirtschaftlichen Zwang | Schutz von Schlüsselsektoren vor unlauteren Praktiken von Drittländern |
| Ein Paket zur technologischen Souveränität | Übernahme einer Führungsrolle bei der Entwicklung und Kontrolle kritischer Technologien in strategischen Sektoren |
Sie betonten ferner, dass die Handels- und Investitionsbeziehungen weiter diversifiziert werden müssen, auch um den Zugang zu wesentlichen Ressourcen, Lieferketten, Märkten und Technologien zu sichern.
Investitionen
Eine Spar- und Investitionsunion mit einem vollständig integrierten Kapitalmarkt ist entscheidend, um europäischen Unternehmen das für Innovation und Wachstum benötigte Eigenkapital zur Verfügung zu stellen und hochwertige Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum in der EU zu schaffen.
Dazu fordern die EU-Spitzen Maßnahmen in mehreren Bereichen.
Maßnahme |
Ziel |
| Umsetzung der Vorschläge im Rahmen der Spar- und Investitionsunion zu Verbriefungen, Zusatzrenten und zum Paket zur Marktintegration und Aufsicht | Erhöhung der privaten Finanzierung, Mobilisierung von Ersparnissen und Schaffung eines wirklich integrierten europäischen Kapitalmarkts |
| Digitaler Euro | Unterstützung eines resilienten europäischen Zahlungssystems und Stärkung der internationalen Rolle des Euro |
| Gezielte Änderungen des Aufsichtsrahmens | Verbesserung der Fähigkeit des Bankensektors zur Finanzierung der europäischen Wirtschaft unter Wahrung der Finanzstabilität |
Die EU-Führungsspitzen forderten die Kommission und die beiden gesetzgebenden Organe auf, die Integration des EU-Bankenmarkts durch Fortschritte bei der Vollendung der Bankenunion zu vertiefen.
Weitere Informationen
Bessere Rechtsetzung
Maßnahmen der EU zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit
Kompass für Wettbewerbsfähigkeit
Letzte Überprüfung: 15. Oktober 2026